Kurz erklärt: Gutschein einlösen - Verfällt das Restguthaben?
Tim hat einen 10-Euro-Gutschein für seinen Lieblingsbäcker geschenkt bekommen. Einlösen möchte er ihn für ein Brot, das weniger kostet. Ganz oder gar nicht: Der Bäcker will den Restbetrag verfallen lassen. Geht das einfach so? - Kurz erklärt.
Nein, das geht so nicht. Händler müssen Geschenk-Gutscheine grundsätzlich auch in Teilbeträgen einlösen. Schließlich sind sie auch bezahlt. Den restlichen Betrag kann der Händler problemlos auf der Geschenkkarte vermerken oder einen Bon mit dem neuen Wert ausdrucken.
Bäcker lenkt ein
Wir raten Ihnen hartnäckig zu bleiben: Nach einigem Hin und Her war der Bäcker schließlich einsichtig. Künftig können Tim und andere Kunden ihre Gutscheine dort ohne Probleme einlösen - auch teilweise.
Ist Ihnen das auch schon mal passiert?
Gutschein wird nicht akzeptiert, Händler stellt sich quer? Wir mischen uns gerne für Sie ein!
Erfahren Sie mehr über die Gültigkeit von Gutscheinen.