Kein Geld für die Gas- oder Stromrechnung? Das können Sie tun
Viele Menschen sorgen sich wegen der steigenden Energiepreise, denn in vielen Haushalten ist das Geld knapp. Reicht das Geld für die Strom- oder Gasrechnung nicht mehr, können Sie zunächst einige grundlegende Dinge prüfen.
1. Die Abrechnung prüfen
Die Inhalte von Strom- oder Gasrechnungen sorgen immer wieder für Ärger. Prüfen Sie daher, ob Ihre Rechnung stimmt. Wir haben 6 häufige Fehler ausgemacht:
- Falscher Adressat
- Falsche Preise oder Zeiträume
- Falsche Berechnung
- Falsche Zählerstände
- Abschläge falsch erfasst
- Boni nicht berücksichtigt.
Eine ausführliche Beschreibung zu den Fehlern finden Sie in unserem Artikel 6 häufige Fehler in Strom- und Gasrechnungen. Prüfen Sie, ob Ihr Anbieter alles richtig berücksichtigt hat. Ist Ihre Rechnung falsch, können Sie diese beanstanden.
2. Die Abschläge prüfen
Lesen Sie regelmäßig Ihren Stromzähler ab – empfehlenswert ist einmal im Quartal. Notieren Sie sich die Werte. Nur wer seinen Energieverbrauch kennt, erlebt bei der Jahresabrechnung keine bösen Überraschungen.
Ihre Abschlagszahlungen müssen zum Stromverbrauch passen und weder zu niedrig noch zu hoch bemessen sein. Zahlen Sie zu niedrige Abschläge, ist die Nachforderung bei der Jahresabrechnung hoch. Mit zu hohen Abschlägen gewähren Sie Ihrem Anbieter quasi einen zinsfreien Kredit.
Den Abschlag berechnen: Multiplizieren Sie den Verbrauch aus der letzten Jahresrechnung mit dem Arbeitspreis. Addieren Sie anschließend den Grundpreis. Diese Summe geteilt durch zwölf ergibt dann in etwa den angemessenen Wert für eine monatliche Abschlagszahlung. Nutzen Sie für die Berechnung des korrekten Abschlags auch unseren kostenfreien Energiepreis-Rechner.
Lesen Sie bei einer Preiserhöhung vor dem Stichtag Ihren Zählerstand ab. Berechnen Sie Ihren Verbrauch dann getrennt nach dem jeweiligen Preis.
Passen Abschläge und Verbrauch nicht zusammen? Lassen Sie die Abschläge von Ihrem Energieversorger an Ihren tatsächlichen Bedarf anpassen – wenn Ihr monatliches Budget dies zulässt.
Haben Sie das bereits berücksichtigt, beachten Sie unsere weiteren Hinweise.
3. Auf Erspartes zurückgreifen
Greifen Sie auf Erspartes zurück - wenn möglich. Damit verhindern Sie weitere Kosten etwa für Inkassotätigkeiten oder Verzugszinsen. Außerdem sind die Zinsen auf Spareinlagen niedriger als Kreditzinsen. Daher ist es wirtschaftlicher, Ihre Ersparnisse für eine Nachzahlung zu nutzen.
Auch den Dispo sollten Sie hierfür nicht beanspruchen. Wegen der hohen Dispozinsen ist das deutlich teurer.
Altersvorsorgeverträge nicht unbedacht kündigen
Vielleicht ziehen Sie es in Betracht, langfristige Verträge Ihrer Altersvorsorge zur Deckung der Energiekosten zu kündigen. In diesem Punkt raten wir zur Vorsicht: Handeln Sie nicht übereilt. Prüfen Sie zunächst mögliche Alternativen wie Beitragsfreistellung, Stundung oder den Vertrag ruhend zu stellen.
Beim Bundesministerium der Finanzen erfahren Sie mehr über die Entlastungspakete für Bürgerinnen und Bürger in der Energiekrise.
4. Ratenzahlung vereinbaren
Handeln Sie mit Ihrem Energieversorger eine Ratenzahlung aus, sofern Sie die Jahresrechnung nicht auf einen Schlag begleichen können. Wichtig ist, dass Sie die Raten und die laufenden Abschläge aus dem Ihnen verfügbaren Einkommen bezahlen können. Wählen Sie lieber eine längere Laufzeit mit niedrigen Raten.
Achtung: Vermerken Sie bei den Zahlungen an Ihren Energieversorger eindeutig, welcher Betrag auf die laufende Abschlagszahlung entfällt und welcher auf die Nachzahlung. So vermeiden Sie weitere Zahlungsrückstände.
Ratenzahlung nicht möglich: Jobcenter oder Sozialamt kontaktieren
Wenden Sie sich an das örtliche Jobcenter oder das Sozialamt, wenn der Anbieter die Ratenzahlung ablehnt. Dort können Sie einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. In der Regel handelt es sich dabei um ein Darlehen.
