unsubby.com: Unnötiger, kostenpflichtiger Online-Service
Das Wichtigste in Kürze:
- Kosten: unsubby.com berechnet 29,95 Euro für einen Kündigungsservice.
- Beschwerden: Verbraucherinnen und Verbrauchern hatten nicht bemerkt, einen kostenpflichtigen Service zu nutzen.
- Abmahnung: Wir haben unsubby abgemahnt: Kostenhinweis, Bestellbutton und Widerrufsbelehrung waren nicht rechtskonform
- Tipp: Kündigen Sie Ihr Abo direkt beim Anbieter – das spart Geld und Zeit.
Uns haben Beschwerden erreicht, da Verbraucherinnen und Verbraucher über eine Online-Suche ungewollt auf unsubby.com gelandet sind. Vielen war nicht bewusst, einen kostenpflichtigen Dienst zu nutzen.
Im Fall von unsubby.com war der Bestellbutton nicht ausreichend gekennzeichnet. Dort stand, bei welchem Unternehmen gekündigt werden soll und darunter, in deutlich kleinerer Schrift „mit Zahlungsverpflichtung“. Das reicht nicht aus. Die Verbraucherin oder der Verbraucher könnte dies überlesen und nicht erkennen, dass er oder sie für die Kündigung 29,95 Euro zahlen muss. Laut Gesetz muss auf dem Button „Zahlungspflichtig bestellen“ oder eine ähnlich eindeutige Formulierung stehen.
Auch beim Widerrufsrecht haperte es: Verbraucherinnen und Verbraucher wurden nicht über die Folgen aufgeklärt, wenn sie auf ihr Widerrufsrecht verzichten. unsubby schrieb auf seiner Website lediglich: „Sie möchten, dass Ihr Widerrufsschreiben so schnell wie möglich verschickt wird. Sie verzichten freiwillig auf Ihr gesetzliches Widerrufsrecht, um eine schnellere Bearbeitung zu ermöglichen.“
Das haben wir erreicht
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass der Button angepasst wird und die Widerrufsbelehrung korrigiert. Mit Erfolg: unsubby.com hat eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Das Unternehmen hat zugesichert, den Bestellprozess künftig transparenter zu gestalten.
Das ist zum Teil auch schon passiert. Die Seite des Bestellprozesses ist übersichtlicher und es wird deutlich, dass dieser Service 29,95 Euro kostet. Da der Button jedoch immer noch nicht gesetzeskonform beschriftet ist, kommt nach unsere Auffassung auch kein Vertrag mit dem Unternehmen zustande.
Sie haben eine kostenpflichtige Dienstleistung abgeschlossen, ohne es zu wollen? Fordern Sie ihr Geld zurück. Sie benötigen Hilfe? Wenden Sie sich an unsere Beratung.
Unsinnige Kündigungsservices nehmen zu
Immer mehr Firmen bieten Dienstleistungen an, die eigentlich kostenlos sein sollten – so auch unsubby.com. Verbraucherinnen und Verbraucher können jetzt selbst entscheiden, ob der von unsubby angebotene Service rund 30 Euro wert ist.
Wir warnen davor, solche Services zu nutzen, da sie unnötige Kosten verursachen. Stattdessen sollten Sie Abonnements direkt bei den jeweiligen Anbietern kündigen.
Häufige Kostenfallen bei ähnlichen Diensten:
Teure Online-Services für Führungszeugnis, Geburtsurkunde, Grundbucheintrag und Co.
Update: Service-Rundfunkbeitrag. de - der vzbv ruft Betroffene auf, sich zu melden
service-nachsendeauftrag. de – SSS Software Service kassiert wieder
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher nehmen unwissentlich solche kostenpflichtigen Dienstleistungen in Anspruch. Das liegt oft daran:
- Verwechslung mit offiziellen Seiten: Websites können den Eindruck erwecken, die offizielle Seite einer Behörde oder des Rundfunkbeitrags zu sein.
- Unzureichende Bezahlhinweise: Bezahlinformationen sind häufig nicht deutlich sichtbar.
Abo kündigen - so geht's
Sie können ein Abonnement zum Ende einer zuvor vereinbarten Mindestdauer oder einer Laufzeit kündigen. Hierbei sind bestimmte Fristen einzuhalten. Bei älteren Verträgen beträgt die Kündigungsfrist bis zu 3 Monate zum Ende der vereinbarten Laufzeit.
Bei Verträgen, die nach dem 1. März 2022 geschlossen wurden, darf die Kündigungsfrist nicht länger als 1 Monat vor Ende der Laufzeit sein.
Kann ich auch per E-Mail kündigen?
Da für eine Kündigung in der Regel keine Unterschrift erforderlich ist, können Sie das Kündigungsschreiben auch per E-Mail versenden.
Kündigungsbutton
Bei Verträgen, die online abgeschlossen werden können, muss seit Anfang Juli 2022 eine Kündigung über den sogenannten Kündigungsbutton ermöglicht werden.
Wichtig zu wissen:
Eine Kündigung ist eine "einseitige Willenserklärung", die Sie nicht bestätigen müssen. Wenn Sie aufgefordert werden, die Kündigung noch einmal telefonisch zu bestätigen, müssen Sie darauf nicht reagieren. Fordern Sie im Kündigungsschreiben eine schriftliche Bestätigung an und lehnen Sie telefonische Rückfragen ab.