Die Rechtsberatung zu Kapitalanlagen durch einen Anwalt bis zu 40 Minuten kostet 75 Euro.
Verbraucher, die ihr Geld in der Hoffnung auf eine solide Altersvorsorge in geschlossene Fonds, Beteiligungen, Wertpapiere, außerbörslich gehandelte Genussscheine und Aktien oder Investmentfonds investiert haben, können sich durch einen erfahrenen Fachanwalt beraten lassen. Dieser prüft dann, ob Sie Ansprüche geltend machen und wie diese durchgesetzt werden können.
Fonds und Beteiligungen wurden oft als sichere Anlagen zur Altersvorsorge verkauft. Waren es früher Immobilienfonds und Schiffsfonds, sind es heute vor allem auch ökologische Beteiligungen wie etwa Waldfonds oder Windkraftanlagen. Das ökologische Gewissen zieht. Es gibt zahlreiche weitere dubiose Angebote aus dem sogenannten Grauen Kapitalmarkt, die sich vermutlich vor allem für die Anbieter rechnen. Ob sich die Anlage später für die Kunden auszahlt, bleibt offen. Es droht der Totalverlust Ihres Geldes. Schlimmstenfalls müssen sogar Ausschüttungen zurückgezahlt oder darüber hinaus noch Gelder nachgeschossen werden. Besonders bitter ist dies, wenn das Geld der Altersvorsorge dienen sollte.
Die Erfahrung zeigt: Anleger werden von ihren Beratern im Vorfeld nicht ausreichend informiert. Es wird weder hinreichend geprüft, ob das empfohlene Produkt überhaupt zu dem Kunden passt noch setzt sich der Berater mit den zahlreichen Risiken der Anlage auseinander. Die Aufklärung ist daher oft mangelhaft.
Das Beratungsangebot hilft Ihnen daher, die bestehenden Chancen auszuloten und mögliche Fehlentscheidungen zu verhindern. Dabei werden Fragen erörtert wie:
- Habe ich überhaupt einen Anspruch?
- Gegen wen richtet sich der Anspruch?
- Wie ist die Beweislage?
- Ist der Anspruch schon verjährt?
- Was kostet ein Verfahren?
Die Verbraucherzentrale hilft Ihnen dabei, Klarheit über Ihre Vermögenslage zu verschaffen. Eine Überprüfung lohnt sich auch dann, wenn die Anlage noch nicht abgeschlossen ist.
Bringen Sie zur Beratung bitte mit:
- Vertragsangebote / -unterlagen (falls vorhanden)