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Totalausfall des Internets – das können Sie tun

Fällt das Internet komplett aus, sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Störung unverzüglich und kostenlos zu beseitigen – sofern Sie als Kundin oder Kunde die Störung nicht selbst zu verantworten haben. Hält die Störung an, können Sie Minderungs- und Entschädigungsansprüche geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie die Störung Ihrem Anbieter gemeldet haben.
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Irrtümer rund um Telefon- und Internetverträge

Das Internet fällt aus, das Telefon geht nicht, nach dem Umzug benötige ich den Vertrag nicht mehr. Viele Menschen gehen davon aus, in solchen Fällen einfach die Rechnung kürzen oder den Vertrag kündigen zu können. Wir räumen auf mit Irrtümern bei Telefon- und Internetverträgen.