Energieversorger wechseln - das müssen Sie beachten

In zehn Schritten zum neuen Stromvertrag
Stand: 20.02.2025

Sie sind auf der Suche nach einem günstigeren Strom- oder Gastarif? Oder Ihr Anbieter möchte die Preise erhöhen? Zu einem neuen Energieversorger zu wechseln, kann sich durchaus lohnen. Diesen können Sie in der Regel auch frei wählen. Allerdings sollten Sie dabei ein paar Dinge beachten, damit der Wechsel nicht zum Ärgernis wird. So geht's...

Schritt 1 Einen Blick in den Vertrag werfen

Im Energierecht gibt es folgende Vertragsarten:

Grundversorgung

Haben Sie weder Anbieter noch Tarif jemals gewechselt, sind Sie in der Regel in der Grundversorgung. Grundversorger ist dasjenige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet beliefert. Meist handelt sich dabei um Stadtwerke oder große Verbundunternehmen wie Vattenfall oder E.ON.

Der Grundversorger ist verpflichtet, seine Preise öffentlich bekannt zu geben. Er muss jeden Haushaltskunden zu diesen Bedingungen beliefern. Wird der Strom für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke genutzt, gilt die Grundversorgungspflicht bis zu einem Verbrauch von 10.000 kWh.

Das bedeutet andersherum: Entnehmen Sie dem Netz Strom oder Gas, ohne einen Liefervertrag abgeschlossen zu haben, gehen Sie damit automatisch ein Vertragsverhältnis mit dem Grundversorger ein. Das ist häufig nach einem Umzug der Fall. Rechtliche Grundlagen für die Belieferung in der Grundversorgung sind die Grundversorgungsverordnungen für Strom beziehungsweise Gas (StromGVVGasGVV).

Vertrag außerhalb der Grundversorgung

Zu den Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung zählen Sie, sofern Sie zu einem anderen Anbieter gewechselt sind oder bei Ihrem Grundversorger einen besonderen Preis und besondere Bedingungen erhalten. Bisher lautete die Bezeichnung hierfür Sonderkunden oder Sondervertragskunden. 

Welche Angaben solche Verträge enthalten müssen, ist in den Paragraphen 41 ff des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) geregelt. Darüber hinaus können weitere Regelungen vereinbart werden.

Ersatzversorgung

In die Ersatzversorgung fallen Sie automatisch, wenn Sie einen gültigen Vertrag haben, Ihr Stromlieferant oder Gasanbieter Sie aber nicht beliefern kann. Dieses Vorgehen soll Versorgungsunterbrechungen verhindern, die sich beispielsweise durch Probleme beim Anbieterwechsel oder kurzfristigen Belieferungseinstellungen von Versorgern ergeben können.

Nach einer Gesetzesänderung des EnWG sind Sie nun drei Monate an die Ersatzversorgung gebunden bis Sie in die Grundversorgung übergehen können. Diese kann neuerdings auch teurer sein als die Grundversorgung. Sie können diese jedoch jederzeit kündigen, wenn sie einen günstigeren Anbieter gefunden haben. Auch Verträge in der Grundversorgung können innerhalb von zwei Wochen kündigen.

Gut zu wissen: Erhöht Ihr Energieversorger die Preise, muss er Sie spätestens vier Wochen vorher darüber informieren. Mitunter versteckt sich der Hinweis in langen Briefen oder unübersichtlichen E-Mails. Sehen Sie genau hin! Bei einer Preiserhöhung haben Sie grundsätzlich ein Sonderkündigungsrecht: Sie können zu dem Zeitpunkt kündigen, ab dem die neuen Preise gelten sollen.

Ausnahme Grundversorgung: Eine Preisanpassung muss mindestens sechs Wochen vorher mitgeteilt werden. Den Vertrag können Sie jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigenSchritt 2 (bei Preiserhöhungen): Preiserhöhungsmitteilung checken

Schritt 2: Tarife vergleichen

Ist Ihnen Ihr aktueller Versorger zu teuer? Sehen Sie sich nach einem günstigeren Angebot um. Am einfachsten geht das mit Online-Vergleichsportalen. Dort können Sie Ihren Wohnort, den jährliche Energieverbrauch und den bisherigen Tarif eingeben. Behalten Sie daneben aber auch regionale Versorger und Ihren Grundversorger im Blick – diese tauchen in den Vergleichsportalen teilweise nicht auf. Wir haben Ihnen die wesentlichen Kriterien für die Suche einmal aufgeschrieben

Vorsicht: Vergleichsportale wirken objektiv und neutral sind es aber nicht. Sie zeigen immer nur eine Auswahl und verdienen am Vertragsabschluss meist mit. Zudem sind sie nicht über alle Preiserhöhungen informiert. Nutzen Sie daher möglichst verschiedene Portale und vergleichen Sie die angezeigten Kosten Ihres bisherigen Tarifs mit Ihren eigenen Berechnungen für das kommende Jahr.

Berücksichtigen Sie neben den Preisen weitere Kriterien. Verlassen Sie sich nicht auf die Voreinstellungen der Vergleichsportale. Passen Sie die Filtereinstellungen individuell an. Blenden Sie etwa Tarife mit Vorkasse und Paketpreisen bei der Suche komplett aus.

