Die anwaltliche Beratung zur "Patientenverfügung" bis zu 40 Minuten kostet 70 Euro. Eine zusätzliche schriftliche Erstellung durch den Rechtsanwalt kostet weitere 60 Euro.
Bitte beachten: Für Ehe-/Lebenspartner, die nach gemeinsamer Beratung beide eine schriftliche Ausführung wünschen, berechnen wir pro schriftlicher Erstellung jeweils 60 Euro.
Jeder Mensch kann durch Unfall, Krankheit oder Nachlassen seiner Kräfte in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbstständig Wünsche äußern oder Entscheidungen treffen kann. Mit einer Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht können Sie Ihre persönlichen Wünsche und Vorstellungen verbindlich festlegen. Dazu ist es wichtig, rechtzeitig und rechtssicher alle notwendigen Regelungen zu treffen – für die medizinische Behandlung sowie für alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten.
Ein Rechtsanwalt berät Sie deshalb zu allen wichtigen Vorsorgeregelungen – per Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht und bespricht gemeinsam mit Ihnen die für Sie relevanten Bausteine. Unser Service umfasst auch die schriftliche Erstellung der für Sie wichtigen Formulierungen:
- Vorsorgevollmacht: Damit können Sie eine oder mehrere Vertrauenspersonen bevollmächtigen, für Sie Entscheidungen zu fällen, zum Beispiel für medizinische Behandlungen, aber auch für andere wichtige Lebensbereiche wie Bankgeschäfte.
- Betreuungsverfügung: Diese regelt den Fall, wenn vom Gericht eine gesetzliche Betreuung angeordnet werden muss. Das Gericht muss ihren Vorschlag für die Betreuungsperson berücksichtigen.
- Patientenverfügung: Hiermit können Sie festlegen, wie Ärzte und Pfleger mit bestimmten Situationen im Krankenhaus oder Altersheim mit Ihnen umgehen und Ihre Wünsche respektieren müssen.
Bringen Sie zur Beratung bitte mit:
- falls vorhanden alte Verfügungen/Vollmachten oder Entwürfe