Rechenservice Vorfälligkeitsentschädigung
Kündigen Verbraucher vorzeitig einen Immobilienkredit, verlangen Banken zumeist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Diese ist aber oft zu hoch. Lassen Sie sich von uns den Betrag der Vorfälligkeitsentschädigung nachrechnen und so bis zu mehrere tausend Euro sparen.
Rechenservice Vorfälligkeitsentschädigung
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen prüft in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Hamburg, ob Ihre Bank richtig abgerechnet hat.
Sie erhalten die Computerberechnung sowie einen Beratungsbrief, mit dem Sie Ihren Anspruch gegenüber der Bank geltend machen können.
Der Service kostet 80 Euro pro Kredit.
Sie möchten diesen Service nutzen? Senden Sie bitte folgende Unterlagen
- Kopie des Darlehensvertrages
- Ablösezeitpunkt (genaues Datum)
- Restschuld zum Ablösezeitpunkt
- Berechnung oder Forderung der Bank sowie
- dieses ausgefüllte Formular
an die: Verbraucherzentrale Niedersachsen, Herrenstr. 14, 30159 Hannover, Stichwort: Analyse Vorfälligkeit.
Wir leiten Ihre Unterlagen an die Verbraucherzentale Hamburg weiter. Das Ergebnis erhalten Sie direkt von der Verbraucherzentrale Hamburg. Mit der Berechnung und dem Beratungsbrief können Sie Ihren Anspruch gegenüber der Bank geltend machen.
Die Bearbeitungszeit beträgt zurzeit maximal vier Wochen.
Bitte beachten Sie
Das Angebot gilt nur für private Baufinanzierungen. Das Urteil des Bundesgerichtshofes betrifft nur Fälle, in denen der Kunde das Recht auf vorzeitige Kreditrückzahlung hat (zum Beispiel Hausverkauf). Dazu gehört in der Regel nicht die Umschuldung zu einem Darlehen mit niedrigerem Zinssatz.
Ist die Widerrufsbelehrung Ihres Vertrages korrekt?
Wenn diese nicht den Anforderungen des Gesetzes entspricht, kann es sein, dass Sie gar keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen müssen. Im Rahmen unserer Rechtsberatung durch Anwalt prüfen wir gerne die Widerrufsbelehrung Ihres Vertrags.