Gewinnmitteilung per Post
Per Post haben Sie die Mitteilung über einen Gewinn im Wert von 400 Euro erhalten. Eine Auszahlung soll garantiert erfolgen. Sie müssen lediglich - binnen einer Woche - den beiliegenden Gewinnausgabeschein ausfüllen und abschicken. Die Übergabe soll persönlich durch einen Kundenberater in der Nähe stattfinden.
Die Aufmachung der Gewinnmitteilung kommt Ihnen vielleicht von Ihrer Telefonrechnung bekannt vor. Auf diese Weise soll die angebliche Seriosität des Unternehmens unterstrichen werden.
Doch klar ist nur eines: Die unseriösen Absender des Gewinnversprechens wollen Sie "abzocken", Sie auf eine als Gewinnspiel getarnte Kaffeefahrt einladen oder Ihnen wertlose Produkte "andrehen". Lassen Sie sich nicht dazu überreden, für die Gewinne etwas zu zahlen. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel: Werbesendungen: Gewinne dürfen nichts kosten.
Der Verbraucherzentrale Niedersachsen ist kein Fall bekannt, bei dem es zu einer Gewinnauszahlung gekommen ist.
Häufig ist der Absender nicht zu erkennen, sondern nur ein Postfach angegeben oder das Unternehmen sitzt im Ausland.
Luxuriöse Fernreise gefällig?
Sie haben eine Woche Traumurlaub in Ihrem Lieblingsreiseland gewonnen? Achtung: Lesen Sie die Reisebedingungen. Sie fliegen im November in ein Luxushotel mit Wellnessbereich, Sport- und Kulturangeboten? Klingt gut. Doch vergessen Sie nicht: In der Nebensaison ist der Pool vielleicht nicht gefüllt, die Sauna nicht geheizt oder das Hotel liegt irgendwo im Hinterland. Zudem steht häufig im Kleingedruckten, dass Sie die An- und Abreise selbst bezahlen müssen.