Glasfaser: Häufige Fragen und Antworten zum Glasfaser-Anschluss
Das Wichtigste in Kürze:
- Wenn Sie die Möglichkeit haben, lassen Sie einen Glasfaser-Anschluss direkt beim Erstausbau ins Haus legen. Ein späterer Entschluss führt oft zu höheren Kosten.
- Vorsicht bei Haustürvertretern: Diese versuchen oft, möglichst teure und überdimensionierte Versorgungsverträge für Glasfaser zu verkaufen. Prüfen Sie, ob für Sie die hohe Bandbreite überhaupt notwendig ist.
- Auch bei der Wahl des Routers mit integriertem Glasfasermodem (ONT) müssen Sie beim Glasfaser-Anschluss frei wählen können.
Eine schnelle Internetverbindung ist vielen Menschen wichtiger denn je. Herkömmliche Internetanschlüsse, etwa über VDSL- oder das Kabelnetz, kommen oft an ihre Kapazitätsgrenzen. Zukunftssicher sind daher nur Glasfaser-Anschlüsse. Doch die Glasfaser-Kabel müssen – als neuer Anschluss (ähnlich wie beim Wasseranschluss oder Gasanschluss) – zuerst in die Häuser verlegt werden. Wir beantworten die wichtigsten Fragen rund um den Glasfaser-Anschluss.
Warum sollte ich Glasfaser ins Haus legen lassen?
Die Erfahrung zeigt, dass der Bandbreitenbedarf im Laufe der Jahre ständig wächst. Während vor 20 Jahren noch ein 1 bis 2 Mbit pro Sekunde (Mbit/s) vollkommen ausreichten, ist dies inzwischen nicht mehr so. Die Art der Internetnutzung entwickelt sich stetig fort.
Mit Home-Office und Distanzunterricht, Streaming-Diensten, Cloud-Nutzung und anderen Internet-Diensten ist der Bandbreitenbedarf stark gewachsen. Auch der Aufruf normaler Internetseiten benötigt viel mehr Daten, als es noch vor ein paar Jahren der Fall war. Daher ist es sehr fraglich, ob die bisherige Bandbreite heute noch ausreicht. Und: Ob sie es auch in 4 bis 6 Jahren noch tun wird.
Laut Betreiber ist ein Glasfaser-Anschluss bereits vorhanden
Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentralen versuchen Vertriebsmitarbeiter von Kabelnetzunternehmen (sogenannte Medienberater) immer wieder, mit teilweise auch unlauteren Mitteln, herkömmliche Kabelanschlüsse als „Glasfaser“ zu verkaufen.
Hierbei verwenden sie häufig Marketingbegriffe wie
- „Kabel-Glasfaser“,
- „Koax-Glasfaser-Technologie“
- und neuerdings auch „Gigabit-Anschluss“.
Tipp: Fragen Sie nach, ob es sich um einen echten Glasfaser-Anschluss bis in die Wohnung handelt. Der Fachbegriff hierfür lautet Fiber to the Home (FTTH).
Was ist der Unterschied zwischen FTTC, FTTB und „echtem Glasfaser-Anschluss“?
- FTTC ist die Abkürzung für Fiber to the curb, also bis zum berühmten grauen Kasten am Straßenrand. Hierunter fallen beispielsweise alle VDSL- und Kabelanschlüsse. Die Glasfaserleitung geht dabei bis in den Kasten am Straßenrand. Von dort geht es auf anderen Technologien, wie z.B. bei VDSL über die Telefonleitung oder beim Kabelanschluss über das Koaxialkabel, weiter.
In der Regel bestehen diese alten Kabel noch aus Kupfer und bremsen daher die schnelle Glasfaser-Geschwindigkeit aus, so dass diese nicht vollständig in Ihrer Wohnung ankommt.
- FTTB bedeutet Fiber to the building, also die Glasfaser geht hier bis in den Keller eines Gebäudes. In die einzelnen Stockwerke geht es über andere Technologien, zum Beispiel über langsamere Kupferkabel.
- FTTH steht für Fiber to the home. Die Glasfaser geht hier bis in Ihre Wohnung. FTTH ist die zukunftssicherste Art der Internetverbindungen. Nur bei dieser Anschlussart spricht man von einem „echten Glasfaser-Anschluss“.
Welche Bandbreite / welcher Tarif ist für mich sinnvoll?
Die Qualität eines Internetanschlusses hängt nicht nur von einer hohen Bandbreite im Download ab, sondern z.B. auch von der Bandbreite im Upload.
Sie arbeiten oder studieren viel zu Hause? Sie nutzen Cloud-Dienste? Dann benötigen Sie unbedingt größere Bandbreiten im Upload ins Internet. Häufig wird unterschätzt wie viel Bandbreite im Upload für moderne Videotelefonie oder den schnellen Dateiversand benötigt wird.
Auf Uploadraten achten!
