Rundfunkbeitrag - ehemals GEZ
Zahlen oder nicht, verweigern oder ignorieren - was soll ich tun? Fragen, die Verbraucher uns immer wieder stellen. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist für viele Verbraucher immer noch ein Buch mit sieben Siegeln.
Unsicherheit ist überall zu spüren, denn viele Verbraucher, die zu "GEZ-Zeiten" keinen Fernseher oder Radiogerät besaßen, müssen mittlerweile bezahlen.
Auch heute noch bezeichnen viele Ratsuchende den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice als GEZ-Behörde, GEZ-Stelle, GEZ-Beitragsstelle oder bestenfalls mit ehemaliger GEZ.
Die Verbraucher stellen in Frage, ob diese neue Stelle sie überhaupt anschreiben darf. - Ja, das ist ok. Der Beitragsservice ist Nachfolger der alten GEZ.
Sie haben ein Schreiben erhalten und sollen Auskunft geben, ob Sie eine Wohnung angemeldet haben? Sie sind irritiert und wissen nicht, was das sein soll? Oder Sie sind wütend, Sie sollen für mehrere Jahre rückwirkend zahlen?
Warum Sie angeschrieben werden
Der Beitragsservice schreibt Sie an, weil Ihre Meldedaten vorliegen. Man hat Sie nicht im Bestand gefunden und fordert Sie auf, Auskunft zu geben.
Möglicherweise ignorieren Sie das Schreiben und reagieren auch nicht auf Folgeschreiben. Es folgt die Direktanmeldung. Oft werden Sie aufgefordert einen Beitrag zu zahlen, der für einen zurückliegenden Zeitraum gilt.
Der Beitragsservice möchte wissen, ob schon ein Beitragsschuldner in der Wohnung den Rundfunkbeitrag bezahlt. Er weiß nicht, wer mit wem in einer Wohnung wohnt.
Direktanmeldung trotz Reaktion
Sie haben auch auf das Schreiben geantwortet und dem Beitragsservice mitgeteilt, dass Sie mit Ihrem Mann, der Lebensgefährtin oder dem Lebenspartner in einer gemeinsamen Wohnung leben. Vielleicht haben Sie dem Beitragsservice sogar die neunstellige Beitragsnummer mitgeteilt.
Statt einer Nachricht über eine Anpassung und Korrektur des Beitragskontos für Ihre Wohnung, haben Sie eine Direktanmeldung erhalten. Ihr erster Eindruck: "Eine Unverschämtheit!"
Warum das so ist
- Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeiten und damit die Beantwortung Ihrer Fragen sehr lange dauern und Sie nicht mit einer schnellen Antwort rechnen können.
- Warten Sie daher mehrere Wochen ab. Keine Antwort heißt nicht, der Sachverhalt habe sich erledigt und damit geklärt.
- Die Hotline des Beitragsservice ist stark überlastet. Sie werden also nicht immer schnell jemanden erreichen können.
Nicht nachvollziehbar: Ratenzahlung angeboten
Zu allem Überfluss wird Ihnen Ratenzahlung angeboten - als Handreichung. Das irritiert Sie, denn Sie wissen ja nicht, wofür Sie eigentlich zahlen sollen.
Sie kommen der Ratenzahlung nicht nach, weil Sie die Beitragspflicht nicht verstehen und nachvollziehen können. Daraufhin erfolgt die Rücknahme der Ratenzahlungsvereinbarung durch den Beitragsservice und die entstandene Forderung ist in einer Summe zu zahlen.
Ein Teufelskreis:
Für Sie eine Frechheit, aus der Sicht des Beitragsservice berechtigt. Schließlich hat dieser in den Schreiben erklärt, warum Sie beitragspflichtig sind und zahlen müssen.
Lösung des Problems
- Schreiben Sie den Beitragsservice mit Einschreiben an. Teilen Sie mit, dass Sie der Direktanmeldung widersprechen und auch keine Ratenzahlung vereinbart haben.
- Geben Sie an, mit wem Sie zusammen leben und unter welcher Beitragsnummer der Rundfunkbeitrag für Ihre Wohnung schon bezahlt wird.
- Weisen Sie dazu über eine aktuelle (!) Meldebescheinigung nach, dass Sie in einer gemeinsamen Wohnung leben. Alte Meldebescheinigungen - beispielsweise von 1985 - reichen nicht aus. Selbst wenn sich an Ihrer Wohnsituation seit "30 Jahren" nichts verändert hat. Dieser Nachweis fehlt in aller Regel!
Der Beitragsservice kann nicht wissen, wer mit wem in einer Wohnung lebt und ob sich hinter der gemeldeten Adresse ein Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder großer Wohnkomplex verbirgt.
Reagieren Sie unbedingt! Sitzen Sie diese Schreiben nicht aus. Früher oder später wird ein Beitragsbescheid, Festsetzungsbescheid und anschließend die Vollstreckung erfolgen.
Vollstreckungsankündigungen ernst nehmen
Auch wenn bei Ihnen nichts zu holen ist: Kann die Forderung durch die Stadtkasse nicht erfolgreich vollstreckt werden, bleibt die Summe bestehen.
Eingefordert wird durch das Inkassounternehmen Creditreform. Denken Sie an negative Schufaeinträge. Der "Zahlungskonflikt" wird eingetragen und kann Ihren Scorewert nachteilig verändern.
Lassen Sie Ihre Beitragskonten korrigieren, wenn Sie doppelt für eine Wohnung gezahlt haben.
Teilen Sie unter Angabe Ihrer Beitragsnummer mit, wer Beitragsschuldner bleibt. Eine Meldebescheinigung wird laut Aussage des Beitragsservice nur in Ausnahmefällen und bei groben Unstimmigkeiten verlangt.
Versenden Sie den Brief per Einschreiben!
Lesen Sie auch unsere Infos zum Rundfunkbeitrag im Kleingarten. Auch Infos für Auszubildende und Studierende haben wir zusammengestellt.