Beitragsservice gleicht Meldedaten ab
Das Wichtigste in Kürze
- Die Einwohnermeldeämter übermitteln Ihre Daten an den Beitragsservice. Dieser prüft Ihre Beitragspflicht.
- Reagieren Sie in jedem Fall auf ein Schreiben. Sie haben zwei Wochen Zeit. Ansonsten erfolgt die Anmeldung automatisch.
- Beiträge können rückwirkend bis zum 1. Januar 2020 eingefordert werden. Entscheidend ist das Datum Ihres Einzugs.
Seit dem 6. November 2022 übermitteln Einwohnermeldeämter Meldeadressen an den Beitragsservice. Dieser gleicht die Daten aller Volljährigen mit den vorhandenen Beitragskonten ab. Wer sich keiner angemeldeten Wohnung zuordnen lässt, erhält ab dem 10. Januar 2023 Post.
Ziel ist es, den Datenbestand zu aktualisieren und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen.
Welche Daten werden übermittelt?
Die Meldeämter übermitteln Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand und Geburtsdatum sowie den Tag des Einzugs in die Wohnung. Ist Ihre Wohnung bereits angemeldet, so löscht der Service Ihre Daten unmittelbar wieder.
Der Beitragsservice gleicht die Daten mit seinem Bestand ab. Alle Personen, die sich keiner angemeldeten Wohnung zuordnen lassen, erhalten ab dem 10. Januar 2023 Post. Das betrifft auch Personen, bei denen der Partner oder Mitbewohner bereits den Beitrag entrichtet.
Was tun, wenn angemeldete Haushalte Post erhalten?
Aus Ihrem Haushalt zahlt eine Person den Rundfunkbeitrag? Reagieren Sie dennoch in jedem Fall. Teilen Sie dem Beitragsservice den Namen und die Beitragsnummer der zahlenden Person mit. Sie finden diese auf dem Verwendungszweck Ihres Zahlungsauftrages. Sie haben zwei Wochen Zeit, um auf das Schreiben zu reagieren.
Was passiert, wenn Sie nicht angemeldet sind?
Sie haben Post erhalten und aus Ihrer Wohnung / Wohngemeinschaft zahlt bisher noch niemand den Rundfunkbeitrag? Vermerken Sie das Datum des Einzuges auf dem Formular und senden Sie es zurück. Der Beitragsservice hat das Recht, Beiträge rückwirkend von Ihnen einzufordern.
Beispiel: Sie sind am 15. März 2021 in Ihre Wohnung eingezogen. Geben Sie dieses Datum an. Zahlen müssen Sie ab dem 1. März 2021.
Sie sind schon im Oktober 2020 in Ihre neue Wohnung gezogen. Der Beitragsservice schreibt Sie erst im Mai 2021 an, dann gilt der Einzugsmonat (Oktober) 2020.
Sie beziehen eine Sozialleistung oder haben einen Schwerbehindertenausweis?
Stellen Sie einen Antrag auf Befreiung (aus sozialen Gründen) oder Ermäßigung (aus gesundheitlichen Gründen). Weisen Sie nach, dass Sie lückenlos - beispielsweise seit drei Jahren - Grundsicherung beziehen. Schicken Sie einen unterschriebenen Antrag plus Nachweise an den Beitragsservice. Versenden Sie diesen aus Beweisgründen per Einschreibebrief (mit Rückschein). Eine Befreiung ist auch rückwirkend für bis zu drei Jahre möglich.
Wie reagiert der Beitragsservice, wenn Sie nicht antworten?
Sie erhalten in jedem Fall ein Erinnerungsschreiben. Bleiben Sie weiterhin untätig, erfolgt Ihre Anmeldung zum Rundfunkbeitrag automatisch. Zahlen Sie nicht, folgen Mahnungen, ein Festsetzungs- und gegebenenfalls ein Vollstreckungsbescheid.