Fragen und Antworten zum Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkvertrag
Nur wer gut informiert ist, schließt einen passenden Fragen und Antworten zum Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkvertrag ab. Die nachfolgenden Antworten auf Ihre Fragen sollen Ihnen helfen, einen neuen Tarif zu finden.
Nehmen Sie sich Zeit und überlegen Sie, was Sie an Ihrem bestehenden Vertrag verändern wollen. Wollen Sie eher ein wenig Geld sparen oder für Ihre jetzigen Ausgaben nach besseren Leistungen schauen? Gründe, die Verträge anzuschauen gibt es viele.
Bestands- und Bedarfsanalyse
1. Was beinhaltet mein aktueller Fragen und Antworten zum Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkvertrag?
Schauen Sie in Ihren bestehenden beziehungsweise alten Vertrag.
- Welche Leistungen sind aufgeführt? Sie haben die Vertragsunterlagen nicht mehr? Nutzen Sie die Anbieter-App. Dort finden Sie alle Details zu Ihrem Vertrag.
- Sind mit Ihrem Vertrag noch andere Verträge verknüpft? Das ist beispielsweise der Fall, wenn Ihr Vertrag mit den Verträgen Ihrer Kinder oder Enkelkinder und auch dem Festnetz-Internetvertrag oder auch einem TV-Vertrag verbunden ist.
- Änderungen an einem Hauptvertrag wirken sich auch direkt auf verbundene Verträge aus.
2. Was brauche ich beim neuen Fragen und Antworten zum Festnetz-, Internet- oder Mobilfunkvertrag?
- Welche Leistung brauchen Sie? Welche Surfgeschwindigkeiten – Bandbreite, Datenübertragungsraten brauchen Sie?
- Möchten Sie nur erreichbar sein oder brauchen Sie das Smartphone als Kommunikationszentrale?
- Wollen Sie nur mobil surfen?
- Nutzen Sie das Smartphone unterwegs? Nutzen Sie eher Ihre mobilen Daten oder wählen Sie sich regelmäßig in WLAN-Netze ein? Dient Ihr Smartphone als Modem (Hotspot-Tethering)?
Schauen Sie in die App Ihres Anbieters, dort finden Sie oft Ihren regelmäßigen Datenverbrauch. - Welche Leistungen benötigen Sie für einen passenden Festnetz- und/oder Internetvertrag?
- Wo brauchen Sie zusätzliche Leistungen?
- Welches finanzielle Budget steht Ihnen zur Verfügung? Wollen Sie eher weniger ausgeben, die Ausgaben beibehalten oder eher erhöhen?
- Welche Laufzeit ist für Sie passend? Vierwöchige oder monatliche Laufzeiten oder Laufzeiten von 12 oder 24 Monaten?
Anbieter sind verpflichtet, auch Verträge mit 12 Monaten anzubieten. Diese müssen jedoch nicht die gleiche Leistung wie ein 24 Monate-Vertrag bieten und sind in der Regel teurer. Das ist nicht immer ein Nachteil, wenn Sie nämlich flexibel bei der Wahl ihrer Tarife bleiben wollen, bieten sich kürzere Laufzeiten an. - Brauchen Sie eine neue Hardware wie einen Router?
3. Wie finde ich nun den besten Tarif für mich?
Nutzen Sie die Internetseiten der Anbieter oder Vergleichsportale. Lassen Sie sich in stationären Anbietershops beraten.
Nur wer die Vertrags- und Tarifdetails kennt, kann unterschiedliche Angebote miteinander vergleichen. Bei einer Recherche hilft Ihnen das Produktinformationsblatt, das auf der Angebotsseite im Internet oder im stationären Handel ausgehängt sein muss. Haben Sie ein konkretes Angebot erhalten, hilft die Vertragszusammenfassung beim Tarifvergleich.
