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Beitragsservice gleicht Meldedaten ab

Seit dem 6. November 2022 übermitteln Einwohnermeldeämter Meldeadressen an den Beitragsservice. Dieser gleicht die Daten aller Volljährigen mit den vorhandenen Beitragskonten ab. Wer sich keiner angemeldeten Wohnung zuordnen lässt, erhält ab dem 10. Januar 2023 Post.