Haustürgeschäfte - darauf sollten Sie achten
Unsere interaktive Grafik zeigt Ihnen auf einen Blick, was Haustürgeschäfte sind, warum Sie nichts vorschnell unterschreiben sollten - und wenn doch geschehen, wie Sie aus dem Vertrag wieder herauskommen.
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Haustürgeschäfte allgemein
Haustürgeschäfte, Geschäfte auf der Straße, in Einkaufszentren oder anderen öffentlichen Orten zählen zu den Außenraumgeschäften. Sie sind grundsätzlich nicht verboten. Das Problem ist eher, dass Sie Gefahr laufen, überrumpelt zu werden und vorschnell einen Vertrag abzuschließen.
Das wird Ihnen oft angeboten
Die Angebote können ganz banal sein, beispielsweise klingelt jemand und bietet Ihnen an, die Regenrinne zu reinigen. Oder aber es handelt sich um einen vorab ausgemachten Termin mit der Vorstellung des Produkts und einem Verkaufsgespräch. Meist locken die Vertreterinnen oder Vertreter mit Angeboten, die „nur noch diese Woche gelten“, „exklusiven Bonustarifen“ oder „Angeboten, die exakt auf Sie persönlich zugeschnitten“ sind. Bei unseriösen Angeboten sehen Sie oft keine richtige Rechnung, das Angebot ist oft teurer als beworben. Teilweise sollen Sie sofort in bar zahlen.
Benötigen Sie das Angebot wirklich?
- Vergleichen Sie Produkte in Ruhe, lassen Sie sich unbedingt Informationsmaterial aushändigen. Seriöse Anbieter werden sich darauf einlassen.
- Recherchieren und verifizieren Sie die Firma im Internet. Welche Erfahrungen haben andere Kundinnen und Kunden mit dem Unternehmen gemacht? Hat das Unternehmen ein seriöses Impressum auf der Website?
- Besprechen Sie das Angebot mit Ihrer Partnerin/ ihrem Partner oder Freunden, bevor Sie unterschreiben.
- Vergleichen Sie die Angebote mit denen anderer Anbieter.
Ihr Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften
Sie haben ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Das bedeutet, Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen. Oder 14 Tage nach dem Tag, an dem Sie die letzte Lieferung erhalten haben. Sie müssen innerhalb dieses Zeitraums keine Gründe für den Widerruf angeben. Allerdings müssen Sie vorab über Ihr Widerrufsrecht informiert worden sein. Ist das nicht geschehen, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage.
Wichtig ist, den Vertrag wirklich zu widerrufen, das bedeutet der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Senden Sie lediglich die Ware zurück, gilt das nicht als Widerruf.