Abschlagszahlungen für Strom und Gas richtig berechnen
Unangenehme Überraschungen bei der Strom- oder Gasrechnung - das sollen regelmäßige Abschlagszahlungen verhindern. Allerdings verlangen einige Energieversorger Abschläge, die mit dem tatsächlichen Verbrauch wenig zu tun haben.
Abschlagszahlungen für Strom und Gas sorgen immer wieder für Ärger: Anbieter setzen die Abschläge zu hoch an oder erhöhen sie unrechtmäßig. Dabei ist gesetzlich klar geregelt, dass sich die Beträge nach dem Vorjahresverbrauch berechnen.
Eine Sonderregelung gilt, wenn dem Versorger keine Angaben zum Vorjahresverbrauch vorliegen: In diesen Fällen muss er sich bei der Festlegung der Abschläge am durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden orientieren. Das gilt beispielsweise bei der ersten eigenen Wohnung. Wechselt der Verbraucher dagegen lediglich den Anbieter, darf dieser sich nicht an Durchschnittswerten orientieren. Der Versorger ist verpflichtet, dem neuen Lieferanten den Verbrauch des Vorjahreszeitraums mitzuteilen.
Das heißt: Auch bei steigenden Energiepreisen, darf Ihr Versorger die Abschläge nicht einfach so erhöhen. Im laufenden Abrechnungszeitraum kann das lediglich ein Angebot sein – Sie müssen einer Anpassung der Abschläge zustimmen. Ausnahme: Ihr Anbieter hat die Preise wirksam erhöht. In diesem Fall darf er die Abschläge in gleichem Maße anheben.
Den Abschlag berechnen
Multiplizieren Sie den Verbrauch aus der letzten Jahresrechnung mit dem Arbeitspreis zu Beginn des neuen Lieferjahres. Addieren Sie anschließend den Grundpreis. Diese Summe geteilt durch zwölf ergibt dann in etwa den angemessenen Wert für eine monatliche Abschlagszahlung.
Beachten Sie: Einige Versorger kalkulieren nicht mit zwölf Abschlagszahlungen pro Jahr, sondern sehen nur zehn oder elf Teilzahlungen vor.
Ermitteln Sie Ihren korrekten Abschlag für Strom und Gas mit unserem kostenfreien Energiepreis-Rechner.
Abschlagszahlung zu hoch? Handeln Sie!
Sie kommen zu dem Ergebnis, dass Ihr Verbrauch zu hoch angesetzt wurde? Verlangen Sie vom Energieversorger, dass er die Abschlagszahlungen herabsetzt. Denn: Zu viel gezahlte Beträge werden erst nach der nächsten Abrechnung erstattet. Bis dahin, gewähren Sie dem Energieversorger quasi einen zinsfreien Kredit.
Wenden Sie sich am besten telefonisch an den Kundenservice. Sollten Sie auf diese Weise nicht weiterkommen, empfiehlt sich ein schriftlicher Widerspruch, dem Sie beispielsweise die Vorjahresabrechnung beilegen. Unser kostenfreier Musterbrief (pdf) kann Ihnen bei der Formulierung helfen.
Verzichten Sie darauf, Abschläge eigenmächtig zu kürzen. Dies ist nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig und sollte nur nach einer rechtlichen Beratung erfolgen.
Guthaben ist umgehend zu erstatten
Eine direkte Folge von überhöhten Abschlagszahlungen sind Jahresabrechnungen, bei denen sich unterm Strich ein Plus ergibt. Dieses Guthaben muss der Anbieter Ihnen mit dem nächsten Abschlag verrechnen oder innerhalb von zwei Wochen auszahlen.
Haben Sie den Versorger gewechselt und eine Abschlussrechnung von ihrem ehemaligen Versorger erhalten, ist ein Guthaben innerhalb von zwei Wochen auszuzahlen.