Möbel und Einbauküchen - ein Spezialfall im Kaufrecht

Ein Spezialfall: Möbel, Einbauküchen

Das Wichtigste in Kürze

  1. Kaufen Sie Ihre Möbel im Geschäft, können Sie nicht widerrufen.
  2. Prüfen Sie bei einer Stornierungsvereinbarung vorab die Höhe der Stornokosten.
  3. Haben die neuen Möbel Macken oder Fehler, gelten die Gewährleistungsrechte.
Stand: 23.11.2023

Der Kauf eines Möbelstücks will gut überlegt sein. Denn: Beim Kauf von Möbeln gelten zum Teil andere Regeln als beim Kauf anderer Produkte.

Grundsätze beim Kauf von Möbeln

Beim Möbelkauf überlegen sich Kunden ihre Entscheidung oftmals anders, nachdem sie das Bestellformular unterzeichnet haben. Aber: Einen in einem Möbelhaus unterzeichneten Kaufvertrag können Sie nicht widerrufen. Anders sieht es aus, wenn Sie Möbel zum Beispiel per Versand bestellen oder den Möbelkauf finanzieren. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Kaufen per Katalog, Brief, Internet, Telefon.

Viele Möbelhäuser lassen zwar eine Stornierung der Aufträge oder Serviceleistungen zu. In der Regel müssen Sie aber hohe Stornokosten zahlen. Die Konditionen finden Sie in den Lieferbedingungen (AGB). Je später die Stornierung erfolgt, umso höher sind die Kosten.

Die Küche

Besonders eine neue Küche kann viel Ärger bereiten. Entweder sie wird nicht geliefert, weist Mängel auf, es fehlen Teile oder Restarbeiten sind nicht erledigt. Küchenkauf ist nicht gleich Küchenkauf: So kann es im Einzelfall schwierig sein zu unterscheiden, welche Rechte Ihnen zustehen.

Küchenzeile 

Bestellen Sie eine Küchenzeile, so schließen Sie einen Kaufvertrag. Ihnen stehen Gewährleistungsrechte gegenüber dem Verkäufer innerhalb von zwei Jahren ab Kauf beziehungsweise Lieferung zu. Weitere Informationen finden Sie in unseren 'Grundregeln eines Kaufvertrags'.

Einbauküche

Wird eine Küche an Ihre räumlichen Verhältnisse individuell angepasst, handelt es sich um einen Werkvertrag. In diesem Fall haben Sie fünf Jahre Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.

Für die Elektrogeräte gilt wiederum nur die zweijährige Frist aus dem Kaufrecht. Lassen Sie sich bei kostenintensiven Vorhaben rechtlich beraten.

Tipp: Auch wenn Ihre Küche von einem Experten ausgemessen wurde, überprüfen Sie die Daten zu Ihrer Sicherheit noch einmal. Vermerken Sie auf dem Auftrag, dass die Küche professionell ausgemessen wurde. 

Melden Sie Mängel sofort nach der Entdeckung. Verweigern Sie alternativ die Einbauküche abzunehmen, wenn der Mangel beim Aufbau sichtbar ist.

Tipp:

Wir raten Ihnen grundsätzlich davon ab, hohe Anzahlungen vor Lieferung der bestellten Möbel zu leisten. Bei einer Insolvenz ist das Geld meist verloren, als Kundin oder Kunde haben Sie das Nachsehen.