Wenn die Mailbox zur Kostenfalle wird
Das Wichtigste in Kürze
- Die Funktion „bedingte“ oder „absolute“ Rufumleitung zur Mailbox bestimmt, ob Ihnen Kosten entstehen.
- Bei einer „absoluten“ Rufumleitung sind alle eingehenden Anrufe im Ausland kostenlos.
- Die „bedingte“ Rufumleitung zur Mailbox kann im Nicht-EU-Ausland schnell hohe Kosten verursachen.
Die Anbieter realisieren die Mailbox-Funktion durch eine Rufumleitung auf die spezielle Mailbox-Nummer, die im deutschen Netz geschaltet ist. Dabei kann der Handy-Nutzer zwischen zwei verschiedenen Varianten wählen: Die „absolute“ und die „bedingte“ Rufumleitung. Im ersten Fall werden alle eingehenden Anrufe auf die Mailbox umgeleitet, auch wenn das Handy eingeschaltet und empfangsbereit ist. Bei der „bedingten“ Rufumleitung hingegen wird der Anruf nur auf die Mailbox weitergeleitet, wenn niemand abhebt, das Handy besetzt/ausgeschaltet ist oder nicht im Netz eingebucht ist.
Im Nicht-EU-Land zahlt der Angerufene gleich mehrfach
Dieser Unterschied hat besondere Konsequenzen für den Einsatz der Mailbox im Ausland: Bei einer „absoluten“ Rufumleitung zur Mailbox sind alle Anrufe, die den Verbraucher erreichen, kostenlos – unabhängig davon, ob er sich im Ausland oder Deutschland aufhält. Denn bei der „absoluten“ Rufumleitung – vor Reiseantritt hierzulande eingestellt - werden die Gespräche erst gar nicht ins Ausland weitergeleitet, sondern landen schon direkt in Deutschland auf der Mailbox. Ankommende Gespräche sind dann kostenlos, weil der Anrufer sie bezahlen muss.
Bei einer „bedingten“ Rufumleitung hingegen kann der mobile Anrufbeantworter schnell ein großes Loch in die Urlaubskasse reißen. Zwar entfallen in der EU für den Verbraucher die Gebühren für die Umleitung eines Anrufes auf die Mailbox und seit dem Wegfall der Roaming-Gebühren entstehen auch keine Kosten mehr durch das Abhören der Mailbox. Für Reisen außerhalb der EU sieht das allerdings anders aus: Wer sich im Nicht-EU-Ausland aufhält, zahlt als Angerufener gleich mehrfach, nämlich für die
- Weiterleitung ins ausländische Netz
- Umleitung zurück auf die deutsche Mailbox
- und schließlich für das Abhören der Mailbox
Je nach Reiseland, Tageszeit, deutschem Mobilfunknetz und dem genutzten Roamingpartner können schnell einige Euro pro Minute anfallen – ohne, dass überhaupt mit dem Anrufer gesprochen wurde. Ebenso ist das Abhören der Mailbox im Nicht-EU-Ausland kostenpflichtig.
Abgerechnet wird nach dem letzten registrierten Aufenthaltsort
Und eine weitere tückische Kostenfalle droht bei einer „bedingten“ Rufumleitung zur Mailbox: Wer im Nicht-EU-Ausland unterwegs ist, dort telefoniert und nach Deutschland zurückfliegt, produziert ebenfalls hohe Kosten. Denn als Berechnungsgrundlage gelten immer der letztbekannte Aufenthaltsort und somit das Netz, in welches sich das Handy dort eingewählt hat. Wer beispielsweise in der Türkei in den Flieger steigt und das Handy in den Flugmodus (ab-)schaltet, verursacht, dass alle Anrufe zunächst in die Türkei und anschließend zurück an die Mailbox geleitet werden. Das gilt selbst dann, wenn der Verbraucher sich bereits wieder auf heimischen Boden befindet; sich das Handy hingegen aber noch nicht wieder in das deutsche Mobilfunknetz eingewählt hat. Hier zahlt der Verbraucher ebenfalls gleich mehrfach:
- Weiterleitung ins ausländische Netz
- Umleitung zurück auf die deutsche Mailbox
Das Abhören der Mailbox ist in Deutschland dann kostenfrei.
Was können Sie tun?
- Schalten Sie bei einer Reise ins Nicht-EU-Ausland Ihr Handy bereits in Deutschland aus oder stellen Sie noch hierzulande die „absolute“ Rufumleitung ein.
- Sollten Sie ein neues Handy gekauft haben, achten Sie auf die bestehende Programmierung: Bei Neugeräten bzw. neu aktivierten SIM-Karten ist oftmals nur die „bedingte“ Rufumleitung auf die Mailbox voreingestellt.