Software-Gewährleistung: Welche Rechte habe ich bei fehlenden Updates?

Handx mit Apps drauf und Schraubenschlüssel liegen davor. Der Hintergrund ist grau.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sie haben auch Gewährleistungsrechte bei Produkten, deren digitale Elemente (zum Beispiel Smartphone-Software) fehlerhaft sind. Das gilt auch bei rein digitalen Produkten wie Computerspielen oder Filmen zum Download oder Streamen. 
  • Seit 1. Januar 2022 müssen Händlerinnen und Händler dafür sorgen, dass Sie notwendige Aktualisierungen für solche Produkte erhalten - und Sie dazu auch informieren.
  • Nach unserer nicht repräsentativen Stichprobe Ende 2023 im Online-Handel mit „Smartphones“ waren Vorabinformationen zu den erweiterten Gewährleistungsrechten und speziell zu Softwareupdates meist nicht zu finden.
Stand: 19.12.2024

Für seit dem 1. Januar 2022 gekaufte Produkte gelten neue Regeln zur gesetzlichen Gewährleistung: Das Gesetz unterscheidet nun zwischen:

  1. Klassischen Waren: Dazu zählen etwa Kleidung oder Möbel;
  2. Waren mit digitalen Elementen: Das sind Produkte, die nur mit integrierter Software oder durch Internetverbindung sinnvoll funktionieren. Dazu zählen beispielsweise Smartwatches, Smartphone, smarte Haushaltsgeräte oder E-Reader;
  3. (rein) digitalen Produkte: wie Softwareanwendungen, Computerspiele, digitale Musik-Downloads oder Filme.


Damit soll sichergestellt werden, dass Sie zum einen spezielle Gewährleistungsrechte auch für die rein digitalen Produkte haben. Zum anderen können Sie auch Produkte reklamieren, deren Geräteteile für sich gesehen eigentlich intakt sind, es aber Fehler bei den digitalen Bestandteilen (zum Beispiel der Software) gibt, die sich auf die Funktion (oder Sicherheit) des Geräts auswirken. Das gilt auch, wenn sich diese Fehler erst dadurch zeigen, dass zum Beispiel notwendige Aktualisierungen (zum Beispiel Software-Update) nicht angeboten werden. 

Was sind Waren mit digitalen Elementen?

Waren mit digitalen Elementen sind klassische, anfassbare Produkte. Sie enthalten zusätzliche digitale Elemente (Software) oder sind mit diesen verknüpft. Diese Geräte sind oft mit dem Internet verbunden und bieten Funktionen, die ohne Software nicht (sinnvoll) nutzbar wären.

Typische Beispiele sind Smartphones, Laptops und Tablets. Haushalts- und Freizeitgeräte wie E-Reader, Navigationsgeräte oder Smart Watches gehören auch dazu. Es sind Produkte, die so mit digitalen Elementen verbunden sind, dass sie ohne nicht sinnvoll funktionieren. Das betrifft zunehmend auch Produkte, die früher keine nennenswerten digitalen Anteile hatten. Dazu zählen etwa Saug- oder Mähroboter sowie viele weitere Produkte aus dem Bereich „Smart Home“.

Was sind digitale Produkte?

Rein digitale Produkte können Softwareanwendungen sowie Medien-, Musik und Videodateien sein, aber auch Konten in Apps oder Spielen. Musik-CDs, DVDs und ähnliche gehören dazu, wenn sie ausschließlich die Träger der digitalen Produkte, also der Musik oder Bilder, sind, also keine andere Funktion haben.

Produkte mit digitalen Elementen: Recht auf Updates und funktionierende Software

Im Rahmen der Software-Gewährleistung sind Händlerinnen und Händler verpflichtet, Aktualisierungen (Updates) für digitale Produkte und Waren mit digitalen Elementen bereitzustellen, die die ursprünglichen Funktionen und die Sicherheit erhalten. Sollte ein Produkt wegen fehlender Updates nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren oder Sicherheitslücken aufweisen, gilt es als mangelhaft. Sie können dann Ihre Gewährleistungsrechte geltend machen.

Außerdem sind Händlerinnen und Händler gesetzlich verpflichtet, Sie über verfügbare Updates zu informieren. Installieren müssen Sie diese Aktualisierungen selbst. Das sollten Sie auch tun, damit Ihnen die hier beschriebenen Rechte zustehen.

Die Händlerinnen und können die Produkthersteller in die Bereitstellung von Updates und die Information darüber einbinden. Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Reklamationen sind jedoch immer diejenigen, bei denen Sie das Produkt gekauft haben.

Digitale Produkte: Gewährleistung, aber meist kein Widerrufsrecht

Eine klassische Ware wird Ihnen von Verkäuferinnen und Verkäufern einfach nur übergeben. Digitale Produkte hingegen werden bereitgestellt, stehen Ihnen also beispielsweise zum Download oder Streamen zur Verfügung.

Für digitale Produkte - insbesondere beim Widerrufsrecht - gelten schon länger Besonderheiten:

  1. In der Regel können Sie online geschlossene Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen.
     
  2. Erhalten Sie das Produkt sofort, besteht kein Recht zum Widerruf mehr. Das gilt beispielsweise für einen Film oder eine Softwareanwendung, die Sie bezahlt und direkt heruntergeladen haben. Dafür muss folgende Voraussetzung vorliegen: Sie haben zuvor ausdrücklich zugestimmt, dass Anbieterinnen und Anbieter das digitale Produkte vor Ablauf der Widerrufsfrist bereitstellen und Sie wissen, dass Sie mit der Zustimmung Ihr Widerrufsrecht verlieren.

Auch digitale Güter können aber mangelhaft sein, etwa, wenn die Software nicht mehr wie vereinbart funktioniert oder notwendige Updates nicht bereitgestellt werden. In diesen Fällen greifen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. 

Wie setzen Händlerinnen und Händler diese Pflichten zur Gewährleistung um?

Wie sich die neuen gesetzlichen Regelungen zur Software-Gewährleistung in der Praxis bewähren, muss sich noch zeigen. Noch einigermaßen offen erscheint uns vor allem die Frage, für welchen Zeitraum Sie von Ihren Händlerinnen und Händlern im Einzelfall Updates für Ihre digitale Produkte oder Waren mit digitalen Elementen beanspruchen können. 

Nach unserer nicht repräsentativen Stichprobe im Online-Handel mit „Smartphones“ Ende 2023 war für uns jedenfalls ernüchternd, dass von den Anbietenden Vorabinformationen zu den erweiterten Gewährleistungsrechten und speziell zu Softwareupdates meist noch nicht zu finden waren. 

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