Teure Sonderrufnummern und Kurzwahldienste - So schützen Sie sich

Kundendienst

Das Wichtigste in Kürze

  • Servicenummern kommen häufig bei Telefon-Gewinnspielen, an Hotlines oder bei einem Auskunftsdienst zum Einsatz.
  • Preisansage, Preisanzeige und Preishöchstgrenzen sollen Sie vor Kostenfallen schützen.
  • Unnötigen Ärger ersparen Sie sich, indem Sie eine Drittanbietersperre einrichten und Servicedienste sperren lassen.
Stand: 30.05.2024

Auf seiner Telefonrechnung findet ein Verbraucher die Kurzwahl-Rufnummer 66666 für „Informations- und Entertainmentdienste“ und Abrechnungen für eine 0137… Rufnummer. Erfahren Sie bei uns, was dahintersteckt wie Sie sich gegen teure Sonderrufnummern schützen.

Über eine spezielle Rufnummer wird ein Mehrwertdienst in einem Telefonat angeboten. Sie rufen also eine Nummer an und bekommen beispielsweise eine Auskunft, eine Beratung oder nehmen an einem Telefon-Gewinnspiel teil.

Sonderrufnummern sind keinem Anschluss zugeordnet. Sie erkennen diese an der gesonderten Vorwahl. Inhaber sind meistens Unternehmen, Dienstleister oder Call Center. Unter den Begriff Sonderrufnummern fallen auch Servicenummern.

Zu den Servicerufnummern zählen

Klassische Beispiele für Servicenummern sind Kunden- sowie Bestell- und Informationshotlines. Unternehmen, Behörden oder weitere Dienstleister nutzen die Nummern, um mit Ihnen in Kontakt zu treten. Wichtig ist: Sie erhalten hier einen telefonischen Service.

Neben der kostenfreien 0800-Nummer gibt es kostenpflichtige Servicerufnummern, zum Beispiel 0180x. Auch Mehrwertdienste (0137x) und Premium Dienste (0900) zählen dazu.

Service-Dienste 0180x

Je nach Endziffer gibt es unterschiedliche Tarife (01801 bis 01805). Diese sind bundesweit zu einem einheitlichen Preis erreichbar.

Premium Dienste 0900

Bei 0900-Nummern zahlen Sie zusätzlich für einen speziellen Telefonservice. Dies können Wetterinformationen und Verkehrsmeldungen aber auch Beratungsangebote oder Dating Hotlines sein. Der Anbieter bestimmt die Kosten selbst. Jedoch sind die maximalen Beträge gesetzlich geregelt.

Massenverkehrsdienste 0137x

0137x-Nummern kommen häufig bei Abstimmungen oder Umfragen zum Einsatz. Die Tarife bestimmen sich nach den Endziffern.

Weitere Sondernummern

Neben den Servicerufnummern gibt es weitere Rufnummern, die zu Dienstleistungen führen. Diese gelten allgemein als Sonderrufnummern. Unterschieden wird in kostenpflichtige, wie Auskunftsdienste 118xy und Onlinedienste 0190xyz und kostenfreie beziehungsweise zum Festnetztarif. Dazu zählt der Dienst zum Kartensperren 116 116 oder die Behördenhotline 115, aber auch die Notrufnummern 110 und 112.

Schutz vor Kostenfallen – Die Pflicht des Anbieters

Bei kostenpflichtigen Diensten müssen Ihnen die Betreiber Preise vor dem Gespräch nennen. Dies erfolgt durch eine Anzeige und eine Ansage. Die Anzeigen müssen gut lesbar und deutlich sichtbar sein sowie in einem direkten Zusammenhang mit der Rufnummer stehen. Auch auf ein Abo hat der Anbieter Sie hinzuweisen.

Preisansage

Rufen Sie 0900-Premium-Dienste, 118xy-Auskunfst-Dienste, 0137-Massenverkehrsdienste und 010xy Call-by-Call-Dienste an, ist Ihnen der Bruttopreis pro Minute oder je Anruf zu nennen. Dies gilt auch für Kurzwahlsprachdienste im Mobilfunk und sprachgestützte neuartige Dienste ab einem Betrag von 2 Euro pro Minute beziehungsweise pro Anruf.

