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Update: Firstcon GmbH unterschreibt Unterlassungserklärung

Für ihre Vertriebsmarke Lünestrom hat der Anbieter sowohl für Strom- als auch für Gaskunden eine Erhöhung der Preise angekündigt. Doch die sind aufgrund bestehender Preisgarantien nicht rechtens. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat die Firstcon GmbH daher abgemahnt – mit Erfolg. Wir sagen Ihnen, was Sie jetzt tun können:
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Leitfaden betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung: Seit 2019 müssen sich Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Verträgen mit 15 Prozent am Bruttobeitrag beteiligen. Steuervorteile in der Ansparphase sollen möglichst viele Sparer überzeugen.
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Rechenservice Vorfälligkeitsentschädigung

Kündigen Verbraucher vorzeitig einen Immobilienkredit, verlangen Banken zumeist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese ist aber oft zu hoch. Lassen Sie sich von uns den Betrag der Vorfälligkeitsentschädigung nachrechnen und so bis zu mehrere tausend Euro sparen.