Bargeldlos zahlen im Einzelhandel

bargeldlos bezahlen
Stand: 23.11.2020

Im Einzelhandel gibt es verschiedene Möglichkeiten bargeldlos zu bezahlen. Ein Überblick über die unterschiedlichen Zahlungsarten mit ihren Vor- und Nachteilen.

Bankkarte/SparkassenCard

Für den bargeldlosen Bezahlvorgang im Einzelhandel werden hauptsächlich das elektronische Lastschriftverfahren und das electronic cash-Verfahren mittels einer Bankkarte/SparkassenCard (auch als Debitkarte oder Girocard bekannt, früher als ec-Karte bezeichnet) angeboten.

Elektronisches Lastschriftverfahren:

Beim elektronischen Lastschriftverfahren unterschreiben Sie auf der Rückseite des Kassenbons eine Einzugsermächtigung für den Händler. Das ist für Sie bequem und sicher: Sie können

  • dieser innerhalb von sechs Wochen nach Zugang des letzten Rechnungsschlusses Ihrer Bank (in der Regel pro Kalenderquartal) widersprechen und
  • das Geld innerhalb der Widerrufsfrist von 8 Wochen nach der erfolgten Abbuchung für die europaweit einheitlichen sogenannten SEPA-Lastschriften zurückholen.

Electronic-Cash-Verfahren:

Wird die Bankkarte / SparkassenCard im electronic cash-Verfahren verwendet, bestätigen Sie ihre Identität durch Eingabe der PIN. Nachteil für Sie: Mit der Bestätigung ist die Zahlung für den Händler unwiderruflich garantiert.

Zudem ist ein Missbrauch durch Ausspähen oder Gerätemanipulationen immer noch viel zu leicht möglich. Geben Sie die PIN also stets verdeckt ein.

Als Käufer können Sie nicht zwischen Unterschrift oder PIN-Eingabe entscheiden. Die Wahl des Verfahrens liegt beim Händler.

Geldkarte

Beim Geldkarte-Verfahren wird der Kaufbetrag über ein Zahlungsterminal direkt vom zuvor aufgeladenen Geldkartenchip (max. 200 Euro) auf der Bankkarte/SparkassenCard durch Drücken einer Bestätigungstaste ohne PIN-Eingabe oder Unterschrift abgebucht.

Das Aufladen ist über Geldautomaten, Computer und Chipkartenleser zu Hause aber auch am Händlerterminal möglich. Der geladene Betrag wird sofort vom eigenen Girokonto abgezogen und befindet sich nur noch auf dem Chip.

Vorteil dieser Methode ist die passgenaue Bezahlung auch von Kleinbeträgen sowie die Zeitersparnis, da die Eingabe der PIN entfällt. Nachteilig ist, dass Sie das Guthaben im Falle eines Kartenverlustes nicht sperren lassen können.

Girogo

Bei Girogo handelt es sich um eine kontaktlose Bezahlmöglichkeit von Kleinbeträgen bis 25 Euro mit einer Bank- oder Sparkassenkarte mit entsprechendem "kontaktlos"-Logo. Diese Karten sind mit einer sog. NFC-Schnittstelle (= Near-Field-Communication) versehen, die das Bezahlen über Funk ermöglicht.

Das Aufladen mit maximal 200 Euro ist an jedem Geldautomaten, an speziellen Terminals, im Internet mit Chipkartenleser und im teilnehmenden Einzelhandel möglich.

Für jeden Ladevorgang ist die Eingabe der PIN erforderlich. Ausnahme ist das sog. Abo-Laden: Haben Sie einen Abo-Ladeauftrag mit Ihrem Geldinstitut geschlossen, wird der Chip bei zu geringem Guthaben unverzüglich und ohne PIN-Eingabe direkt am Terminal mit einem festgelegten Betrag nachgeladen.

Zur Abwicklung des Zahlvorgangs muss die girogo-Karte in wenigen Zentimetern Abstand an das Lesegerät gehalten werden. Ist ausreichend Guthaben vorhanden und sind alle Daten vollständig erfasst, wird die Zahlung durch ein optisches und / oder akustisches Signal autorisiert.

Vorteile:

  • Die Bezahlung von Kleinbeträgen erfolgt sicher und schnell, da die Karte nur noch vor das Lesegerät gehalten werden muss und keine PIN-Eingabe erfolgt. Somit entfällt auch das Ausspähen der PIN beim Bezahlvorgang.
  • Ein Missbrauch durch Entladen der Karte "im Vorbeigehen" oder Gerätemanipulation scheint derzeit nicht möglich.
  • Es ist auch möglich, Fankarten in einigen Stadien mit Girogo zu nutzen.

