Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung

Kurz erklärt: Garantie und Gewährleistung

Das Wichtigste in Kürze

  • Garantie und Gewährleistung unterscheiden sich erheblich voneinander.
  • Gewährleistungsrechte bestehen aufgrund gesetzlicher Vorschriften gegenüber dem Verkäufer.
  • Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung eines Herstellers und richtet sich nach seinen Bedingungen.
Stand: 19.12.2024

Fernseher im Eimer, Handydisplay defekt, Waschmaschine kaputt: Ob Garantie oder Gewährleistung ist Ihnen egal – Hauptsache das Gerät wird repariert oder ersetzt. Doch so einfach ist es nicht.

Es gibt Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung

Bei mangelhaften Produkten stehen Ihnen aufgrund gesetzlicher Vorschriften Gewährleistungsrechte zu. Die regelmäßige Gewährleistungsdauer bei neu gekauften Waren beträgt 2 Jahre. Bei gebrauchten Waren können gewerbliche Anbieter den zweijährigen Geltungszeitraum auf ein Jahr verkürzen. Darauf müssen sie gesondert hinweisen. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder über einen beiläufigen Hinweis auf der Website hierüber zu informieren, reicht nicht aus.

Eine Garantie hingegen ist eine freiwillige Leistung - meist des Herstellers. Hier gibt es keine einheitlichen gesetzlichen Vorgaben.

Inhalt der Gewährleistung

Funktioniert Ihre Ware nicht einwandfrei, muss der Verkäufer im Rahmen der Gewährleistung nacherfüllen: Entweder er repariert das Produkt oder er liefert neu: Sie haben die Wahl. Ist die Nacherfüllung erfolglos oder unzumutbar, haben Sie weitere Ansprüche, können den Kaufpreis mindern oder sogar vom Vertrag zurücktreten.

Achtung, will der Händler nur „aus Kulanz“ reparieren, erkennt er den Mangel nicht als Gewährleistungsfall an. Beim nächsten Defekt oder einer ungenügenden Reparatur kann es schwierig werden, weitere Ansprüche durchzusetzen. Daher sollten Sie auf Ihr Gewährleistungsrecht bestehen und eine „Kulanzlösung“ nicht akzeptieren.

Knackpunkt Beweislast: Innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf macht das Gesetz es Verbrauchern leicht. Zeigt sich in diesem Zeitraum ein Fehler, wird vermutet, dass er von vornherein vorlag. Der Verkäufer hat die Möglichkeit, das zu widerlegen. Bis Ende 2021 lag dieser Zeitraum bei 6 Monaten. Danach müssen Sie beweisen, dass der Mangel von Anfang an bestand. 

Inhalt einer Garantie

Ob gratis oder kostenpflichtige Garantie - der genaue Inhalt richtet sich nach den Garantie-Bestimmungen. Die Garantiebestimmungen müssen verständlich verfasst sein. Das Gesetz gibt den Rahmen hierfür vor. Es legt fest, was die Bestimmungen formal enthalten müssen. Die Inhalte legt allein der Garantiegeber fest. Zum Teil knüpft er seine Leistungen an bestimmte Vorgaben oder schließt einzelne Bauteile aus. So dürfen Sie etwa die Couchgarnitur nur mit einem bestimmten Pflegemittel behandeln oder Verschleißteile sind gänzlich ausgenommen. Lesen Sie sich die Bedingungen daher genau durch.

Garantie oder Gewährleistung – eine Frage der Abwägung

Sie entscheiden, ob Sie Ansprüche aus der Garantie oder der gesetzlichen Gewährleistung geltend machen. Wählen Sie die Gewährleistung, lassen Sie sich nicht vom Verkäufer abwimmeln. Er ist als Ihr Vertragspartner bei Mängeln in der Handlungspflicht. 

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