Infografik: Die Mobilfunkrechnung besser verstehen
Sie telefonieren oder surfen und hinterher erscheinen unerklärliche Forderungen auf Ihrer Handyrechnung? Mit unserer interaktiven Grafik können Sie Ihre Telefonrechnung besser verstehen.
Auf einer Telefonrechnung sind viele Punkte verpflichtend anzugeben. Es handelt sich dabei um:
- die konkrete Bezeichnung der in Rechnung gestellten Leistungen,
- den Namen und die ladungsfähige Anschrift des rechnungsstellenden Anbieters,
- bei einem rechnungsstellenden Anbieter mit Sitz im Ausland zusätzlich die ladungsfähige Anschrift eines allgemeinen Zustellungsbevollmächtigten im Inland, und
- eine nationale Ortsnetzrufnummer oder eine kostenfreie Kundendiensttelefonnummer, E-Mail-Adresse und Internetseite des rechnungsstellenden Anbieters.
- das Datum des Vertragsbeginns,
- den aktuellen Zeitpunkt des Endes der Mindestvertragslaufzeit,
- die Kündigungsfrist und den letzten Kalendertag, an dem die Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern, einen Hinweis auf die Informationen zum Ablauf des Anbieterwechsels auf der Internetseite der Bundesnetzagentur.
Enthält die Rechnung Drittanbieter-Forderungen, sind zusätzlich folgende Angaben verpflichtend:
- ladungsfähige Anschrift des Drittanbieters,
- eine nationale Ortsnetzrufnummer oder eine kostenfreie Kundendiensttelefonnummer des Drittanbieters
- Hinweis auf eine Internetseite des Drittanbieters, auf der die E-Mail-Adresse, die ladungsfähige Anschrift sowie, bei einem Drittanbieter mit Sitz im Ausland, zusätzlich die ladungsfähige Anschrift eines allgemeinen Zustellungsbevollmächtigten im Inland, leicht auffindbar sein müssen.
Die nachfolgende Infografik zeigt Ihnen, worauf Sie bei Ihrer Telefonrechnung achten müssen. Klicken Sie dazu einfach auf ein "!".
Sie müssen die Rechnungsposten, mit denen Sie nicht einverstanden sind, gegenüber Ihrem Mobilfunkanbieter reklamieren. Das muss innerhalb von 8 Wochen geschehen.
Das rechnungsstellende Mobilfunkunternehmen muss nachweisen, dass die Verbindungen richtig berechnet wurden und die technischen Einrichtungen für die Ermittlung der Verbindungsentgelte fehlerfrei funktionierten.
Wir beraten Sie gern, wenn Ihre Telefonrechnung unerwartet hoch ist, oder wenn Sie einen Zahlungsrückstand von mehr 100 Euro haben und möglicherweise eine Sperre droht.