Nachteile:

  • Ist die Karte weg, ist auch das Guthaben weg. Sie können das Guthaben nicht sperren lassen. Somit kann jeder den gespeicherten Betrag verbrauchen.
  • Kunden mit Abo-Ladeauftrag kann ein größerer Schaden entstehen, wenn sie die Karte nicht schnell sperren lassen.
  • Zudem besteht technisch die Möglichkeit, die Kaufdaten von der Karte auszulesen und Bewegungsprofile zu erstellen, wobei persönliche Daten nicht preisgegeben werden.

Wer sich vor dem Datenklau schützen möchte, sollte seine Karte mit girogo-Funkchip vorsorglich in eine Schutzhülle stecken, die im Handel für ein paar Euro als Schutz gegen das Auslesen von NFC- oder RFID-Chips (Radio Frequency IDentification) angeboten werden. Für einen Bezahlvorgang muss die Karte wieder aus der Hülle gezogen werden.

Kreditkarte

Sicher für Sie als Verbraucher und den Händler ist der Bezahlvorgang mit einer echten Kreditkarte (z.B. MasterCard, VISA). Der Verbraucher bestätigt seine Identität mit Unterschrift. Durch eine Online-Abfrage bei der Kartengesellschaft erhält der Händler eine Zahlungsgarantie.

Achtung: Funkchip-Technik auch bei Kreditkarten:

Auch die Kreditkartenanbieter MasterCard ("paypass") und VISA ("payWave") haben ihre Kreditkarten mit einer kontaktlosen Zahlfunktion ausgestattet. Mittlerweile ist die NFC-Technik in fast alle gängigen Kreditkarten integriert.

Wie bei girogo erfolgt die Bezahlung von Kleinbeträgen über spezielle Terminals ohne PIN-Eingabe oder Unterschrift. Im Unterschied dazu ist das vorherige Aufladen der Karten allerdings nicht erforderlich. Es können auch größere Beträge als 50 Euro kontaktlos gezahlt werden. Dann ist aber eine Unterschrift notwendig. Jede Transaktion wird auf der Kreditkartenabrechnung ausgewiesen.

Nachteil: Es soll technisch möglich sein, die Kreditkartennummer und das Ablaufdatum aus den Karten mit Funkchip auszulesen. Zum Beispiel, indem ein entsprechend als Lesegerät präpariertes Handy in die Nähe der Kreditkarte (wenige Zentimeter) gehalten wird. Fragt ein Online-Händler nicht nach der auf der Rückseite befindlichen Prüfziffer, könnten kriminelle Dritte Ihre ausgespähten Kartendaten zum Online-Shoppen nutzen. Die Prüfziffer ist laut Kreditkartenanbieter nicht per Funk auszulesen.

Glücklicherweise müssen vom "Datenklau" betroffene Verbraucher nicht für etwaige Schäden haften. Dennoch empfehlen wir allen Inhabern der neuen Kartengeneration stets die regelmäßige und sorgsame Überprüfung der Kartenabrechnungen und Kontoauszüge.

Gleichzeitig sind die Kartenanbieter aufgefordert, die Sicherheitsstandards beim Bezahlen per Funk deutlich zu erhöhen. Auch die Kreditkarte mit Funkchip sollte im Geldbeutel zusätzlich in einer speziellen Schutzhülle stecken, um vor Datendiebstahl gewappnet zu sein.

Tipps zum bargeldlosen Bezahlen

  • Unterschreiben Sie jede Zahlungskarte gleich nach Erhalt.
  • Geben Sie PIN und Karte nie an unberechtigte Dritte weiter.
  • Decken Sie bei der Eingabe der PIN immer die Tastatur ab.
  • Verlieren Sie beim Bezahlvorgang die Karte nicht aus den Augen. Seien Sie immer dabei, wenn die Karte in ein Lesegerät gesteckt wird.
  • Prüfen Sie den Rechnungsbetrag/-beleg vor der Eingabe der PIN beziehungweise der Unterschrift.
  • Bewahren Sie Karten mit Funkchip zum Schutz vor Datenklau in einer Schutzhülle auf.
  • Regelmäßig die Kontoauszüge überprüfen und gegebenenfalls unberechtigte Abbuchungen unverzüglich reklamieren.
  • Speichern Sie die Sperrnummer, um die Karte im Falle eines Verlustes unverzüglich sperren zu können.
  • Erstatten Sie im Falle einer missbräuchlichen Verwendung immer Anzeige bei der Polizei.

Bücher & Broschüren