Update: Service-Rundfunkbeitrag. de - der vzbv ruft Betroffene auf, sich zu melden
Das Wichtigste in Kürze
- Online-Anbieter kassiert für sonst kostenlose Leistung 29,99 Euro
- Aus der Sicht der Verbraucherzentralen ist das so nicht zulässig.
- Fallen Sie nicht darauf herein - überprüfen Sie, wer hinter einem Angebot steckt!
- Anbieter reagiert nun auf Abmahnungen der Verbraucherzentralen. Das Unternehmen kündigt zwischenzeitlich in vielen Fällen Rückzahlungen an.
- Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft Sammelklage.
Update August: Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung. Denn: Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf der Website service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für einen normalerweise kostenlosen Service verlangt.
Für die Verbraucherinnen und Verbraucher, gegenüber denen das Unternehmen weiterhin auf die Bezahlung der Rechnung besteht, prüft der vzbv eine Sammelklage und ruft Betroffene auf, sich mit ihren Erfahrungen zu melden.
Momentan häufen sich bei uns die Beschwerden über die Website „Service-Rundfunkbeitrag. de“. Suchen Verbraucher und Verbraucherinnen über Suchmaschinen zum Beispiel „Rundfunk Bankverbindung ändern“ oder „Adresse Rundfunkbeitrag ändern“, kann es passieren, dass sie auf der genannten Seite landen. Doch die Seite hat nichts mit der offiziellen Seite des Beitragsservice zu tun. Es handelt sich um die Website eines Dritten, die laut Impressum von der SSS Software Special Service GmbH betrieben wird.
Deren Service bietet keinen Mehrwert - es werden lediglich die Daten an den Beitragsservice übermittelt. Dafür berechnet der Anbieter einen Betrag von 29,99 Euro! Auf der offiziellen Website "Rundfunkbeitrag.de" ist die Übermittlung kostenfrei. Das bestätigt auch der Beitragsservice in einem Hinweis auf seiner Website.
Auf service-rundfunkbeitrag.de werden verschiedene Dienstleistungen zum Rundfunkbeitrag angeboten, wie etwa persönliche Daten ändern, Abmelden einer Wohnung, Erstanmeldung einer Wohnung. Wählen Sie die Dienstleistung aus, werden Sie vor der Bestellung aufgefordert, Folgendem zuzustimmen:
"Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufsrecht verliere."
Das soll dazu führen, dass Sie mit der vollständigen Erfüllung der beauftragten Leistung kein Widerrufsrecht mehr haben!
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) haben die Firma SSS-Software Special Service GmbH abgemahnt. Einer der Gründe: Das Unternehmen verlangt eine Gebühr für die Nutzung eines Online-Formulars zum Rundfunkbeitrag, ohne auf die Kosten deutlich hinzuweisen.
Das Unternehmen hat zwischenzeitlich angekündigt, die Widerrufe der Verbraucherinnen und Verbraucher in vielen Fällen zu akzeptieren. Wenn Sie den Widerruf erklären und die Gebührenforderung zurückweisen bzw. bereits gezahlte Entgelte zurückverlangen möchten, finden Sie hier weitere Informationen und entsprechende Musterbriefe.
Beispiel
Ein Verbraucher zieht um und möchte das dem Beitragsservice mitteilen. Er füllt das Formular aus und beauftragt den Dienstleister, die Umzugsmeldung sofort zu übermitteln. Der Vertrag ist ab dem Moment erfüllt, in dem das Formular vom Dienstleister an den Beitragsservice übermittelt wird. Damit besteht kein Widerrufsrecht mehr.
Der Verbraucher zahlt 29,99 Euro für einen Service, der auf der Website des Beitragsservice kostenlos ist.
Worauf Sie generell achten sollten
- Beantragen Sie offizielle Dokumente oder Änderungen möglichst direkt über die Websites der Einrichtungen.
- Die ersten Ergebnisse Ihrer Onlinesuche führen oft zu Werbeanzeigen. Anders als die offizielle Website sind die Anzeigen als „Gesponsert“ oder als „Anzeige“ beziehungsweise „Werbung“ markiert. Dahinter stecken Anbieter, die ihre Leistung in der Regel für mehr Geld anbieten als es über die offiziellen Websites der Fall ist.
- Prüfen Sie unbedingt sorgfältig das Impressum des Anbieters sowie die Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB).
- Scrollen Sie weiter zu den tatsächlichen Suchergebnissen. Seien Sie wachsam und achten Sie darauf, bei wem Sie landen.
Achtung: Diese Angebote tummeln sich im Netz, nicht nur für den Service des Beitragsservice. Viele private Anbieter lassen sich Dienstleistungen für das Ausfüllen von Behördendokumenten bezahlen.