Fällt das Internet komplett aus, sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Störung unverzüglich und kostenlos zu beseitigen – sofern Sie als Kundin oder Kunde die Störung nicht selbst zu verantworten haben. Hält die Störung an, können Sie Minderungs- und Entschädigungsansprüche geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie die Störung Ihrem Anbieter gemeldet haben.