service-nachsendeauftrag. de – SSS Software Service kassiert wieder

Briefkasten mit Nachsendeauftrag

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Online-Anbieter nimmt 138 Euro für einen Nachsendeservice, der bei der Deutschen Post im Online-Shop für den gleichen Zeitraum von 12 Monaten 37,90 Euro kostet
  • Prüfen Sie immer genau, wer hinter einem Angebot steckt
Stand: 28.10.2024

Momentan häufen sich bei uns die Anfragen über die Website „service-nachsendeauftrag. de“. Wollen Verbraucherinnen und Verbraucher einen Nachsendeauftrag in die Wege leiten und geben bei Suchmaschinen zum Beispiel „Nachsendeauftrag“ ein, können sie auf der genannten Seite landen. Doch service-nachsendeauftrag. de hat nichts mit der Deutschen Post zu tun. Es handelt sich um die Website eines Dritten, die laut Impressum von der SSS Software Special Service GmbH betrieben wird. Über diese berichten wir schon an anderer Stelle – hier ging es allerdings um den Rundfunkbeitrag.

Die SSS Software Special Service GmbH bietet keinen eigenen Nachsendeauftrag an. Sie reicht in Ihrem Auftrag den Nachsendeauftrag lediglich an die Deutsche Post weiter.

Wählen Sie die Dienstleistung aus, werden Sie vor der Bestellung aufgefordert, Folgendem zuzustimmen: 

"Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere." 

Das soll dazu führen, dass Sie mit der vollständigen Erfüllung der beauftragten Leistung kein Widerrufsrecht mehr haben!

Wir halten das Angebot des Anbieters für rechtlich höchst bedenklich: Der Anbieter verlangt gegenüber dem offiziellen Angebot der Deutschen Post für den Nachsendeservice insgesamt 138 € und damit das Vierfache des Preises, den die Deutsche Post für ihre Leistung fordert. Dabei übermittelt der Anbieter einfach nur den von Ihnen ausgefüllten Antrag an die Post. Sie haben also keinen Nutzen aus dem Nachsendeservice des Anbieters. Wir sehen daher gute Argumente, die Zahlungsverpflichtung zu bestreiten. Sie können dazu den beigefügten Musterbrief (.pdf) verwenden. 

Wir meinen, Sie sollten sich von Zahlungsaufforderungen des Anbieters nicht einschüchtern lassen. Bitte beachten Sie: Der Fall ist bisher nicht gerichtlich geklärt. Wenn Sie die Zahlungspflicht bestreiten oder einen schon gezahlten Betrag zurückfordern wollen, gehen das Risiko eines Rechtsstreits und damit ein Kostenrisiko ein. 

Darauf sollten Sie generell achten

  • Beantragen Sie offizielle Dokumente oder Änderungen möglichst direkt über die Websites der Postdienstleister. Neben der Deutschen Post gibt es noch andere Dienstleister, etwa die Citipost, die Nachsendungen abwickeln.
  • Die ersten Ergebnisse Ihrer Onlinesuche führen oft zu Werbeanzeigen. Anders als die Website sind die Anzeigen als „Gesponsert“ oder als „Anzeige“ beziehungsweise „Werbung“ markiert. Dahinter stecken Anbieter, die ihre Leistung in der Regel für mehr Geld anbieten als es über die offiziellen Websites der Fall ist. 
  • Prüfen Sie unbedingt sorgfältig das Impressum des Anbieters sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Achtung: Diese Angebote tummeln sich im Netz, nicht nur für den Service des Nachsendeauftrags. Viele private Anbieter lassen sich Dienstleistungen für das Ausfüllen von Behördendokumenten bezahlen.

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