Vor der Entscheidung für einen Tarif sollten Sie die Gesamtkosten des alten und des neuen Tarifs gegenüberstellen. Insbesondere bei Bonus-, Cashback- oder Rabattaktionen lohnt sich die Berechnung der Kosten auf die Gesamtlaufzeit, um keine bösen Überraschungen zu erleben. Es kann sein, dass nur die ersten Monate günstig und die restliche Vertragslaufzeit ohne Rabatte teurer zu bezahlen sind.
Ihr derzeitiger Anbieter ist verpflichtet einmal im Jahr zu prüfen, ob es für Sie einen besseren Tarif gibt. Bezugspunkt für das Angebot ist Ihr bestehender Vertrag. Der beste Tarif ist der, bei dem Sie dieselbe Leistung zu einem günstigeren Preis oder für dasselbe Geld eine bessere Leistung erhalten. Auch hier lohnt es sich das Angebot mit anderen Angeboten zu vergleichen.
4. Kann ich meine Rufnummer mitnehmen?
Sie können Ihre alte Rufnummer meistens mit zum neuen Anbieter nehmen.
Im Festnetz gilt:
Festnetzanbieter müssen sicherstellen, dass Sie Ihre Festnetztelefonnummer auf Antrag beibehalten können, solange Sie die Rufnummer im gleichen Ortsvorwahlbereich nutzen wollen. Das Recht auf Rufnummernmitnahme im Festnetz besteht nur bei Vertragsende. Den Antrag auf Mitnahme der Rufnummer können Sie bis zu einem Monat nach Vertragsende stellen.
Im Mobilfunk gilt:
Sie können jederzeit die Übertragung Ihrer Rufnummer verlangen. Es ist auch innerhalb der Vertragslaufzeit möglich, dass die Mobilfunknummer auf einen anderen Anbieter übertragen wird. Das ist unabhängig davon, ob Sie gleichzeitig den Anbieter wechseln oder den Vertrag beenden. Allerdings bleiben Sie an den alten Mobilfunkvertrag weiter gebunden, so dass die vereinbarten Entgelte weiter zu zahlen sind. Für die Restlaufzeit muss der Anbieter Ihnen auf Verlangen eine neue Rufnummer zuteilen.
Rufnummernportierung:
Beantragen Sie die Rufnummernmitnahme am besten gemeinsam mit dem Anbieterwechsel beim neuen Anbieter. Dieser ist dann gesetzlich verpflichtet die Portierung durchzuführen.
Die technische Aktivierung der Rufnummer muss spätestens einen Arbeitstag nach dem vereinbarten Aktivierungstag erfolgen. Sie haben einen Entschädigungsanspruch in Höhe von zehn Euro für jeden weiteren Tag der Verzögerung.
Der Anspruch besteht gegenüber dem Anbieter, der die Verzögerung zu vertreten hat. Die Rufnummernmitnahme ist kostenfrei.
Tut er das nicht, können Sie sich bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) beschweren.
5. Warum sollte ich den neuen Anbieter mit dem Wechsel beauftragen?
Insbesondere wenn Sie ihre Rufnummer zu einem neuen Anbieter mitnehmen wollen oder auf eine neue Breitbandtechnik wechseln wollen, ist es hilfreich einen Anbieterwechsel bei dem neuen Anbieter zu beauftragen.
- Der neue Anbieter übernimmt dann die Kündigung des Tarifs bei Ihrem vorherigen Anbieter. So können Sie Doppelzahlungen vermeiden.
- Der neue Anbieter übernimmt auch die Rufnummernportierung ebenso, wie die Umsetzung der Anschlüsse, bei einem Technikwechsel, etwa von einem Koaxialkabelanschluss auf Glasfasertechnik.
- Der neue und der alte Anbieter müssen zusammen dafür sorgen, dass der Dienst bei dem Wechsel maximal einen Tag unterbrochen ist.
6. Wie kündige ich den alten Tarif?
Sie können selbst kündigen oder über den Anbieterwechsel den neuen Anbieter zur Kündigung beauftragen. Kündigungsfrist beachten: Schauen Sie dazu in Ihr Kundenkonto oder auf Ihre Telefonrechnung. Dort ist der letzte Tag benannt, an dem Sie kündigen können.
Hat sich der Vertrag nach Ende der Vertragslaufzeit schon stillschweigend verlängert, können Sie jederzeit mit der Frist eines Monats kündigen.
Kündigen können Sie über den Kündigungsbutton, mit einem Text per Mail, per Post (am besten per Einwurf-Einschreiben).
Achtung: Möchten Sie über Ihr Kundenkonto auf der Anbieterseite kündigen, merken Sie die Kündigung oft nur vor und müssen diese dann noch bestätigen. Der Anbieter muss Ihnen die Kündigung bestätigen.
7. Wo und wie schließe ich den Vertrag ab?
Sie können Verträge über das Internet, im Geschäft, an der Haustür oder am Telefon abschließen. Schließen Sie die Verträge über das Internet, am Telefon oder an der Haustür ab, haben Sie grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht, wenn Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft der Anbietenden abgeschlossen haben.
Vor dem Vertragsschluss müssen Sie eine Vertragszusammenfassung erhalten und genehmigen. Diese Vertragszusammenfassung enthält Ihr konkretes, individuelles Vertragsangebot, mit dem Sie andere Angebote genau vergleichen können.
Bei Vertragsverhandlungen im Shop müssen Sie die Vertragszusammenfassung als Dokument erhalten bevor Sie dem Vertrag zustimmen. Hintergrund ist, dass Sie bei einer im Shop abgegebenen Vertragserklärung kein Widerrufsrecht haben. Bestellen Sie über das Internet, muss der Anbieter Ihnen die Vertragszusammenfassung vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung als herunterladbares Dokument zur Verfügung stellen.
Erfolgt die Vertragsanbahnung telefonisch, müssen Sie die Zusammenfassung unmittelbar nach dem Gespräch erhalten. Der Vertrag ist erst wirksam, wenn Sie diesen anschließend in Textform genehmigen. Das können Sie auch auch per E-Mail erledigen.
Mobilfunk
1. Wie lange soll die Laufzeit des neuen Tarifs sein?
Möchten Sie flexibel bleiben und jederzeit den Tarif beenden können, bieten sich Verträge mit 28-tägiger, monatlicher oder vierwöchiger Laufzeit an. Die Kündigungsfristen betragen je nach Tarif einen Tag oder aber 14 Tage. Bei manchen Prepaid-Verträgen haben Sie keine Kündigungsfrist.
Bei einer flexiblen Variante können Sie meist zwischen prepaid (Guthaben aufladen und verbrauchen) und postpaid (monatliche Zahlung, Abrechnung auch später möglich) wählen.
Sie möchten sich eher länger vertraglich festlegen, dann schließen Sie 12 oder 24-monatige Verträge ab. Anbieter sind verpflichtet, auch Verträge mit 12 Monaten anzubieten. Diese müssen jedoch nicht die gleiche Leistung wie ein 24 Monate-Vertrag bieten und sind in der Regel teurer. Das ist nicht immer ein Nachteil. Wollen Sie bei der Wahl Ihrer Tarife flexibel bleiben, bieten sich kürzere Laufzeiten an.
Achten Sie bei Laufzeitverträgen auf Rabatte oder Cashback-Angebote. Oft gibt es Vergünstigungen in den ersten Monaten, die nach beispielsweise sechs Monaten wegfallen. Danach müssen Sie den vollen Grundpreis bezahlen.
2. Welches Mobilfunknetz ist passend?
Wo haben Sie guten Empfang? Welches Netz eignet sich?
Schauen Sie hier bei der Netzabdeckungskarte der Bundesnetzagentur nach:
Welches Netz ist an Ihrem Wohnort stabil und generell an den Orten, an denen Sie sich oft aufhalten?
