Pauschalreiserecht - ein Überblick
Das Wichtigste in Kürze
- Sie können Mängel auch bei Reisevermittlern, wie beispielsweise einem Reisebüro, melden. Der Vermittler muss den Reiseveranstalter darüber unverzüglich in Kenntnis setzen.
- Sie haben zwei Jahre Zeit, um Ansprüche wegen Mängeln geltend zu machen.
- Ferienhäuser und Ferienwohnungen fallen nicht unter das Pauschalreiserecht, wenn Sie diese als Einzelleistung buchen.
Das Hotelzimmer ist verdreckt, der Pool defekt. Die schönste Zeit des Jahres entpuppt sich schnell als Albtraum. Die wichtigsten Fragen zum Pauschalreiserecht für Sie im Überblick:
Was ist eine Pauschalreise?
Eine Pauschalreise ist ein „Paket“, das mindestens zwei unterschiedliche Reiseleistungen für die gleiche Reise beinhaltet. Dazu zählen zum Beispiel die Beförderung, die Unterbringung oder die Anmietung eines Autos. Wichtig ist, dass die Leistungen von einem Veranstalter erbracht werden und ein Gesamtpreis ausgewiesen wird.
Auch das „Dynamic Packaging“ zählt dazu. Bei diesem Verfahren stellt der Kunde vor Vertragsschluss die einzelnen Bausteine der Reise selbst zusammen.
Ein Reiseveranstalter muss Ihnen gegenüber sämtliche Informationspflichten erfüllen. Er muss über einen Insolvenzschutz verfügen und haftet im Gegensatz zum Vermittler einer Pauschalreise beziehungsweise verbundener Reiseleistungen für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise.
Fällt eine "Click-Through"-Buchung unter das Pauschalreiserecht?
Ja, "click-Through"-Buchungen fallen unter das Pauschalreiserecht. Beispiel einer click-through"-Buchung: Sie buchen auf der Webseite einer Airline einen Flug. Von dieser Webseite aus gelangen Sie über einen Angebotslink auf die Webseite eines Mietwagenunternehmens. Sollten Sie hier innerhalb von 24 Stunden einen weiteren Vertrag über einen Mietwagen schließen, und die Airline leitet Ihre Daten wie Ihren Namen, die Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse an das Mietwagenunternehmen weiter, ist die Airline als Reiseveranstalter anzusehen.
Sind Ferienhäuser und –wohnungen vom Pauschalreiserecht erfasst?
Ferienhäuser und –wohnungen fallen nicht unter das Pauschalreiserecht, sofern Sie sie als Einzelleistung buchen. Treten Mängel auf, sind Betroffene auf das Mietrecht angewiesen. Das sieht im Gegensatz zum Pauschalreiserecht andere Kündigungsmöglichkeiten vor. Bei anderweitigen Einzelleistungen gilt das Recht der jeweiligen Vertragsart (zum Beispiel: Beförderungsvertrag, Beherbergungsvertrag).
Wann liegt die Vermittlung einer Pauschalreise vor?
Der Vermittler einer Pauschalreise vermittelt die Leistungen eines Dritten. Er berät Sie etwa in Bezug auf Reiseziel und Reiseart. Er ist unter anderem verpflichtet, die Buchung ordnungsgemäß an den Reiseveranstalter weiterzuleiten. Er haftet nicht für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise, unterliegt aber den gleichen Informationspflichten wie der Reiseveranstalter.
Was ist die Vermittlung verbundener Reiseleistungen?
Eine Vermittlung verbundener Reiseleistungen liegt vor, wenn mindestens zwei Reiseleistungen- etwa ein Flug und ein Hotelzimmer - für dieselbe Reise vermittelt werden. Es handelt sich hierbei um eine neue Kategorie, die für Sie einen „Basisschutz“ schaffen soll: Der Vermittler verbundener Reiseleistungen hat Informationspflichten zu erfüllen.
Nimmt dieser Zahlungen von Reisenden entgegen, ist auch er verpflichtet, sich gegen eine Insolvenz abzusichern. Der Vermittler muss für die jeweiligen Leistungen separate Rechnungen erstellen. Wird eine Gesamtrechnung erstellt, liegt eine Pauschalreise vor.
Kann ich online gebuchte Reisen einfach widerrufen?
Bei Internet-Buchungen von Pauschalreisen oder einzelnen Reiseleistungen wie Flügen haben Sie nach geltender Rechtslage kein Widerrufsrecht.
Kann sich die Reiseleistung oder der Preis nachträglich ändern? Besteht in diesem Fall immer ein kostenfreies Rücktrittsrecht?
Reisepreis und sonstige Reiseleistungen können nur erhöht beziehungsweise geändert werden, wenn diese Möglichkeit vertraglich vereinbart wurde. Ein kostenloses Rücktrittsrecht besteht nur bei erheblichen Änderungen. Erheblich ist beispielsweise eine Erhöhung des Reisepreises um mehr als acht Prozent.
Ihr Vertragspartner muss Sie mindestens 20 Tage vor Reisebeginn über die Erhöhung des Reisepreises unterrichten. Bei erheblichen Änderungen können Sie entweder das Angebot zur Preiserhöhung oder geänderten Reiseleistung annehmen oder vom Vertrag zurücktreten - und zwar kostenfrei.
Achtung: Das Änderungsangebot gilt nach Ablauf der vom Veranstalter gesetzten Frist als angenommen.
Wann fallen Stornokosten an?
Liegen keine erheblichen Leistungsänderungen vor und auch keine unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umstände, kann der Veranstalter bei einem „grundlosen“ Rücktritt des Reisenden vor Reisebeginn eine Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung wird häufig in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) als Stornopauschalen festgelegt und richtet sich nach dem Zeitpunkt des erklärten Rücktritts: Je näher der Reisetermin rückt, desto höher fällt die Entschädigung aus.
Nach Reisebeginn können Sie den Vertrag nur kündigen, sofern die Reise durch einen Reisemangel erheblich beeinträchtigt wurde.
Was ist bei Reisemängeln zu beachten?
Zeigt sich während der Reise ein Mangel, müssen Sie möglichst nachweislich und unter Setzung einer Frist vom Reiseveranstalter Abhilfe verlangen. Dokumentieren Sie den Mangel bestmöglich, etwa durch Fotos oder Videoaufnahmen.
Beseitigt der Reiseveranstalter den Mangel nicht - obwohl er dazu verpflichtet wäre - können sich weitergehende Ansprüche für Sie ergeben. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie etwa selbst Abhilfe schaffen, den Vertrag kündigen, den Reisepreis mindern oder Schadensersatz fordern. Diese Ansprüche verjähren innerhalb von zwei Jahren ab dem vorgesehenen Reiseende.
Ich habe auch Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung gegen die Airline. Sind diese anzurechnen?
Erhaltene Entschädigungen, beispielsweise aus der Fluggastrechteverordnung, sind Ansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter gegenzurechnen. Erhalten Sie also eine Entschädigung von der Airline, weil Ihr Flug extrem verspätet war, verringert sich der Entschädigungsanspruch gegen den Reiseveranstalter um die bereits erhaltene Leistung.
Weitere Informationen zu Ihren Fluggastrechten finden Sie in unserem Artikel: Fluggastrechte.
Nutzen Sie unsere Musterbriefe für Ihre Mängelanzeige und die sich anschließenden Minderungsansprüche.
Weitere Informationen zum neuen Reiserecht finden Sie in den Broschüren "Neue Rechte für Reisende" sowie "Reisezeit - Ihre Rechte" des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV).