Fehlender Schutz bei Buchung über Plattformen

Bett in renovierungsbedürftigem Zimmer
Stand: 19.12.2024

Das Wichtigste in Kürze:

  • Keien Verantwortung: Buchungsplattformen nicht in der Pflicht, wenn Schimmel, Schmutz oder mangelhafte Ausstattung den Urlaub unzumutbar machen.
  • Ärgerlich: Im Schadensfall bleiben Kundinnen und Kunden meist auf Kosten sitzen.
  • Mehr Transparenz: Wir fordern einen besseren Käuferschutz. Außerdem mehr Transparenz bei der Buchung.

Wer für den Weihnachts- oder Winterurlaub noch eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus sucht, wird bei Buchungsplattformen schnell fündig. Was bei der Buchung jedoch leicht übersehen werden kann: Die Plattform ist nur Vermittler. Das stellte auch ein Verbraucher feststellen, der eine Unterkunft über Booking.com für seinen Familienurlaub gebucht hat. Die Ferienwohnung hatte erhebliche Mängel – trotzdem blieb er auf den Kosten sitzen.

Ein Verbraucher bucht über die bekannte Plattform Booking.com eine Ferienwohnung für sich und seine Familie. Doch die Vorfreude auf die Ferien wird bei der Ankunft schnell getrübt: Schimmel, Schmutz, Ungeziefer und kein warmes Wasser machen den Aufenthalt unzumutbar. Die Ferienwohnung entspricht weder den auf der Plattform gezeigten Fotos noch den versprochenen Standards.

Trotz einer sofortigen Beschwerde beim Kundenservice und der Zusage, den Kontakt zur Vermieterin herzustellen, bleibt diese auch am nächsten Tag unerreichbar. Der Verbraucher sieht sich gezwungen, kurzfristig ein Hotel zu buchen, um den Urlaub fortsetzen zu können. Alle Mängel werden dokumentiert und der Fall bei Booking.com gemeldet. Doch auf eine Erstattung des gezahlten Betrags wartet der Urlauber vergeblich.

Buchungsplattformen nur Vermittler

Buchungsplattformen agieren meist nur als Vermittler und übernehmen keine Verantwortung für Mängel oder falsche Informationen. Da die Abwicklung vollständig über die Plattform erfolgt, entsteht leicht der Eindruck, der Vertrag werde direkt mit der Buchungsplattform geschlossen. 

Doch in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) weist Booking.com darauf hin, dass Plattform für die Reiseleistung selbst keine Verantwortung übernimmt. 

Einzelleistungen: Pauschalreiserecht greift nicht

Bei Ferienwohnungen oder -häusern, die nicht Teil einer Pauschalreise sind, greift in der Regel nur das Mietrecht. Vermieter sind also in der Pflicht, die angemietete Unterkunft im vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Entpuppt sich die vermeintliche Traumunterkunft vor Ort als Bruchbude, stehen Kundinnen und Kunden oft alleine da. Denn die Ansprüche sind sehr schwer durchzusetzen. Über diesen Umstand sollten Buchungsplattformen schon vor der Buchung transparent informieren.

Ist die Ferienwohnung hingegen Teil einer Pauschalreise, gelten die besonderen Bestimmungen des Pauschalreiserechts. Eine Pauschalreise besteht aus mindestens zwei verschiedenen Reiseleistungen, also zum Beispiel dann, wenn Reisende beim selben Veranstalter nicht nur eine Ferienwohnung, sondern zusätzlich auch einen Flug buchen.

Bei Pauschalreisen haftet der Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag vereinbarten Reiseleistungen. Dies umfasst auch die Qualität der Unterkunft. 

So schützen Sie sich vor bösen Überraschungen:

Wenn Sie eine Unterkunft über eine Buchungsplattform buchen, sollten Sie sich der potenziellen Risiken bewusst sein. Es gibt jedoch einige Vorsichtsmaßnahmen, die helfen können, unliebsame Überraschungen zu vermeiden:

  1. Fotos überprüfen: Suchen Sie nach Kundenfotos, die auf der Plattform oder auf anderen Bewertungsportalen hochgeladen wurden. Diese sind meist realistischer als die erstellten Bilder der Unterkunft. Auch die Bildersuche über Kartensuchdienste, wie Google Maps, kann dabei helfen, einen besseren Eindruck von dem Gebäude und der Wohngegend zu bekommen. 
  2. Flexible Buchungsoptionen wählen: Viele Unterkünfte bieten die Möglichkeit, kostenlos zu stornieren. Verwenden Sie am besten die Zahlungsoption „Zahlung in der Unterkunft“, sofern diese Option für die Unterkunft angeboten wird.
  3. Im Voraus Kontakt zum Vermieter aufnehmen: Gerade bei privaten Vermietungen ist es ratsam, im Vorfeld direkt mit dem Vermieter zu kommunizieren. So lässt sich klären, wie die Schlüsselübergabe abläuft und wer bei Problemen erreichbar ist.
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