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Frist für die Antragstellung zur pauschalen Beihilfe endet

Niedersächsische Beamtinnen und Beamte können seit dem 01.02.2024 statt der individuellen Beihilfe ergänzend zur privaten Krankenversicherung auch eine pauschale Beihilfe erhalten. Wer zum Stichtag bereits verbeamtet und gesetzlich versichert war, hat ein Jahr Zeit, pauschale Beihilfe zu beantragen. Die Frist endet am 31. Januar 2025.
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Kundenkarten als Kundenbindung

Ein Formular ausfüllen, eine kostenlose Kundenkarte erhalten und von nun an bei jedem Einkauf Prozente bekommen oder Bonuspunkte sammeln. Das Kundenkartenmodell hört sich nach einem echten Vorteil für Sie als Verbraucher an. Doch zahlen Sie dafür einen nicht zu unterschätzenden Preis. Ihr Einsatz: Ihre persönlichen Daten!