Steigende Energiepreise - Anbieter stellen die Lieferung ein

Strommast, Gasflamme, Windräder und Solarpanel vor blauem Himmel

Update: Gas.de kein Energielieferant mehr

Stand: 10.07.2023

Die Bundesnetzagentur hat dem Gasversorger gas.de Versorgungsgesellschaft mbH untersagt, als Energielieferant von Haushaltskunden tätig zu sein. Das Unternehmen halte die gesetzlichen Regeln nicht ein, die einer sicheren und verbraucherfreundlichen Energieversorgung dienen, teilte die Regulierungsbehörde mit.

Zum Teil kündigen Energieanbieter ihren Kunden kurzfristig die Lieferverträge oder stellen einfach die Belieferung ein. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich einen neuen Anbieter suchen.

Die Preise für Strom und Gas sind im vergangenen Jahr stark gestiegen. Die höheren Kosten haben sich auch auf Energieversorger ausgewirkt. Anbieter stellten kurzfristig ganz oder zum Teil auch nur regional die Versorgung ein.

Nicht jede Kündigung ist berechtigt. Sollte die Kündigung beziehungsweise die Einstellung der Belieferung unberechtigt sein, widersprechen und fordern Sie die Weiterbelieferung ein. Dafür können Sie unseren Musterbrief (pdf) nutzen.

Belieferung eingestellt: Grünwelt informierte seine Kunden

Per E-Mail teilte Grünwelt seinen Kundinnen und Kunden mit, die Gaslieferung kurzfristig einstellen zu müssen. Grund seien die Entwicklungen auf den Rohstoffmärkten. Die Betroffenen müssen sich nun einen neuen Anbieter suchen.

Grundversorger springt ein

Keine Sorge: Sie werden weiterhin mit Gas und Strom beliefert. In diesem Fall greift zunächst die Ersatzversorgung durch den Grundversorger, die meist die örtlichen Stadtwerke übernehmen. Wer für Sie zuständig ist, können Sie beim örtlichen Netzbetreiber oder über eine Onlinesuche herausfinden. Geben Sie hierzu einfach Ihre Postleitzahl und den Begriff Grundversorger ins Suchfeld ein. In der Ersatzversorgung verbleiben Sie für drei Monate bis Sie in der Grundversorgung landen. Bitte beachten: In der Ersatzversorgung können höhere Kosten als in der Grundversorgung anfallen.

Wichtig: Widerrufen Sie Ihre Einzugsermächtigung gegenüber Grünwelt beziehungsweise kündigen Sie Ihren Dauerauftrag bei Ihrer Bank. Lesen Sie zum Stichtag Ihren Zähler ab. Teilen Sie dem Grundversorger und dem Netzbetreiber den Stand mit.

Post direkt vom Grundversorger?

Einige Kunden berichteten, von ihrem bisherigen Anbieter gar nicht informiert worden zu sein, sondern gleich ein Schreiben des Grundversorgers oder Netzbetreibers erhalten zu haben. Auch sie müssen sich nun einen neuen Anbieter suchen.

Immergrün benachrichtigte Kunden bereits im Oktober 2021

Bereits im Oktober informierte der Billigstromanbieter Immergrün über die teilweise Einstellung der Belieferung. So teilte der Energieversorger zahlreichen Kunden in einem Schreiben mit, diese ab dem 19. Oktober 2021 nicht mehr zu beliefern. Eine Begründung lieferte das Unternehmen nicht. Immergrün ist ein Unternehmen der Rheinischen Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, zu der auch der Discountanbieter Meisterstrom gehört.

Stromio stellte trotz bestehender Verträge die Belieferung ein

Im Dezember 2021 stellte Stromio die Belieferung seiner Kunden ein und dies zum Teil auch bei noch langfristigen Verträgen. Dieses Vorgehen sehen die Verbraucherzentralen als rechtswidrig an.

Die Verbraucherzentrale Hessen hat eine Musterfeststellungsklage eingereicht. In dem Verfahren soll festgestellt werden, dass Stromio seinen vertraglichen Verpflichtungen zur Belieferung der Kundinnen und Kunden nicht nachgekommen ist.

Aus dieser Pflichtverletzung würden sich Schadensersatzansprüche ergeben. Das Verfahren dauert zurzeit noch an. Sind Sie betroffen? Dann ist es wichtig, ihre Ansprüche anzumelden und sich in das Klageregister einzutragen. Sollten Sie bereits auf außergerichtliche Vereinbarungen mit Stromio eingegangen sein, sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.

Fragen und Antworten zur Musterfeststellungsklage gegen Stromio finden Sie bei der Verbraucherzentrale Hessen.

Gas.de kündigte Verbraucherinnen und Verbrauchern im Dezember 2021 fristlos

Gas.de kündigte im Dezember 2021 allen Kundinnen und Kunden fristlos. In Folge fielen diese zunächst in die Gasgrundversorgung. Durch die mit Gas.de vereinbarten günstigen Preise mussten die Verbraucherinnen und Verbraucher deutlich höhere Preise zahlen. Zum Teil erhielten sie dafür Schadensersatz von Gas.de.

Sollten Sie einen Schaden erlitten haben und noch keine Zahlung von Gas.de erhalten haben, können Sie sich hier über das ein mögliches Vorgehen informieren und ihren eventuell bestehenden Schaden berechnen lassen.

Wechsel des Stromanbieters

Sind Sie in der Ersatz- und gegebenenfalls der sich anschließenden Grundversorgung gelandet, vergleichen Sie die Preise mit denen in Sondertarifen. Ein Wechsel kann sich unter Umständen lohnen. Verträge in der Ersatz- und Grundversorgung können Sie jederzeit kündigen. In der Grundversorgung mit einer Frist von zwei Wochen.

Gut zu wissen: Die Bundesnetzagentur veröffentlicht inzwischen ein Register, in dem alle Anbieter aufgenommen sind, die die Absicht haben, die Lieferung zeitnah einzustellen. Dort können Sie sich über die Entwicklung Ihres Energieanbieters informieren.

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