Die verschiedenen Betreiber-Netze sind:
- D1-Netz (Telekom)
- D2-Netz (Vodafone)
- Telefónica-Netz (o2, E-Plus)
- 1&1
Für welches Netz eignet sich mein Endgerät? Achten Sie darauf, ob ihr Mobilfunkgerät 4G oder 5G überhaupt unterstützt. Sie finden eine Auswahl der unterstützten Netze in den Einstellungen des Smartphone Menüs unter dem Stichwort Mobile Netzwerke-Netzmodus / Mobiles Netz-Datenoptionen. In der Liste müsste sich das 5G Netz zur Auswahl befinden.
3. Will ich eine Telefonie- und SMS-Flatrate?
Auch wenn SMS weniger versendet werden, verschicken einige Menschen sehr gerne Kurznachrichten. Wollen Sie eine SMS- oder Telefonie-Flatrate? Prüfen Sie genau, was diese Flatrates beinhalten. Viele Anbieter bieten beispielsweise Flatrates nur im eigenen Mobilfunknetz an. Für jeden Anruf in ein externes Netz müssten Sie dann extra bezahlen.
- SMS-Flat (eingeschränkt)
- SMS-Flat (uneingeschränkt)
- Telefonie-Flat (eingeschränkt)
- Telefonie (uneingeschränkt)
- Zusätzlich Flatrate in bestimmte Länder
4. Wie viel Datenvolumen benötige ich?
Wie ist Ihre Internetnutzung unterwegs, welche Inhalte laden Sie herunter?
Zu Hause nutzen viele meist das W-LAN und greifen somit in der Regel nur unterwegs auf das Datenvolumen zurück. Wer unterwegs etwa auch viele Videos streamt, für den ist ein größeres Volumen sinnvoll.
Tipp: Bei manchen Anbietern ist es möglich, nicht verbrauchtes Datenvolumen in den nächsten Monat zu übertragen.
5. Tarif mit oder ohne Smartphone?
Brauchen Sie einen Tarif nur mit einer SIM-Karte oder soll es ein Tarif mit einem Smartphone sein?
Muss es ein neues Smartphone sein oder ist es von ein paar Kratzern abgesehen noch einsatzfähig. Wichtig ist, dass das Smartphone noch regelmäßig mit Updates versorgt ist.
Grundsätzlich gilt: Je länger Ihr Smartphone keine Updates bekommt, desto mehr Sicherheitslücken bleiben offen. Hat Ihr Smartphone schon mehr als ein Jahr keine Updates mehr bekommen, schränken Sie die Nutzung ein.
Ist das letzte Sicherheitsupdate auf Ihrem Smartphone gerade erst erfolgt, können Sie es noch eine ganze Weile ohne Bedenken nutzen.
6. Kann ich von bestimmten Rabatten profitieren?
Anbieter werben häufig mit verschiedenen Rabatten. Hier sollten Sie darauf achten, ob es sich um eine einmalige Auszahlung oder monatliche Rabattierung handelt. Beachten Sie, dass diese meistens zeitlich begrenzt sind.
Mögliche Rabatte:
- Bestehender Festnetz- und Internetvertrag
- Young-Tarif (bis 27. Lebensjahr)
- Neukundenbonus
- Wechselbonus
- Partnerkarte
- Familientarife
- Sonstige Rabatte
Festnetz und Internet
1. Welche Bandbreite / welcher Tarif ist für mich sinnvoll?
Die Qualität eines Internetanschlusses hängt nicht nur von einer hohen Bandbreite im Download ab, sondern auch von der Bandbreite im Upload.
Auf Uploadraten achten!
Sie arbeiten oder studieren viel von zu Hause? Sie nutzen Cloud-Dienste als zusätzlichen Speicherplatz oder zum Teilen von Inhalten? Dann benötigen Sie größere Bandbreiten im Upload ins Internet. Viele Menschen unterschätzen, wie viel Bandbreite im Upload für moderne Videotelefonie oder den schnellen Dateiversand benötigt wird.
