6 häufige Fehler in Strom- und Gasabrechnungen
Neben dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung sorgt auch der Inhalt von Strom- und Gasrechnungen immer wieder für Ärger. Wir stellen Ihnen die 6 häufigsten Fehlerquellen vor.
Fehlerquelle 1: Falscher Adressat
Das erste, was Sie nach Erhalt einer Strom- oder Gasabrechnung überprüfen sollten: Ist die Rechnung wirklich für Sie bestimmt. Gerade in Mehrfamilienhäusern kommt es häufiger zu Verwechslungen, sowohl in Bezug auf die Kunden selbst als auch auf ihre Zähler. Prüfen Sie immer die in der Rechnung angegebene Kunden- und Zählernummer. Vergleichen Sie die Nummer mit dem Liefervertrag.
Fehlerquelle 2: Falsche Preise oder Zeiträume
Auch bei den angegebenen Abrechnungszeiträumen, Tarifen und Preisen schleichen sich mitunter Fehler ein. Der Preis setzt sich in der Regel aus einem festen Grundpreis und einem verbrauchsabhängigen Arbeitspreis zusammen.
Weicht einer dieser Bestandteile von den eigentlich vereinbarten Konditionen ab oder wird für einen falschen Zeitraum in Rechnung gestellt, beeinträchtigt dies das Gesamtergebnis der Abrechnung.
Kommt es im Laufe des Abrechnungszeitraums zu Preiserhöhungen oder Preissenkungen, müssen diese ebenfalls berücksichtigt werden. Lesen Sie zum Zeitpunkt der Preisänderung den aktuellen Zählerstand ab und teilen Sie diesen dem Versorger mit. Dadurch ist eine korrekte Abrechnung gewährleistet. Sollte der Versorger den Zählerstand zur Preisänderung trotzdem schätzen, weisen Sie ihn darauf hin. Der Versorger darf nicht schätzen, wenn Sie ihm einen Zählerstand mitgeteilt haben.
Fehlerquelle 3: Falsche Berechnung
Für die Überprüfung der Berechnung gilt folgende Faustformel: Zunächst wird der Arbeitspreis mit dem Verbrauch (Angaben in Kilowattstunden (kWh)) multipliziert, anschließend der Grundpreis addiert und zu dieser Summe zum Schluss noch die Mehrwertsteuer hinzugerechnet.
Nach Abzug der bereits geleisteten Abschlagszahlungen und möglicher Boni ergibt sich dann der endgültige Rechnungsbetrag.
Fehlerquelle 4: Falsche Zählerstände
Eine der häufigsten Ursachen für fehlerhafte Rechnungen sind falsche Angaben zum Stand des Strom- oder Gaszählers. In jeder Rechnung müssen mindestens zwei Zählerstände aufgelistet sein: der Wert zu Beginn des Abrechnungszeitraums und der Stand an dessen Ende.
Aus der Differenz ergibt sich dann der zwischenzeitliche Verbrauch. Dieser kann jedoch nur dann richtig berechnet werden, wenn die Zählerstände korrekt übermittelt wurden und es bei der Ablesung nicht zu einem Fehler gekommen ist.
Wer für die Ablesung zuständig ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich: Mal übernimmt dies der Netz- oder Messstellenbetreiber, mal der Lieferant oder der Verbraucher selbst.
Kann der Energieversorger den Zählerstand nicht in Erfahrung bringen, darf er den Verbrauch schätzen. Mögliche Gründe: Das Gerät befindet sich in einem nicht zugänglichen Teil des Gebäudes oder die vereinbarte Selbst-Ablesung unterbleibt.
Der Anbieter muss dieses in der Rechnung deutlich kenntlich machen und den Grund für die Schätzung benennen. Eine Schätzung ohne vorherigen Versuch, den Zähler regulär abzulesen oder ablesen zu lassen, ist nicht zulässig.
Bei ungewöhnlich hohen Zählerständen haben Kunden häufig den Verdacht, dass der Strom- oder Gaszähler nicht richtig funktioniert. Auch dieses Problem ist in der Vergangenheit durchaus aufgetreten, jedoch eher selten, da die Geräte regelmäßig stichprobenartig überprüft werden.
Auf Verlangen des Kunden kann eine Prüfung veranlasst werden. Wird dabei jedoch kein Fehler gefunden, muss der Verbraucher die Kosten von ungefähr 400 Euro selbst tragen. Eine Prüfung sollten Sie deshalb nicht ohne vorherige Beratung beantragen.
Fehlerquelle 5: Abschläge wurden nicht richtig erfasst
Auch hier gilt es genau hinzuschauen: Wurden wirklich alle Abschlagszahlungen in voller Höhe in der Abrechnung berücksichtigt oder ist womöglich eine der monatlichen Zahlungen nicht (komplett) aufgeführt?
Eine Übersicht über die genauen Abschlagstermine findet sich in der vorausgegangenen Abrechnung. Mehr Informationen erhalten sie im Artikel Berechnungen von Abschlagszahlungen.
Fehlerquelle 6: Boni nicht berücksichtigt
Eine weitere Summe, die vom Rechnungsbetrag abgezogen werden sollte, aber in der Praxis leider nicht immer wird, sind vertraglich vereinbarte Bonuszahlungen. Dies kann zum einen auf einen Fehler bei der Rechnungsstellung hindeuten, zum anderen aber auch damit zusammenhängen, dass einige Anbieter gezielt versuchen, die versprochenen Boni zu umgehen. Mehr Infos erhalten sie in dem Artikel Bonuszahlungen beim Anbieterwechsel.