Inkassoforderung von EOS Deutscher Inkasso-Dienst verunsichert

Frau auf Sofa mit Laptop und Brief zu Inkassoforderung EOS

Das Wichtigste in Kürze

  • EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH verschickt Zahlungsaufforderungen für ausstehende Forderungen der Telekom Deutschland GmbH.
  • Es soll sich um Schulden aus einem rechtskräftigen Urteil handeln. Prüfen Sie, ob die Forderung berechtigt ist, ehe Sie zahlen.
  • Im Schreiben fehlen wichtige Informationen. Fordern Sie EOS auf, diese nachzureichen.
Stand: 30.07.2024

Uns erreichen derzeit Anfragen von Ratsuchenden, die eine Inkassoforderung der EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH erhalten haben. Teilweise sollen die Betroffenen mehrere tausend Euro zahlen. Was tun?

Die EOS Deutscher Inkasso-Dienst GmbH mit Sitz in Hamburg verschickt derzeit Schreiben an Verbraucherinnen und Verbraucher. Sie sollen ausstehende Forderungen der Telekom Deutschland GmbH zahlen. Das Anschreiben erweckt mit seinen Einstiegssätzen den Eindruck, als habe bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Kontakt zwischen dem Inkassounternehmen und den Betroffenen bestanden.

„Guten Tag XXX, in dieser Sache haben wir Sie längere Zeit nicht angeschrieben. Haben sich Ihre finanziellen Verhältnisse in der Zwischenzeit erholt, dass Sie jetzt in der Lage sind, diese Forderung zu zahlen?

Auszug aus dem Anschreiben der EOS Deutscher Inkasso-Dienst

Rechtskräftiger Titel nicht benannt

Die Ratsuchenden können sich nicht erklären, aus welchem Vertrag diese Forderung entstanden sein soll. Die Summen der Forderungen belaufen sich einschließlich der bisher entstandenen Verzugszinsen und Vollstreckungskosten zwischen rund 500 Euro auf bis zu 4.500 Euro. Außerdem soll es sich um Schulden aus einem rechtskräftigen Urteil handeln. Das Feld mit dem Aktenzeichen des Gerichts ist leer, es ist keins benannt.

Was sollten Betroffene tun?

Wir gehen davon aus, dass die Schreiben echt sind. Allerdings sollten Sie prüfen, ob die Forderung berechtigt ist, ehe Sie zahlen und den Abzahlungsvergleich oder das Lastschriftmandat unterschreiben. Ihnen fehlen wichtige Informationen, um den Sachverhalt vollständig einschätzen zu können.

Fordern Sie EOS daher schriftlich auf – am besten mit (Einwurf)-Einschreibebrief -

  • Ihnen das Aktenzeichen des Gerichts zu benennen und
  • eine Kopie des rechtskräftigen Titels zu übermitteln. 

Setzen Sie eine Frist von zwei Wochen ab Schreibdatum.

Fordern Sie außerdem eine kostenlose Datenkopie von Auskunfteien an. Sie werden sehen, ob ein Urteil eingetragen ist. Die Adressdaten lauten:

CRIF GmbH
Team Selbstauskunft
Friesenweg 4, Haus 13
22763 Hamburg
Online-Formular


Creditreform Boniversum GmbH
Consumer Service
Hammfelddamm 13
41460 Neuss
Online-Formular
selbstauskunft@boniversum.de


infoscore Consumer Data GmbH
Abteilung Datenschutz
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden
Online-Formular


SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln
Online-Formular


Es handelt sich hierbei um die Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel Scoring, es geht um Ihre Kreditwürdigkeit.

Achtung: Rufen Sie immer direkt die Internetseite der Auskunfteien auf.  Andere Dienstleister lassen sich diesen Service bezahlen. 

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