Die Postbank AG verwendet in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Klauseln, nach denen sie Verträge beliebig ändern und Preise unbegrenzt erhöhen kann, falls Kunden nicht rechtzeitig widersprechen. Dies ging dem Bundesgerichtshof zu weit. Er hat einer Unterlassungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) stattgegeben. Die Klauseln sind unwirksam und dürfen nicht mehr verwendet werden.