Ärger mit Bonuszahlungen beim Anbieterwechsel

Käse in Mausefalle
Stand: 04.09.2024

Neukundenbonus, Treuebonus, Wechselbonus – wenn es darum geht, neue Kunden mit Vergünstigungen anzulocken, sind Energieversorger sehr erfinderisch. Ist der Vertrag erst einmal unterschrieben, kommen Verbraucher und Verbraucherinnen häufig nicht ohne Probleme an die Boni.

Das Problem: Meistens sind Bonuszahlungen an bestimmte Bedingungen geknüpft und werden erst dann verrechnet, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Oder es gibt von vornherein bestimmte Ausschlussklauseln, nach denen Bonus unter bestimmten Umständen ohnehin nicht gezahlt wird.

Entscheiden Sie sich für einen Tarif mit Bonuszahlungen, sollten Sie immer das Kleingedruckte im Auge behalten. Schon häufig haben sich vermeintlich günstige Tarife am Ende als ziemlich teuer herausgestellt, weil der fest einkalkulierte Bonus nicht ausgezahlt wurde.

Überblick: Darauf sollten Sie besonders achten

Wir stellen Ihnen die wichtigsten Einschränkungen, auf die Sie bei Angeboten mit Boni achten sollten. Zudem haben wir einige Strategien zusammengestellt, mit denen Billiganbieter in der Vergangenheit versucht haben, die Auszahlung von Boni zu umgehen.

Vertragslaufzeiten

Eine der häufigsten Bedingungen für die Gewährung eines Neukunden- oder Treuebonus: Der Bonus wird erst nach einer zwölfmonatigen Vertragslaufzeit oder einer zwölfmonatigen Belieferung ausgezahlt. Wer davon ausgeht, den Bonus auch bei Kündigung des Vertrags zum Ende des ersten Jahres auf jeden Fall nach einem Jahr zu erhalten, irrt. Denn: Vertragsbeginn ist nicht gleich Lieferbeginn.

Die Lieferung mit Strom und Gas beginnt in der Regel erst einige Tage, nachdem der Vertrag zustande gekommen ist. Somit würde eine Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres folgendes bedeuten: Die Belieferung hat keine zwölf Monate angedauert, sondern lediglich elf Monate und einige Tage.

Die Folge: Ein Bonus, der an eine zwölfmonatige Vertragslaufzeit gekoppelt ist, würde ausgezahlt; eine Vergünstigung, die eine zwölfmonatige Belieferung voraussetzt, könnte der Energieversorger dagegen verweigern. Eine genaue Bewertung solcher Regelungen ist immer nur im Einzelfall möglich. Dafür müssen Sie einen Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters werfen.

Termin der Kündigung

Eine weitere Schwierigkeit mit nach einem Jahr gewährten Bonuszahlungen, ist der Termin der Kündigung. Es geht hier um den Zeitpunkt, an dem ein Lieferant die Kündigung erhält. Einige Anbieter weisen in ihren AGB explizit darauf hin, dass der Bonus entfällt, wenn der Vertrag innerhalb des ersten Jahres gekündigt wird. Dies schließe Kündigungen zum Ende des ersten Vertragsjahres mit ein.

Sprich: Will ein Kunde den Vertrag regulär nach einem Jahr beenden und hält dafür die übliche Kündigungsfrist von mehreren Wochen ein, kann der Anbieter diese als Kündigung innerhalb des ersten Vertragsjahres auslegen.

Welche Folgen sich aus einer solchen Klausel ergeben und ob sie überhaupt zulässig ist, lässt sich juristisch unterschiedlich bewerten. Wichtig ist in jedem Fall, dass entsprechende Regelungen eindeutig formuliert sein müssen. So hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2013 noch einmal unterstrichen, dass die Formulierungen in den AGB von Energielieferverträgen im Zweifelsfall so ausgelegt werden müssen, wie sie ein durchschnittlicher Kunde verstehen würde. Im konkreten Fall konnte der Kunde aus Sicht der Richter nicht erkennen, dass eine reguläre Kündigung zum Ende des ersten Vertragsjahres zu einer Verweigerung der Bonusauszahlung führen würde. Der entsprechende Betrag musste daher ausgezahlt werden.