Ihre individuell notwendige Bandbreite hängt sehr stark von Ihren persönlichen Nutzungsgewohnheiten ab:
Einem Rentnerehepaar, welches nur gelegentlich im Internet surft, dem wird eine Bandbreite von unter 100 Mbit / s im Download in aller Regel ausreichen.
Eltern im Homeoffice und mit internetaffinen Kindern benötigen eine höhere Bandbreite zwischen 100-400 Mbit / s.
Bandbreiten mit 500 Mbit / s - 1 Gbit / s sind hingegen derzeit in der Regel nur für Firmen oder Vielnutzerinnen und Vielnutzer interessant.
Tipp: Schauen Sie welche Anbieter Ihnen an Ihrer Adresse welche Technik zur Verfügung stellen können. Vielerorts können Sie auf Glasfasertechnik oder schneller Koaxialtechnik zurückgreifen.
2. Welche Technik ist die richtige: DSL? TV-Kabel? Glasfaser?
Ziel ist es, gigabitfähige Tarife anzubieten – das sind etwa Glasfaser oder aber Koaxialtechnik.
Wohnen Sie zur Miete, wird in der Regel schon eine Art der Technik verlegt sein. Ist ein DSL Anschluss verlegt, bietet es sich an, wieder einen DSL Tarif abzuschließen. Soll ein anderer Anschluss verlegt werden, fordern die Anbieter von Ihnen eine Genehmigung des Haus- oder Wohnungseigentümers an.
Die verschiedenen Breitband-Techniken haben unterschiedliche Leistungsgrenzen:
Bandbreite bis (Downstream, Mbit/s) | Bandbreite bis (Upstream, Mbit/s) | |
DSL | 20 | 1 |
VDSL | 100 | 10 |
TV-Kabel | 500 | 50 |
HFC | 1.000 | 50 |
Bei Glasfaser kommt es auf die Art des Glasfaseranschlusses an. Der echte Glasfaseranschluss FTTH = Fiber to the home ist am Schnellsten. Hierbei wird die Glasfaser bis in die Wohnung verlegt. Bei FTTB = Fiber to the building geht die Glasfaser bis in den Keller, bei FTTC = Fiber to the curb bis zum Straßenrand. Bis zur Wohnung geht das Signal dann etwa über das langsamere Kupferkabel weiter.
Bandbreite bis (Downstream, Mbit/s) | Bandbreite bis (Upstream, Mbit/s) | |
Glasfaser (FTTC) | 100 | 10 |
Glasfaser (FFTB) | 1.000 | 1000 |
Glasfaser (FTTH) | 2.500 | 2.500
|
Bei einem Neubau kann es wirtschaftlicher sein, direkt für Glasfaser geeignete Leerrohre zu verlegen.
3. Mietgerät oder eigener Router?
Es gilt die Routerfreiheit. Sie können wählen, ob Sie einen eigenen oder gemieteten Router nutzen wollen. Sie möchten ein Bestandsgerät weiterhin nutzen? Klären Sie – zum Beispiel beim Hersteller - ob sich dieses auch weiterhin noch eignet.
Bei einem Wechsel der Breitbandtechnik - etwa von DSL auf Glasfaser – müssen Sie möglicherweisen einen neuen Router kaufen.
4. Wie viele Räume oder Stockwerke sollen versorgt werden?
Es gibt die Möglichkeit, per LAN Kabel oder per WLAN das Endgerät mit dem Router zu verbinden. Die Verbindung mit WLAN hat folgenden Vorteil: Sie müssen vom Router kein Kabel durch die Wohnung legen, um auch in anderen Räumen und auf mehreren Geräten das Internet zu nutzen.
Wollen Sie das WLAN über mehrere Stockwerke empfangen können, benötigen Sie unter Umständen einen Verstärker, auch WLAN-Repeater genannt.
Als Repeater kann möglicherweise auch der alte Router dienen.