Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

GKV

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss die Lebenssituation verändert werden.
  • Ab dem 55. Geburtstag ist eine Rückkehr in die GKV in der Regel nur noch über die Familienversicherung möglich.
Stand: 21.04.2023

Wer sich einmal für die PKV entschieden hat, kann nicht einfach so in die gesetzliche Krankenversicherung zurückkehren. Der Zugang zur GKV besteht nur für Versicherungspflichtige oder wenn die Voraussetzungen für eine Familienversicherung gegeben sind.

Welche Rückkehrmöglichkeiten in die GKV haben Arbeitnehmer?

Liegt das jährliche Arbeitsentgelt zusammen mit allen regelmäßigen Sonderzahlungen unter 66.600 Euro (2023), tritt die Versicherungspflicht ein. Für Arbeitnehmer, die schon am 31. Dezember 2021 versicherungsfrei und privat versichert waren, gilt eine niedrigere Grenze von 59.850 Euro/Jahr brutto (2023). Laden Sie sich unser kostenfreies Faktenblatt Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung (.pdf) herunter.

Entgelt senken

  • Entgeltkürzung oder Stundenreduzierung
  • Entgeltumwandlung: Bis zu 3.504 Euro (2020), die Verbraucher zum Beispiel in eine Direktversicherung einzahlen, bleiben dann als Jahresarbeitsentgelt unberücksichtigt. Dieser Weg eignet sich für Arbeitnehmer, die nur wenig über der Grenze liegen.
  • Wertguthaben: Der Teil des Gehalts, der in ein Wertguthaben eingezahlt wird, zählt für die Jahresarbeitsentgeltsgrenze nicht. Wertguthaben werden zum Beispiel für Altersteilzeit oder ein Sabbatjahr genutzt.
  • Auch eine vorübergehende Teilzeit von mindestens 4 Monaten kann bereits eine Versicherungspflicht auslösen."

Jobwechsel

Liegt das Einkommen im neuen Job unter der Versicherungspflichtgrenze, tritt Versicherungspflicht ein.

Bezug von Arbeitslosengeld

Durch den Bezug von Arbeitslosengeld I tritt Versicherungspflicht ein. Wichtig: Der Bezug von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) führt für bisher privat Versicherte nicht zur Versicherungspflicht.

Achtung Altersgrenze

Die Versicherungspflicht ist ab dem 55. Geburtstag in der Regel ausgeschlossen. Deshalb müssen die genannten Voraussetzungen für die Rückkehr in die GKV vor dem 55. Geburtstag geschaffen werden.

Welche Rückkehrmöglichkeiten gibt es für Selbstständige?

Eine Rückkehr in die GKV für diese Gruppe nur über Versicherungspflicht oder Familienversicherung möglich.

Beschäftigung als Arbeitnehmer und Fortsetzung der selbstständigen Tätigkeit: Grundsätzlich schließt eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit Versicherungspflicht, z.B. als Arbeitnehmer ebenso aus wie Familienversicherung.

Anders sieht es bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit aus. Nebenberuflich ist die selbstständige Tätigkeit dann, wenn die Beschäftigung als Arbeitnehmer sowohl von der Arbeitszeit als auch vom Einkommen her überwiegt. Liegt keine Haupttätigkeit vor, kann eine selbstständige Tätigkeit nebenberuflich sein, wenn sie nur in geringem zeitlichen Umfang ausgeübt wird und der Lebensunterhalt überwiegend aus anderen Einkommensquellen bestritten wird.

Sind die Voraussetzungen erfüllt?  So einfach geht der Wechsel!

Ist eine Versicherungspflicht eingetreten oder sind die Voraussetzungen für die Familienversicherung erfüllt, beginnt die gesetzliche Krankenversicherung sofort. Die Anmeldung bei der Krankenkasse erfolgt über den Arbeitgeber; bei Familienversicherung durch Ehepartner bei dessen Krankenkasse. Bei der privaten Krankenversicherung besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Kündigung der privaten Krankenversicherung

Innerhalb von drei Monaten können Verbraucher die private Krankenversicherung rückwirkend zum Beginn der gesetzlichen Versicherung kündigen. Danach ist die Kündigung jeweils zum Ende des Monats möglich. Die Kündigung wird nur wirksam, wenn Sie innerhalb von zwei weiteren Monaten einen Nachweis über die Versicherungspflicht bzw. Familienversicherung vorlegen.

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