Frist für die Antragstellung zur pauschalen Beihilfe endet
Das Wichtigste in Kürze
- Beamtinnen und Beamte in Niedersachsen können seit dem 01.02.2024 statt der individuellen Beihilfe auch eine pauschale Beihilfe für ihre Krankenversicherung erhalten. Dies ist in der Regel dann die gesetzliche Krankenversicherung.
- Die pauschale Beihilfe in Verbindung mit der gesetzlichen Krankenversicherung kann insbesondere für Beamte mit Teilzeitstellen, Familie oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen eine gute Wahl sein.
- Wer zum Stichtag bereits verbeamtet war, hat ein Jahr Zeit, pauschale Beihilfe zu beantragen. Eine Antragstellung ist noch bis zum 31. Januar 2025 möglich.
Niedersächsische Beamtinnen und Beamte können seit dem 01.02.2024 statt der individuellen Beihilfe ergänzend zur privaten Krankenversicherung auch eine pauschale Beihilfe erhalten. Wer zum Stichtag bereits verbeamtet und gesetzlich versichert war, hat ein Jahr Zeit, pauschale Beihilfe zu beantragen. Die Frist endet am 31. Januar 2025.
Die Beihilfe ist ein Zuschuss zur medizinischen Versorgung im Krankheitsfall. Beihilfeberechtigte können zwischen zwei Varianten wählen:
Bei der individuellen Beihilfe übernimmt das Land Niedersachsen zwischen 50 und 80 Prozent der mit Rechnungen nachgewiesenen Aufwendungen für medizinisch notwendige Leistungen. Für den verbleibenden Teil schließen Beamtinnen und Beamte eine private Krankenversicherung ab, die die verbleibenden Kosten erstattet.
Bei der pauschalen Beihilfe übernimmt das Land Niedersachsen 50 Prozent des Beitrags für die gesetzliche Krankenversicherung. Die Versicherten erhalten dann die Sachleistungen von der Krankenkasse. Es werden keine Rechnungen eingereicht. Durch die pauschale Beihilfe zahlen Beamtinnen und Beamte das gleiche wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Eine pauschale Beihilfe ist auch bei eine privaten Krankenvollversicherung möglich. Die individuelle Beihilfe bleibt dabei gleichwohl der günstigere Weg.
Für wen ist die pauschale Beihilfe sinnvoll?
Welche Beihilfeform am besten geeignet ist, hängt von der persönlichen Lebenssituation der Beamtinnen und Beamten ab. Grundsätzlich ist die pauschale Beihilfe eine interessante Alternative bei
einer niedrigen Besoldung,
einer nicht nur vorübergehenden Teilzeit,
einer Verbeamtung in höherem Lebensalter,
zum Zeitpunkt der Verbeamtung bereits bestehenden Vorerkrankungen, die in der privaten Krankenversicherung zu Risikozuschlägen führen oder
bei kinderreichen Beihilfeberechtigten. Sie können mit der pauschalen Beihilfe in der gesetzlichen Krankenversicherung besser aufgehoben sein.
Achtung: Beamtinnen oder Beamte, die bereits privat versichert sind, haben dadurch kein Rückkehrrecht in die gesetzliche Krankenversicherung.
Wahl der pauschalen Beihilfe ist unwiderruflich
Die Wahl der pauschalen Beihilfe ist unwiderruflich. Auch wenn immer mehr Bundesländer eine pauschale Beihilfe einführen oder schon eingeführt haben (Bremen, Brandenburg, Hamburg, Baden-Württemberg, Berlin, Sachsen, Thüringen) gibt es in anderen Bundesländern und für Bundesbeamte keine pauschale Beihilfe.
Wenn Beihilfeberechtigte in den Dienst dieser Bundesländer oder des Bundes wechseln wechseln, entfällt der Anspruch auf pauschale Beihilfe. Die Betroffenen müssen dann den vollen Beitrag der gesetzlichen Krankenversicherung alleine tragen. Sie könnten dann allerdings die individuelle Beihilfe beantragen und sich für die nicht von der Beihilfe übernommenen Kosten privat versichern. Bei Vorerkrankungen drohen dann Risikozuschläge oder es ist nur noch eine Versicherung im brancheneinheitlichen Basistarif möglich.