Ihre individuell notwendige Bandbreite hängt sehr stark von Ihren persönlichen Nutzungsgewohnheiten ab:
Ein Rentnerehepaar surft nur gelegentlich im Internet, benötigt eine Bandbreite von unter 100 Mbit/s im Download. Das wird in aller Regel ausreichen.
Eltern im Homeoffice und mit internetaffinen Kindern benötigen eine höhere Bandbreite zwischen 100-400 Mbit/s. Bandbreiten mit 500 Mbit/s - 1 GBit/s sind hingegen derzeit in der Regel nur für Firmen interessant.
Wie läuft der Glasfaser-Ausbau ab?
In vielen Fällen läuft der Glasfaser-Ausbau in 5 Schritten ab:
- Nachfragebündelung:
Zunächst werden Interessenten für Glasfaser-Anschlüsse gesucht und der Glasfaser-Ausbau wird entsprechend vermarktet. Das heißt, zu diesem Zeitpunkt können Sie schon entsprechende Glasfaser-Vorverträge abschließen.
- Entscheidung:
Haben genug Haushalte (meist 30-40 Prozent) die Vorverträge unterschrieben, fällt die Entscheidung für einen Glasfaser-Ausbau. Liegt die Quote darunter, wird der Ausbau meist erst einmal verschoben.
- Tiefbau:
Bei Tiefbauarbeiten werden die Glasfaser-Leitungen in die Straßen verlegt und auch in die einzelnen Keller der Gebäude.
- Installation:
Nach der Verlegung der Glasfaser-Leitungen in den Keller wird der eigentliche Glasfaser-Anschluss installiert. Die Kabel werden „gespleißt“, also mit der Glasfaser-Anschlussdose verbunden.
- Schaltung:
Mit der Schaltung des Glasfaser-Anschlusses wird der Bau abgeschlossen. Sie können nun mit Ihrem neuen Glasfaser-Anschluss im Internet surfen.
Glasfaser-Tarife: Welche Kostenfallen gibt es?
Auch im Glasfaser-Bereich gibt es (wie bei VDSL- und Kabelverträgen) die üblichen Kostenfallen.
- So wird beispielsweise mit einem Einheitspreis für alle Bandbreiten geworben. Etwas kleiner gedruckt, kann man dann nachlesen, dass sich der Preis nach 3, 6, 9 oder 12 Monaten deutlich erhöht. Manche Anbieter räumen Ihnen Wechselmöglichkeiten ein. Achtung: Wechselzeitpunkt nicht verpassen.
- Koppelverträge bei Stromanbietenden: Wenn Energielieferanten auch Glasfaser-Anschlüsse bauen, so wollen sie den Glasfaser-Vertrag meist auch an einen Stromliefervertrag koppeln.
- Doppelte Verträge: Aufgrund der langen Ausbau- und Anschlusszeiten kann es dazu kommen, dass ein in der Zwischenzeit bestehender DSL/Kabel-Vertrag ausläuft. Glasfaser kann aber noch nicht bereitgestellt werden. Schließen Sie keinen neuen Vertrag zur Überbrückung ab. Sie sind an diesen in der Regel mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten erneut gebunden. In dieser Zeit ist damit zu rechnen, dass Ihr Anschluss an das Glasfasernetz aktiviert wird. Sie müssen dann sowohl für den 24-monatigen als auch für den Glasfaservertrag zahlen.
Tipp: Ihren DSL/Kabel-Vertrag lassen Sie unangetastet. Er verlängert sich stillschweigend und kann mit einer Kündigungsfrist von einem Monat jederzeit (!) gekündigt werden.
Besser ist: Kündigen Sie nicht selbst den Altanbieter, sondern nutzen Sie den Anbieterwechsel über den Glasfaseranbieter. Dieser übernimmt für Sie die Kündigung. Der alte Anbieter kann die Versorgung erst abstellen, wenn der Anschluss durch den neuen Anbieter funktioniert. Eine Versorgungslücke sollte dann nicht entstehen. Ebenso vermeiden Sie doppelte Zahlungen.
Wie lange sind Vorverträge für Glasfaser gültig?
Im eigenwirtschaftlichen Ausbau wird die Nachfrage gebündelt. Hierfür setzt sich der Anbieter eine Frist.
Sprich: Anbietende bauen nur dann aus, wenn ein gewisser Prozentsatz der Haushalte entsprechendes Interesse bekundet. Das geschieht über die Formulare, also einen Antrag von Verbraucherinnen und Verbraucher an den Anbieter, einen Glasfaservertrag abzuschließen. Finden sich am Ende der Frist nicht genügend verbindlich Interessierte, wird meist die Frist 1 bis 2 Mal verlängert. Ist auch dann die Quote nicht erreicht, so erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher die Mitteilung, ein Ausbau findet nicht statt. Der Antrag der interessieren Verbraucherinnen und Verbraucher wird nicht von den Anbietern angenommen.
Manche Anbieter scheinen mit sogenannten "Vorverträgen" in der Nachfragebündelungsphase zu arbeiten. Daher ist es wichtig, die konkreten Dokumente anzuschauen. Vertragsinhalt ist, in einer gewissen Zukunft einen Ausbau- und Versorgungsvertrag abzuschließen (für den aber noch rechtliche/ tatsächliche Hindernisse bestehen, nämlich der Ausbau).
Was genau mit dem Vorvertrag passiert, wenn nicht ausgebaut wird, richtet sich dabei stets nach dem Wortlaut im Einzelfall. Üblicherweise wird der Vorvertrag auch in diesem Fall automatisch storniert.
Achtung: Wird der Vorvertrag dagegen nur für einen eventuell späteren Ausbau „auf Eis“ gelegt, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher geltend machen, dass der konkrete vertragliche Zweck, die „Einrichtung eines Glasfaseranschlusses“ (in naher Zukunft) gerade nicht erreicht werden kann. Sofern Sie einen Glasfaseranschluss nicht mehr haben wollen.
Wann kommt ein Glasfaser-Vertrag zustande?
Sie haben Interesse an einem Glasfaser-Vertrag gezeigt und einen Antrag ausgefüllt. Sie geben ein bindendes Angebot ab. Sie erhalten von den Anbietenden zunächst nur eine Bestätigung, dass Ihr Vertragsangebot eingegangen ist. Dies ist noch kein Vertragsschluss.
Sie müssen nun auf eine Auftragsbestätigung warten - allerdings auch nicht ewig. In der Regel sind Sie mindestens zwei Wochen, manchmal auch länger, an Ihr abgegebenes Angebot gebunden. Danach begründet die Auftragsbestätigung der Anbietenden in den meisten Fällen keinen Vertragsschluss mehr.
Hinweis: Die Anbietenden verschicken die Auftragsbestätigung teilweise erst, wenn entschieden ist, ob der Ausbau stattfindet, was wegen der Nachfragebündelungs- bzw. Planungsphase Monate dauern kann. Sollten Sie darauf nicht ausreichend hingewiesen worden sein, kann die Auftragsbestätigung zu spät sein und keinen Vertragsschluss mehr begründen.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher empfiehlt es sich generell, eine Annahmefrist nach § 148 BGB zu setzen. „Ich würde gerne den Vertrag schließen, eine Rückmeldung hat binnen eines Monats ab Datum meines Schreibens zu erfolgen“.
Wann beginnt die Vertragslaufzeit?
Der erste reguläre Kündigungszeitpunkt eines laufenden Glasfaservertrages ist in der Regel 2 Jahre nach Erhalt der Auftragsbestätigung und nicht nach der Schaltung des Anschlusses.
Kann ich meinen Glasfaser-Vertrag widerrufen oder kündigen?
Schließen Sie den Glasfaser-Vertrag
- an der Haustür,
- am Telefon
- oder über das Internet ab,
so haben Sie grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dies gilt auch für Verkaufsaktionen, wie zum Beispiel bei einem Verkaufsstand vor dem Supermarkt oder auf dem Marktplatz. Die Widerrufsfrist beginnt, wenn der Vertrag geschlossen wird, also dann, wenn Sie die Auftragsbestätigung bekommen haben.
Der Vertragsschluss findet hier jedoch in vielen Fällen vor Leistungsbeginn statt, sodass die Widerrufsfrist bei der Schaltung des Anschlusses meist abgelaufen ist. Das bedeutet, Sie müssten sich schnell entscheiden, falls Sie widerrufen möchten.
Das Widerrufsrecht besteht jedoch nicht, wenn Sie den Vertrag in einem Ladengeschäft der Anbietenden abgeschlossen haben.
Ist ein Widerruf des Glasfaser-Vertrags nicht mehr möglich, dann können Sie aber möglicherweise Ihren Vorvertrag kündigen, wenn dieser eine entsprechende Kündigungsklausel enthält.
Andernfalls ist ein Rücktritt nur dann möglich, wenn die Netzbetreibenden ihrer vertraglichen Pflicht nicht nachkommen und das Glasfasernetz nicht vertragsgemäß ausbauen.
Sie dürfen nicht länger als 2 Jahre an Ihren Glasfaservertrag gebunden sein. Diese 2 Jahre beginnen laut Bundesgerichtshof (Az. VIII ZR 14 /12) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Da viele Verbraucherinnen und Verbraucher schon während der Bauphase einen Vertrag abschließen, beginnt der Vertrag oft schon Monate, bevor das Internet bereitgestellt werden kann.
Hinweis: Sie sind unsicher, wann die Laufzeit ihres Glasfaservertrages beginnt:
Der erste reguläre Kündigungszeitpunkt eines laufenden Glasfaservertrages ist in der Regel 2 Jahre nach Erhalt der Auftragsbestätigung und nicht nach der Schaltung des Anschlusses. Achten Sie auf den Kündigungszeitpunkt im Bestätigungsschreiben. Weisen Sie den Anbieter bei einem fehlerhaften Datum darauf hin und fordern Sie ihn zur Korrektur auf.