Wer eine Photovoltaikanlage zur Volleinspeisung mit einer Leistung von bis zu 100 Kilowatt nutzt, benötigt einen separaten Stromzähler. Bisher war zudem ein zusätzlicher Stromvertrag erforderlich. Seit der Anpassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Mai 2024 ist ein separater Grundversorgungsvertrag überflüssig.