Pflegegradrechner - berechnen Sie kostenlos Ihren Pflegegrad
Leistungen der Pflegeversicherung setzen einen Pflegegrad voraus. Mit dem kostenlosen Pflegegradrechner der Verbraucherzentralen können Sie abschätzen, ob sich ein Antrag bei der Pflegekasse lohnt.
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss ein Pflegegrad vorliegen. Das wird in einer Begutachtung ermittelt. Diese erfolgt in der Regel durch den Medizinischen Dienst oder den Gutachterdienst Medicproof.
Die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten eines Menschen - diese beiden Faktoren entscheiden über den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person. Dafür werden 6 Lebensbereiche beurteilt. Diese Bereiche werden im Gutachten als Module bezeichnet und mit Punkten bewertet.
6 Lebensbereiche, die für den Pflegegrad begutachtet werden
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Belastung
- Selbstversorgung
- Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens
Pflegegrad nach Punkten berechnen
Insgesamt werden 64 Kriterien geprüft. In jedem Modul werden Punkte ermittelt und fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in die Gesamtbewertung ein. Es gibt 5 Pflegegrade, die sich nach dem ermittelten Punktwert richten:
- 12,5 bis unter 27 Punkte
geringe Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten - 27 bis unter 47,5 Punkte
erhebliche Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten - 47,5 bis unter 70 Punkte
schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten - 70 bis unter 90 Punkte
schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten - 90 bis 100 Punkte
schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Hinweise zum Pflegegradrechner
Mit dem Pflegegradrechner erhalten Sie eine erste Einschätzung zum Pflegegrad für Erwachsene. Für Kinder gelten andere Voraussetzungen, die hier nicht abgebildet werden können. Der Rechner folgt dabei den Richtlinien zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Wichtig: Diese Selbsteinschätzung ersetzt nicht die Bewertung durch einen fachkundigen Gutachter, sondern soll Ihnen vorab eine grobe Einschätzung geben oder Ihnen helfen, sich auf eine Begutachtung vorzubereiten.
Wenn Sie Fragen zu den verwendeten Begriffen oder zu Ihrem Ergebnis haben, empfehlen die Verbraucherzentralen Ihnen eine Pflegeberatung, zum Beispiel in einem Pflegestützpunkt. Kontaktdaten zur Beratung zur Pflege finden Sie auf der Website der Stiftung ZQP.
Nutzen Sie die Pflegeberatung auch, um Ihre individuelle Situation zu besprechen. Sie erhalten dort Informationen und werden gegebenenfalls bei der Organisation der Pflegesituation unterstützt.
Anleitung für die Benutzung des Pflegegradrechners
Sie werden Schritt für Schritt durch die Module geführt und beantworten dabei Fragen zur Selbständigkeit und den Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Sie geben jeweils Ihre Einschätzung dazu ein. Versuchen Sie, die Einschätzung sachlich vorzunehmen.
Bitte nutzen Sie dafür die Aufklapptexte. Dort finden Sie wichtige Hinweise, die Ihnen die Beurteilung erleichtern.
Sie können die Bearbeitung nach jedem Modul unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen.