Reiseveranstalter FTI meldet Insolvenz an - alle Reisen abgesagt

FTI Insolvent

Das Wichtigste in Kürze:

  • Der Reiseanbieter FTI hat Insolvenz angemeldet. Inzwischen wurden alle Reisen abgesagt.
  • Wer dennoch verreisen möchte, sollte sich um Alternativen kümmern.
  • Betroffen sind alle Leistungen, die bei FTI gebucht wurden. 
  • Nicht betroffen sind gebuchte Leistungen bei Drittanbietern, bei denen FTI lediglich Vermittler war.
  • Aktuelle Informationen erhalten Sie auf der Website von FTI.
Stand: 17.06.2024

Update: Alle Reisen sind abgesagt, Warten auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Alle Reisen wurden abgesagt. Wenn Sie dennoch verreisen möchten, sollten Sie sich eine Alternative suchen.

Ist das Insolvenzverfahren eröffnet, muss Ihnen bei einer Pauschalreise oder bei verbundenen Reiseleistungen der Reisepreis erstattet werden. Der Deutschen Reisesicherungsfonds (DSRF) muss Ihnen den Reisepreis auszahlen. 

Individualreisen sind nicht durch den DRSF abgesichert. Einen Anspruch auf Erstattung von geleisteten Zahlungen für einzelne Flüge, Hotelübernachtungen oder touristische Einzelleistungen müssen dann in der Insolvenztabelle angemeldet werden. Allerdings liegt die Erstattungsquote in diesen Fällen meist im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Laut FTI Website ist mit einer Entscheidung über die Verfahrenseröffnung frühstens im September 2024 zu rechnen.

WARNUNG: Der DRSF warnt auf seiner Seite oben im orangen Banner vor Betrugsversuchen in diesem Zusammenhang: "Es sind betrügerische SMS und E-Mails zur Eingabe von Bankdaten im Umlauf!" Geben Sie nicht einfach Ihre Bankdaten heraus - Betrüger machen es sich jetzt zunutze, dass Betroffene schnell ihr Geld wieder haben möchten. Wenden Sie sich im Zweifel direkt an den DRSF.

Europas drittgrößter Reiseveranstalter FTI Touristik GmbH ist insolvent - alle gebuchten Reisen wurden abgesagt. Betroffen sind alle Leistungen, die direkt bei FTI gebucht wurden. Was Sie jetzt wissen müssen:

Welche Marken und Anbieter der FTI sind von der Insolvenz betroffen?

Die Insolvenz umfasst alle Leistungen, die Sie bei der FTI Touristik GmbH gebucht haben. Das sind folgende Marken und Anbieter: FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH sowie die Mietfahrzeugs-Marken DriveFTI und Cars and Camper. 
Nicht betroffen sind Leistungen, die Sie bei Drittanbietern gebucht haben und bei denen die FTI Touristik GmbH lediglich Vermittler war, zum Beispiel: TUI, Alltours, DERTOUR oder Vtours, die über die Portale der FTI Touristik gebucht wurden.  

Welcher Schutz gilt für Betroffene? 

Auftragsgemäß schützt der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) Verbraucherinnen und Verbraucher, die eine Pauschalreise oder Reise mit verbundenen Reiseleistungen bei der FTI Touristik GmbH gebucht haben und von der Insolvenz betroffen sind. 

Wichtig: Wir empfehlen die Reise nicht eigenständig zu stornieren, da sonst der Anspruch auf Leistungen aus dem Reisesicherungsfonds entfallen kann.  

Welche Reisen fallen unter den Absicherungsschutz des Deutschen Reisesicherungsfonds (DSRF)?

Verkauft ein Unternehmen mehr als eine Art von Reiseleistungen, ergeben sich im Rahmen der EU-Vorschriften verschiedene Verpflichtungen. Unter den Absicherungsschutz des Deutschen Reisesicherungsfonds fallen Pauschalreisen und Reisen mit verbundenen Reiseleistungen. Im aktuellen Fall hat der Reiseanbieter FTI seine Zahlungsunfähigkeit angemeldet. Der DSRF sorgt jetzt dafür, dass geleistete Zahlungen erstattet werden. Außerdem kümmert er sich um die Rückreise von Reisenden, die ihre Reise bereits angetreten haben. 

Lesen Sie mehr zu Pauschalreisen.

Verbundene Reiseleistungen: Eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen liegt vor, wenn mindestens zwei Reiseleistungen - etwa ein Flug und ein Hotelzimmer - für dieselbe Reise vermittelt werden.

Die Kombination einer Reiseleistung - etwa Unterbringung in Kombination mit einer Eintrittskarte für ein Konzert -  gilt nur dann als verbundene Reiseleistung oder Pauschalreise, wenn die zusätzliche Leistung mindestens 25 % des Gesamtwertes der Reise ausmacht oder ein wesentliches Merkmal der Reise ist. 

Was gilt für Reisende, die ihre Reise bereits angetreten haben oder auf dem Weg dorthin sind?

In solch einem Fall greift der Absicherungsschutz durch den Deutschen Reisesicherungsfonds (DSRF). Laut FTI bemüht sich das Unternehmen in Zusammenarbeit mit dem DRSF, dass Sie Ihre Reise wie geplant zu Ende führen können. Wo dies nicht geht, muss die FTI eine Rückreise organisieren. Sie werden demnach direkt kontaktiert.

Reisende, die aktuell an Ihrem Urlaubsort sind und Unterstützung benötigen, können folgende Notfallnummer kontaktieren: +49 (0)89 710 45 14 98

Was gilt für Reisende, die eine gebuchte Pauschalreise noch nicht angetreten haben?

In diesem Fall werden alle gebuchten Leistungen storniert. Bereits geleistete Zahlungen werden Ihnen zurückerstattet. Hierzu wird sich der DRSF mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald er vom Reiseanbieter die erforderlichen Daten bekommen hat. 

Was gilt für Einzelleistungen, wie Hotelübernachtungen, die über FTI gebucht wurden? 

Wenn Sie statt einer Pauschalreise Einzelleistungen, wie einzelne Hotelübernachtungen, über FTI oder 5vorFlug gebucht und bezahlt haben, sind diese Zahlungen nicht vom gesetzlichen Absicherungsschutz durch den DRSF abgedeckt. In diesem Fall sollten Sie sich an den Veranstalter sowie den Insolvenzverwalter wenden, um Ihre Forderung anzumelden und zu klären, ob Sie dennoch Geld wiederbekommen.
Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens können bereits bezahlte Beträge zur Insolvenztabelle angemeldet werden. Der Insolvenzverwalter prüft dann, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Ihre Zahlung erstattet werden kann. 

Wichtig: Als Individualreisen gelten einzeln gebuchte Hotelleistungen auch dann, wenn sie über das Portal eines Reisekonzerns wie FTI oder TUI erfolgen.  

Wer ist Ihr korrekter Ansprechpartner?

Normalerweise ist der Reisevermittler Ihrer Reise, unabhängig vom Reiseveranstalter, der Ansprechpartner. Durch die Insolvenz der FTI Group kann aktuell nur die FTI Group selbst Auskünfte erteilen.

Die Hotline der FTI erreichen Sie unter: +49 (0)89 710 45 14 98 sowie die Website unter https://www.fti-group.com/de/insolvenz.

Aufgrund der enorm hohen Nachfrage muss damit gerechnet werden, dass die Erreichbarkeit aktuell eingeschränkt ist.