Ob das Urteil auch auf andere Fälle übertragen werden kann, hängt vom Wortlaut der jeweiligen Klauseln ab. Einschränkende Hinweisen zur Kündigung innerhalb des ersten Vertragsjahres sind mit Vorsicht zu genießen. Gehen Sie erst einmal davon aus, dass Sie den Bonus nur erhalten, wenn Sie Ihren Vertrag über das erste Jahr hinaus verlängern. Möglich ist, dass der Versorger im zweiten Jahr deutlich höhere Preise verlangt, um die extrem günstigen Konditionen aus dem ersten Jahr auszugleichen.

Vorzeitige Beendigung des Vertrags

In der Vergangenheit hat es Fälle gegeben, in denen Kunden den Vertrag zwar fristgerecht zum Ende des ersten Jahres gekündigt haben, daraufhin jedoch eine Bestätigung erhielten, dass der Vertrag bereits einige Tage früher beendet werde. Auch hier die Folge: Die zwölfmonatige Mindestlaufzeit galt als nicht erfüllt, der Bonus wurde nicht ausgezahlt.

Mindestverbrauch

Statt eines Geld-Bonus bieten manche Stromanbieter auch so genannte Frei-Kilowattstunden (Frei-kWh) an. Diese werden in der Jahresendabrechnung von den verbrauchten Kilowattstunden abgezogen, sodass sich der Rechnungsbetrag insgesamt verringert. Das Problem: Häufig sind die Frei-kWh an Mindestverbräuche gebunden. Bezieht ein Kunde weniger Strom, entfällt auch die Vergünstigung.

Pakettarife

Vorsicht ist auch bei Boni in Zusammenhang mit Pakettarifen geboten. Pakettarife wirken auf den ersten Blick oft günstig, weil sie für eine bestimmte Abnahmemenge einen Pauschalpreis festlegen. Liegt der Verbrauch jedoch höher, wird dieser Aufschlag besonders teuer abgerechnet.

Bei einem geringeren Verbrauch gibt es dagegen meist kein Geld zurück. Zudem entfällt häufig auch noch der Bonus, weil  Sie weniger als die vereinbarte Menge abgenommen haben.

Ausschlussgründe

Nutzen Sie Ihren Strom nicht nur als Privatperson, sondern betreiben nebenbei ein Gewerbe? Für manche Energieversorger wäre das schon ein Grund, Sie ausdrücklich von der Zahlung von Boni auszuschließen.

Ein weiterer Ausschlussgrund ist ein Wechsel zwischen Unternehmen, die demselben Konzern angehören. Wer bereits vorher Kunde eines Konzernunternehmens war, kann beispielsweise nicht von einem Neukunden-Bonus profitieren. Das ist zwar grundsätzlich nachvollziehbar, hat aus Verbrauchersicht allerdings ebenfalls einen großen Haken: Aufgrund der komplizierten Firmenstrukturen zahlreichen Billiganbieter ist es für Kunden häufig nur schwer zu erkennen, welche Tochterfirmen und Marken zu ein und demselben Konzern gehören.

Tipps der Verbraucherzentrale

  • Lesen Sie sich vor einem Vertragsabschluss immer genau durch, unter welchen Bedingungen Sie einen Bonus erhalten und welche Ausschlussklauseln es gibt. Prüfen Sie Angebote besonders kritisch, die nur durch Boni günstig erscheinen und ansonsten einen deutlich höheren Preis aufweisen.
  • Wollen Sie einen im Internet mit Bonus beworben Vertrag schließen, sollten Sie die entsprechenden Internetseiten ausdrucken oder auf ihrem PC speichern. Nur so können Sie später nachweisen, welche Bedingungen der Anbieter bei Vertragsschluss genannt hat.
  • Erwarten Sie die Verrechnung eines Bonus, sollten Sie Ihre Jahresabrechnung genau überprüfen. Es gibt Fälle, in denen Anbieter durch intransparente Rechnungen vorgegaukelt haben, einen Bonus gewährt zu haben. De facto war dies jedoch nicht der Fall.
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