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Fehlender Schutz bei Buchung über Plattformen

Wer für den Weihnachts- oder Winterurlaub noch eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus sucht, wird bei Buchungsplattformen schnell fündig. Was bei der Buchung jedoch leicht übersehen werden kann: Die Plattform ist nur Vermittler. Das stellte auch ein Verbraucher feststellen, der eine Unterkunft über Booking.com für seinen Familienurlaub gebucht hat. Die Ferienwohnung hatte erhebliche Mängel – trotzdem blieb er auf den Kosten sitzen.
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Beim Umzug die Kündigungsfristen beachten

Sie wollen umziehen, erhalten ein interessantes Angebot für einen Telefon- und Internetanschluss am neuen Wohnort. Handeln Sie nicht vorschnell. Nicht in jedem Fall können Sie Ihren bestehenden Vertrag kündigen.
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Leitfaden betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung: Seit 2019 müssen sich Arbeitgeber bei neu abgeschlossenen Verträgen mit 15 Prozent am Bruttobeitrag beteiligen. Steuervorteile in der Ansparphase sollen möglichst viele Sparer überzeugen.