Die Versicherungsberatung im Schadensfall (Sach- oder Personenversicherungen, Ausnahme: Leistungsfälle zur Krankenversicherung) durch einen Rechtsanwalt bis zu 30 Minuten kostet 55 Euro.
Übernehmen wir darüber hinaus in geeigneten Fällen die außergerichtliche Rechtsvertretung gegenüber dem Versicherer, werden pro Schriftwechsel zusätzlich 30 Euro berechnet.
Wie gut eine Versicherung wirklich ist, zeigt sich leider oft erst im Schadensfall. Ob Einbruch oder Brand, ob Unfall oder Überschwemmung – wer einen Schaden zu beklagen hat, der kann durchaus erleben, dass die Versicherung ganz anders reagiert als erwartet. Oftmals decken die vorhandenen Versicherungspolicen nicht alle Risiken ausreichend ab. Mal moniert die Gesellschaft, der Schaden sei zu spät gemeldet worden. Oder der Versicherungsnehmer habe versäumt, bei einem Hausratschaden die notwendige Liste aller zerstörten oder entwendeten Gegenstände einzureichen. Oder der Geschädigte sei seiner Schadensminderungspflicht nicht nachgekommen.
Weil es häufig im Schadensfall zum Streit mit dem Versicherer kommt, bieten wir Ihnen diese Beratung an.
Bringen Sie zur Beratung bitte mit:
- Versicherungsscheine (Policen) und Versicherungsbedingungen (falls vorhanden),
alle Unterlagen zu Ihrem Fall (Schriftwechsel etc.)