Unsere kostenfreie Checkliste Vergleichsportale Filter einstellen Strom und Gas (pdf) hilft Ihnen, Vergleichsportale richtig zu nutzen.

Schritt 3: Wahl der Vertragslaufzeit

Derzeit haben sich die Energiepreise auf einem gesunkenen Niveau stabilisiert. Trotzdem ist es schwierig einzuschätzen, wohin sich die Preise künftig entwickeln. Ob die Marktlage entspannt bleibt, hängt insbesondere von der Versorgungssituation mit Erdgas ab. 

Sich für 12 oder sogar 24 Monate an einen Vertrag und Preis zu binden, birgt daher immer auch ein gewisses Risiko: Sollten die Preise fallen, zahlen Sie drauf. Andererseits bietet Ihnen eine Preisgarantie auch Sicherheit. Wir empfehlen Ihnen eine Vertragslaufzeit von 12 Monaten. Diesen Zeitraum sollte auch die Preisgarantie abdecken. 

Letztlich ist die Frage nach der Laufzeit aber immer eine individuelle Entscheidung – niemand kann die weitere Preisentwicklung vorhersehen.

Gut zu wissen: Möchten Sie nach Ende der Vertragslaufzeit lieber wieder in die Grundversorgung wechseln, müssen Sie nur den Sondervertrag kündigen. Es gelten dann die von Ihrem Grundversorger veröffentlichten Preise. In der teuren Ersatzversorgung landen Sie hingegen nur, wenn etwas schiefläuft – etwa Ihr Anbieter aufgrund einer Insolvenz nicht mehr liefern kann. 

Schritt 4: Bonus oder kein Bonus?

Auf den Vergleichsportalen können Sie Tarife mit Bonuszahlungen wählen. Diese sind zunächst attraktiv, da Angebote mit Boni im ersten Jahr besonders günstig sind. Das Problem: Fällt der Bonus im zweiten Jahr weg, steigen die Kosten in der Regel stark an.

Wer längere Zeit beim Energieversorger bleiben möchte, setzt besser auf Tarife ohne Boni. Wer bereit ist, jährlich zu wechseln, kann sich bewusst für einen Bonus-Tarif entscheiden.

Achten Sie genau darauf, dass der Anbieter Ihnen den Bonus in den ersten Monaten nach Lieferbeginn auszahlt (Sofortbonus). Andernfalls besteht das Risiko, die versprochene Vergünstigung am Ende nicht oder zumindest nicht in voller Höhe zu erhalten.

Schritt 5: Bisherigen Vertrag kündigen

Haben Sie ein passendes Angebot gefunden? Kündigen Sie nun Ihren bisherigen Vertrag. Bei Preiserhöhungen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Berufen Sie sich darauf, endet der Vertrag, sobald der neue Preis gilt.

Planen Sie für den Wechsel einen Vorlauf von zwei bis drei Wochen ein. Andernfalls kann es passieren, dass Sie zwischenzeitlich vom örtlichen Grundversorger beliefert werden.

Auch wichtig: Kündigen Sie selbst bei einer Preiserhöhung. Überlassen Sie dies wegen der kurzen Fristen nicht dem neuen Versorger – wie sonst üblich.

Schritt 6: Neuen Versorger beauftragen

Sie haben den neuen Anbieter über ein Vergleichsportal gefunden? In diesem Fall können Sie dieses auch direkt für die Bestellung nutzen.

Beauftragen Sie alternativ den gewünschten Energieversorger über dessen eigene Internetseite. Oder fordern Sie schriftliche Unterlagen an.

In allen Fällen gilt: Prüfen Sie vorab genau, ob die aufgeführten Konditionen in allen Punkten mit den zuvor genannten Informationen übereinstimmen. Notieren Sie in den Unterlagen, dass Sie den bisherigen Vertrag selbst gekündigt haben. Heben Sie eine Kopie oder einen Screenshot der Kündigung auf.

Schritt 7: Abschlagszahlungen umstellen

Im nächsten Schritt bestätigt Ihnen der neue Energieversorger den Vertragsschluss und teilt Ihnen den Lieferbeginn mit. Achten Sie auf die monatlichen Abschläge.

Haben Sie bisher per Dauerauftrag gezahlt? Ändern Sie diesen rechtzeitig.

Schritt 8: Zählerstand ablesen

Lesen Sie am Tag des Wechsels den Zählerstand ab. Geben Sie den Wert an den örtlichen Netzbetreiber weiter. Bei vielen Netzbetreibern geht dies bequem per Online-Formular.

Der Zählerstand ist zugleich die Grundlage für die Endabrechnung Ihres bisherigen Lieferanten. Diese muss spätestens sechs Wochen nach der Umstellung bei Ihnen eingehen. Wie bei allen Rechnungen gilt: Prüfen Sie genau, ob alle Angaben richtig sind.

Typische Fehlerquellen bei Energierechnungen sind beispielsweise ein falscher Zählerstand, ein zu hoher Verbrauch, falsche Preise oder nicht berücksichtigte Bonuszahlungen.

Gut zu wissen: Beim Anbieterwechsel geht die Belieferung nahtlos weiter – niemand muss fürchten, ohne Strom oder Gas dazustehen.

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