Beim Umzug die Kündigungsfristen beachten
Das Wichtigste in Kürze
- Sie können kündigen, wenn der Anbieter den Vertrag am neuen Wohnort nicht erfüllen kann.
- Kann der Anbieter nach dem Umzug weiterhin liefern, sind Sie an den Vertrag gebunden.
- In der neuen Wohnung gibt es schon einen Anschluss? Eine Kündigung ist möglich.
Sie wollen umziehen, erhalten ein interessantes Angebot für einen Telefon- und Internetanschluss am neuen Wohnort. Handeln Sie nicht vorschnell. Nicht in jedem Fall können Sie Ihren bestehenden Vertrag kündigen.
Kann Ihr Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern, können Sie den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Grundsätzlich gilt: Die Frist beginnt mit dem Wechsel des Wohnsitzes zu laufen. Sie müssen also noch einen Monat lang weiterzahlen.
Aber: Sie können auch mit Wirkung zum Tag des Auszugs kündigen. Das bedeutet, Sie kündigen unmittelbar zum Ende Ihres Mietvertrags. Dazu reichen Sie eine Kopie Ihrer Wohnungskündigung bei Ihrem Anbieter ein. Sie müssen am neuen Wohnort dann nicht mehr zahlen. Weisen Sie Ihrem Anbieter außerdem nach, dass Sie auch tatsächlich am Tag X ausgezogen sind, etwa über die Beauftragung eines Umzugsunternehmens oder eine Anmeldebestätigung am neuen Wohnort.
Nutze Sie gerne unsere interaktive Briefvorlage für die Kündigung.
Anbieter kann am neuen Wohnort liefern
Erfüllt Ihr Anbieter den Vertrag auch am neuen Wohnort, bleiben Sie grundsätzlich daran gebunden. Sie nehmen Ihren Vertrag so wie er ist mit: Preise, Vertragslaufzeit oder sonstige Vertragsinhalte bleiben unverändert. Es gilt: Vertrag ist Vertrag.
Bestehender Vertrag in neuer Wohnung
Vielleicht ziehen Sie in eine WG oder mit einer anderen Person zusammen und es gibt bereits einen Telefon- und Internetanschluss. Dann können Sie Ihren Vertrag innerhalb eines Montags kündigen. Bisher galt, dass Sie Ihren Vertrag weiterführen mussten.
Sie ziehen ins Ausland? Lesen Sie unseren Artikel: Umzug ins Ausland - was passiert mit meinem Handyvertrag.
Vertragslaufzeiten bei neu abgeschlossenen Telefon- und Internetverträgen
Neue Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten sind nach wie vor möglich. Allerdings müssen die Anbieter Ihnen zusätzlich ein Angebot für einen Vertrag mit zwölfmonatiger Laufzeit vorlegen.
Ist die Mindestlaufzeit abgelaufen und der Vertrag verlängert sich automatisch, können Sie nun monatlich kündigen.
Kündigung weiterer Verträge bei Umzug
Vertrag mit dem Fitnessstudio
Stecken Sie in einem langfristigen Vertrag mit einem Fitnessstudio fest, verhält es sich ähnlich. Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass das Risiko eines Umzugs – ob berufsbedingt oder nicht – beim Nutzer liege. Zudem seien die Kosten zumutbar, stellte der BGH fest. Lesen Sie mehr.
Umzugsklauseln in Energielieferverträgen
Anders verhält es sich mit dem Strom- oder Gasanbieter. Eine neue Vorschrift im Energiewirtschaftsgesetz regelt für Energielieferverträge eine sechswöchige Kündigungsfrist im Fall des Umzugs und stellt klar, dass die Kündigung auch schon vor dem Umzug ausgesprochen werden kann. Bietet aber der Versorger eine Weiterbelieferung am neuen Wohnsitz zu gleichbleibenden Konditionen an, können Sie nicht kündigen.