Kurz erklärt: Mahnung und Mahnbescheid – ein Unterschied
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mahnbescheid ist ein gerichtliches Verfahren, eine Mahnung hingegen eine Zahlungsaufforderung.
- Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid müssen Sie innerhalb von 14 Tagen reagieren.
- Widersprechen Sie auch unbegründeten Mahnungen nachweislich.
Ein gelber Umschlag im Briefkasten. Darin enthalten ein Mahnbescheid – schockierend! Erfahren Sie, wie Sie auf einen gerichtlichen Mahnbescheid angemessen reagieren und was der Unterschied zu einer einfachen Mahnung ist.
Mahnbescheid: Gerichtliches Verfahren
Beim Mahnverfahren handelt es sich um ein gerichtliches Verfahren, mit dem Gläubiger ihre Geldforderungen eintreiben können. Rein wirtschaftlich betrachtet ist das Mahnverfahren im Gegensatz zum Klageverfahren wesentlich kostengünstiger.
Widersprechen Sie als Empfänger dem Mahnbescheid nicht und legen auch gegen den Vollstreckungsbescheid keinen Einspruch ein, erhält der Antragsteller einen Titel. Dieser ist wie ein Urteil endgültig und nicht mehr zu ändern. Aus dem Vollstreckungsbescheid kann ein Gerichtsvollzieher die verfolgte Forderung vollstrecken - wie bei einem Urteil.
Mahnbescheid – welche Reaktion ist erforderlich?
Ist die Forderung unbegründet? Legen Sie unbedingt innerhalb von 14 Tagen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein. Sie können auch nur einem Teil der Forderung widersprechen. Nutzen Sie hierfür den im Mahnbescheid enthaltenen Vordruck und beachten Sie die Ausfüllhinweise.
Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, kann der Antragsteller einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Legen Sie als Schuldner hiergegen fristgerecht binnen 14 Tagen Einspruch ein, kommt es automatisch zu einem „normalen“ gerichtlichen Verfahren. Ein Richter prüft die jeweiligen Ansprüche und fällt ein Urteil. Reagieren Sie nicht, erfolgt die Zwangsvollstreckung. Lassen Sie sich im Falle einer versäumten Frist am besten anwaltlich beraten
Mehr zum gerichtlichen Mahnverfahren erfahren Sie auf dem Niedersächsischem Landesjustizportal.
Mahnung: Einfache Zahlungsaufforderung
Sie haben eine Rechnung nicht fristgerecht beglichen? Bei der Mahnung handelt es sich um eine Zahlungsaufforderung, durch die der Rechnungsteller Sie in Verzug setzt. In einigen Fällen ist für den Verzug keine Mahnung erforderlich, zum Beispiel:
- für die Leistung ist im Vertrag ein kalendarischer Zeitpunkt bestimmt
- Sie als Schuldner verweigern die Leistung endgültig und ernsthaft (§ 286 Abs. 2 BGB).
Mahnung – wie reagiere ich angemessen?
Überprüfen Sie auch einfache Mahnungen unbedingt auf den Forderungsgrund und den Forderungssteller hin. Ist Ihnen der Inhalt völlig unbekannt? Auch dann empfehlen wir, dem Schreiben nachweislich zu widersprechen. Lassen Sie sich bei Unklarheiten rechtlich beraten.
Schmeißen Sie Mahnungen auf keinen Fall ungelesen in den Müll! Haben Sie ein Schreiben eines Inkassobüros erhalten? Machen Sie unseren Inkasso-Check.