Bei Call-by-Call Diensten ist der Preis dauerhaft entweder in Euro oder in Cent anzugeben. Ein Wechsel zwischen den Ansagen ist unzulässig.

Zwischen Ansage und kostenpflichtigem Gespräch müssen 3 Sekunden liegen. Somit haben Sie die Möglichkeit, den Anruf rechtzeitig zu beenden.

Bei einer 0137x-Verbindung kann die Preisansage unmittelbar im Anschluss an die Nutzung des Dienstes erfolgen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Preis 1 Euro pro Minute beziehungsweise pro Anruf nicht übersteigt.

Verstößt ein Anbieter gegen die Vorgaben zur Preisansage, können Sie sich bei der Bundesnetzagentur online beschweren. Die Bundesnetzagentur prüft, ob eine Verletzung der Pflicht zur Preisansage vorliegt.

Preisanzeige

Kurzwahl Datendienste müssen Ihnen ab einem Betrag von 1 Euro pro Nutzung den Bruttopreis anzeigen. Dieser muss deutlich zu sehen und gut lesbar sein. Eine Ausnahme gilt dann, wenn der Dienst im öffentlichen Interesse erbracht wird. Auch besteht keine Pflicht zur Anzeige, wenn sich der Endnutzer damit einverstanden erklärt hat.

Gibt der Anbieter den Preis nicht oder fehlerhaft an, beschweren Sie sich bei der Bundesnetzagentur. Diese prüft, ob eine Pflichtverletzung besteht.

Preishöchstgrenzen

Anrufe bei Premium-Diensten 0900 und Kurzwahl-Diensten dürfen maximal 3 Euro pro Minute kosten. Die Abrechnung darf höchstens im 60-Sekunden-Takt erfolgen. Das gilt auch bei einer Weitervermittlung durch einen Auskunftsdienst.

Bei zeitunabhängigen Premium-Diensten gilt ein Höchstbetrag von 30 Euro.

Der Preis für Anrufe bei Service-Diensten (0180x) darf höchstens 14 Cent pro Minute oder 20 Cent pro Anruf aus dem Festnetz und höchstens 42 Cent aus dem Mobilfunknetz betragen.

Nur in Ausnahmefällen ist eine Überschreitung der Preisobergrenzen möglich. Voraussetzung hierfür ist, dass sich der Anrufer damit einverstanden erklärt und über ein geeignetes Verfahren legitimiert hat. Das Verfahren wird von der Bundesnetzagentur festgelegt.

Schutz vor hohen Rechnungen bei kostenpflichtigen Dienstleistungen bietet die Verbindungstrennung nach 60 Minuten. Auch diese kann umgangen werden. Hierfür müssen Sie sich für eine längere Inanspruchnahme der Leistung einverstanden erklären.

Keinen Anspruch auf Zahlung

Sie müssen nicht zahlen, wenn

  • keine Preisinformation erfolgt ist oder
  • die Preishöchstgrenzen oder die zeitliche Obergrenze überschritten wurde.

Das können Sie tun – Ihr Schutz vor Kostenfallen

Möchten Sie sich unnötigen Ärger ersparen und Abofallen vermeiden, können Sie eine Drittanbietersperre einrichten lassen. Einzelne Rufnummern oder Bereiche wie Premium- und Servicedienste aber sind von dieser Sperre ausgenommen.

Dazu zählen auch die auf der SIM-Karte gespeicherten Anbieter-Kurzwahlen wie die Anbieterhotline, Automobilclubs oder auch Informations- oder Entertainmentdienste. Kurzwahlnummern und Servicedienste müssen Sie zusätzlich sperren lassen. Das ist kostenfrei in der App Ihres Telefonanbieters möglich oder Sie wenden sich schriftlich an Ihren Anbieter,

Manche Telefonanbieter blockieren auf Wunsch nur ausgewählte Dienste, zum Beispiel Informations- oder Entertainmentdienste. Dann können Sie Ihr Parkticket weiterhin über Ihre Handyrechnung zahlen oder den Pannendienst nach wie vor über die Kurzwahl erreichen.

Loggen Sie sich im Kundenportal Ihres Anbieters ein. Prüfen Sie dort, ob die Sperre eingerichtet ist. Fragen Sie nach einer schriftlichen Bestätigung.

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