Auch als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer mit geringem Einkommen können Sie beim Sozialamt oder bei Aufstockungsleistungen beim Jobcenter einen Antrag auf Übernahme der Energieschulden stellen. Voraussetzung hierfür: Sie können die Forderung nicht aus eigenen Mitteln zahlen und haben alle anderen Möglichkeiten ausgeschöpft. Sie müssen diesen Antrag in dem Monat stellen, in dem die Nachzahlung fällig ist.
Achtung: Zahlen Sie Ihre Energierechnungen nicht, droht früher oder später eine Sperre. Kümmern Sie sich rechtzeitig. Nutzen Sie unser kostenfreies Beratungsangebot Energiesperren.
5. Überblick über Einnahmen und Ausgaben verschaffen, Einsparmöglichkeiten ausfindig machen
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Einnahmen und Ausgaben. Halten Sie fest, wie viel Geld Sie im Monat für fixe Kosten wie Miete, Nebenkosten, Strom, Versicherungen benötigen.
Wer seine Ausgaben kennt, kann das noch freie Budget sinnvoll verwalten und Einsparmöglichkeiten ausfindig machen.
Einnahmen erhöhen
Verfügen Sie über ein geringes Einkommen oder eine Minirente, besteht vielleicht ein ergänzender Anspruch auf staatliche Hilfen. Da sind etwa Wohngeld, Kinderzuschlag, BAföG, Elterngeld, ergänzende Sozialleistungen oder Grundsicherung. Erkundigen Sie sich bei den Behörden, ob Ihnen eine dieser Leistungen zusteht. Damit können Sie Ihre Einnahmen erhöhen und haben einen größeren finanziellen Spielraum. Möglicherweise kommt auch ein Nebenjob für Sie in Betracht.
- Wohngeld beantragen Sie bei der Wohngeldstelle der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
- Für den Kinderzuschlag ist die Familienkasse zuständig.
- Ergänzende Sozialleistungen erhalten Sie vom Jobcenter oder Sozialamt.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Kommune, welche Stelle in Ihrer Gemeinde zuständig ist.
Welche Zahlungen haben Vorrang?
Erstellen Sie eine Liste Ihrer offenen Zahlungen und wählen daraus diejenigen aus, die zur Sicherung Ihrer existenziellen Lebensbedürfnisse notwendig sind. Lesen Sie die Aufforderungen der Gläubiger genau. Beachten Sie insbesondere gesetzte Fristen und lassen sich von Gläubigern nicht zu unzumutbaren Zahlungen zwingen.
Existenziell wichtig sind: Miete, Energiekosten, sowie Lebensmittel und notwendige Medikamente, aber auch Unterhaltsleistungen.
Für viele ist die Miete der größte Ausgabenposten. Lassen Sie sich nicht dazu verführen, die Mietzahlung einzustellen, um finanziell Luft zu haben. Mietern kann gekündigt werden, wenn sie nicht zahlen. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn sie in zwei aufeinander folgenden Monaten mit der vollen Miete oder eines erheblichen Teils davon in Verzug geraten oder mit der Zeit Mietschulden in Höhe von mindestens zwei vollen Monatsmieten anhäufen.
6. Spartipps für den Alltag
Vielleicht können Sie zu Hause noch Energie sparen. Unsere 12 Tipps zum Energiesparen im Haushalt geben einen Überblick, wie Sie beim Heizen sparen können und weniger Strom verbrauchen. So können Sie Ihr Budget schnell oder mittelfristig entlasten.
7. Androhung einer Energiesperre
Droht Ihr Energieversorger mit einer Sperre, müssen Sie rasch handeln. Verhindern ist einfacher als Freischalten: Informieren Sie sich in unserem Artikel 'Was tun bei drohender Strom- oder Gassperre?' über Ihre Handlungsmöglichkeiten. Nutzen Sie auch unser kostenfreies Beratungsangebot Energiesperren.
8. Schuldner und Insolvenzberatung frühzeitig aufsuchen
Suchen Sie sich möglichst früh Hilfe, sollten Sie absehbar nicht mehr all Ihre Rechnungen zahlen können. Schuldner- und Insolvenzberatungen helfen Ihnen weiter. Wenden Sie sich beispielsweise an Ihre Stadt oder Gemeinde, um Informationen zu seriösen Schuldnerberatungsstellen zu erhalten. Auf Service Niedersachsen können Sie online nach verfügbaren Angeboten suchen.
9. Vorsicht beim Geld leihen
Anbieter von Klein- oder Kurzzeitkrediten werben mit kleinen Kreditsummen, die Sie unkompliziert und kurzfristig erhalten können. Was verlockend klingen mag, ist in der Regel keine gute Idee. Die Kreditangebote enthalten neben hohen Zinssätzen regelmäßig teure optionale Zusatzleistungen. Manche Anbieter beharren nachdrücklich darauf, dass Sie auch diese abschließen sollen.