DefShop GmbH: Verzögerte Rückerstattung

Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucher melden dem Händler in der Widerrufsfrist die Retoure an und schicken die Ware zurück. 
  • Die Rückerstattung von DefShop ist auch nach mehreren Wochen noch nicht erfolgt.
  • Laut gesetzlichem Widerrufsrecht muss ein Händler Ihnen grundsätzlich spätestens binnen 14 Tagen nach Eingang des Widerrufs Ihre Zahlungen zurückerstatten. Er kann die Zahlung längstens bis zum Rückerhalt oder Nachweis der Absendung der Ware zurückbehalten.
Stand: 17.02.2025

Bestellen, bei Nichtgefallen zurückschicken, sein Geld zurückerhalten. So unkompliziert sollte Onlineshopping grundsätzlich sein. Bei DefShop ist das derzeit offenbar nicht der Fall. Uns liegen mehrere Beschwerden von Kundinnen und Kunden vor, die seit Wochen auf ihre Rückerstattung warten.

Die Bestellungen der uns vorliegenden Fälle erfolgten im Dezember 2024 beziehungsweise im Januar 2025. Über das Retourenportal meldeten die Betroffenen die Rücksendung innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung – der gesetzlichen Widerrufsfrist - an und sendeten die Ware zurück. Doch auf ihr Geld warten sie bis heute.

Einlieferungsbelege bestätigen Retoureneingang bei DefShop

Aus den uns vorliegenden Einlieferungsbelegen geht hervor, dass die Retouren bei DefShop wieder angekommen sind. 

Einige Betroffene berichten uns, dass DefShop nicht auf Kontaktversuche per E-Mail, WhatsApp oder Telefon reagiere. Andere erhielten zumindest standardisierte E-Mails vom Kundenservice, in denen wiederholt um Geduld bei der Bearbeitung der Retoure gebeten wird. In einem weiteren Fall bestätigte der Shop einer Verbraucherin telefonisch sowie per E-Mail den Eingang der Retoure. 

Frist für Rückerstattungen bei gesetzlichem Widerruf

Widerrufen Sie einen Vertrag innerhalb der gesetzlichen Frist, hat sich auch der Händler an gewisse Regeln zu halten. 

Dieser hat Ihnen grundsätzlich 14 Tage nach Eingang des Widerrufs alle erhaltenen Zahlungen zurückzuerstatten. Verweigern darf er die Rückerstattung längstens solange, bis er die Waren zurückerhalten hat. Oder bis Sie nachgewiesen haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben - je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist. Als Nachweis sollte es in der Regel reichen, den Einlieferungsbeleg vorzulegen. Erfolgt trotz allem keine Rückerstattung, gerät der Händler grundsätzlich ohne weiteres in Zahlungsverzug. 

Das können Sie tun 

Fordern Sie den Händler auf, Ihnen das Geld zurückzuerstatten. Setzen Sie dafür eine Frist von 14 Tagen. Fügen Sie – sofern vorhanden – den Einsendebeleg bei. Lassen Sie sich im Zweifel bei uns rechtlich beraten. 

Tipps für reibungslose Rückerstattungen

Auch wenn der Händler für Probleme beim Rückversand haftet: Im Streitfall müssen Sie die ordnungsgemäße Retoure beweisen können: 

  • Sichern Sie entsprechende Belege :Dokumentieren Sie etwa mithilfe von Fotos oder Videos, wie Sie die unversehrte Ware ins Paket gelegt und dieses verschlossen haben. 
  • Es kann sinnvoll sein, eine weitere Person hinzuzuziehen, die den Vorgang bezeugen kann. 
  • Nutzen Sie in jedem Fall die Sendungsverfolgung. Bewahren Sie den der Einlieferungsbeleg auf.