Wann eine private Pflegezusatzversicherung -sinnvoll sein kann

Bundesrat: Entlastung Angehöriger bei der Pflege

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegeversicherung übernimmt im Pflegefall einen Teil der entstehenden Kosten.
  • Reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, springt das Sozialamt ein.
  • Kinder werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro herangezogen.
Stand: 21.02.2025

Bis ins hohe Alter fit und agil sein, das wünschen wir uns alle. Doch im Alter werden viele Menschen pflegebedürftig. Einen Teil der entstehenden Kosten übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung. Eine Zusatzversicherung kann sinnvoll sein.

Was leistet die gesetzliche Pflegeversicherung?

Die Kosten für Pflegeheime oder mobile Pflegdienste variieren je nach Region und Angebot. Werden Sie pflegebedürftig, übernimmt die gesetzliche Pflegeversicherung einen Teil der Kosten. Die Höhe der Leistungen hängt vom Pflegegrad ab. Für stationäre Pflege sind die Beträge höher als für ambulanten Pflege:

PflegegradPflegeheim Ambulante Pflege
1131 Euro0 Euro
2805 Euro796 Euro
31.319 Euro1.497 Euro
41.855 Euro1.859 Euro
52.096 Euro 2.299 Euro

Nicht von der Pflegekasse übernommene Kosten müssen Pflegebedürftige selbst übernehmen. 

Welche Eigenanteile können bei Pflegebedürftigkeit entstehen?

Eigenanteile entstehen, wenn Angehörige wenig oder keine Unterstützung bei der Pflege leisten können. In diesen Fällen müssen viele Aufgaben von professionellen Pflegediensten übernommen werden. 

Übernehmen Pflegedienste alle Pflegemaßnahmen, lagen die Eigenanteile nach Schätzungen der Stiftung Warentest im Bundesdurchschnitt 2023 im Pflegegrad 1 bei 150 €, im Pflegegrad 2 bei 600 €, im Pflegegrad 3 bei 1.300 € und im Pflegegrad 4 und 5 jeweils bei 2.600 €.

Quelle: Stiftung Warentest, Finanztest 06/2023, test.de (kostenpflichtig)

Die durchschnittliche Eigenbeteiligung in der stationären Pflege betrug in Niedersachsen Ende 2024 nach einer Studie der AOK in den Pflegegraden 2 - 5 2.189 €. (Quelle: Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO)

Kein Geld vorhanden? Sozialamt springt ein

Reichen Einkommen und Vermögen nicht, übernimmt das Sozialamt die Kosten. Ein Schonvermögen von 10.000 Euro bleibt unberücksichtigt. Für den Ehe- oder Lebenspartner gilt der gleiche Betrag. Damit ist die notwendige Pflege immer sichergestellt.

Viele sorgen sich, dass das Sozialamt in diesem Fall die eigenen Kinder zur Kasse bittet. Oft ist das für Eltern sogar der wesentliche Grund, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen.

Hohe Einkommensgrenze bei Elternunterhalt

Die Sorge um die finanzielle Belastung der Kinder ist meist unbegründet. Erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro kann das Sozialamt Kinder an den Kosten beteiligen. Entscheidend ist dabei ausschließlich das eigene Einkommen des Kindes, nicht das des Ehepartners.

Liegt das Einkommen über dieser Grenze verhindern hohe Selbstbehalte, dass die wirtschaftliche Existenz Ihrer Kinder bedroht wird. Damit droht nur in ganz wenigen Fällen die Gefahr, dass Kinder für die Pflegekosten der Eltern herangezogen werden. 

Bedarf für Pflegezusatzversicherung prüfen

Aus einer privaten Pflegezusatzversicherung erhalten Sie im Pflegefall zusätzliche Zahlungen. Dadurch reduzieren sich die Beträge, die Sie selbst aus Ihrem Einkommen und Vermögen finanzieren müssen. 

Eine Pflegezusatzversicherung kann sinnvoll sein, wenn Sie im Pflegefall Ihr eigenes Einkommen und vor allem Ihr Vermögen schützen möchten. Die Versicherung empfiehlt sich auch, wenn Sie Ihre Pflege unabhängig von finanziellen Zwängen gestalten oder Sozialhilfebedürftigkeit vermeiden wollen.

Wir raten Ihnen, den Abschluss eine Pflegezusatzversicherung gut zu durchdenken, da Sie die Beiträge über einen sehr langen Zeitraum zahlen müssen. 

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