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Totalausfall des Internets – das können Sie tun

Fällt das Internet komplett aus, sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Störung unverzüglich und kostenlos zu beseitigen – sofern Sie als Kundin oder Kunde die Störung nicht selbst zu verantworten haben. Hält die Störung an, können Sie Minderungs- und Entschädigungsansprüche geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie die Störung Ihrem Anbieter gemeldet haben.
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Die Erwerbsunfähigkeit versichern

Bei der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung) handelt es sich um ein mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verwandtes Produkt. Der Versicherungsschutz einer EU-Versicherung ist jedoch weitaus schlechter.