Scoring Auskunftei: Es geht um Ihre Kreditwürdigkeit
Das Wichtigste in Kürze
- Der Score-Wert entscheidet über die Vergabe von Krediten, Verträgen und Waren.
- Auch Zahlungsaufforderungen von Abzockern werden mitunter an Auskunfteien übermittelt.
- Einmal pro Jahr können Sie sich kostenfrei über Ihre gespeicherten Daten informieren. Fehler können Sie kostenfrei korrigieren lassen.
Scoring ist ein mathematisch-statistisches Verfahren, mit dem Ihr Verhalten vorausgesagt werden soll. Private Auskunfteien wie Schufa, Crif Bürgel, Creditreform Boniversum und Infoscore Consumer Data (experian) berechnen mit dem Scorewert, mit welcher Wahrscheinlichkeit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen.
Wie funktioniert Scoring?
Auskunfteien sammeln Daten über Sie, ohne dass Sie davon etwas mitbekommen. Gespeichert werden zum Beispiel Ihr Name, Ihr Geburtsdatum und Ihre aktuelle Anschrift. Aber auch, ob Sie ein Konto oder einen Handyvertrag haben. Das sind die Positivdaten.
Außerdem vermerken die Auskunfteien, ob Sie Ihre Rechnungen oder Raten regelmäßig zahlen oder im Zahlungsverzug sind. Das sind die Negativdaten.
Aufgrund dieser Daten sortieren die Unternehmen Sie in eine bestimmte Gruppe ein und berechnen Ihren Score-Wert.
Ein Beispiel: Die Score-Skala einer Auskunftei geht von 0 - 100. Haben Sie einen Score-Wert von 90 Prozent, dann bedeutet dies, dass 90 von 100 Kunden in Ihrer Vergleichsguppe die Rechnungen fristgerecht bezahlt haben.
Allgemein gilt: Eine niedrige Punktzahl (Score-Wert) steht für eine geringe Wahrscheinlichkeit für Rückzahlungen. Menschen mit niedrigem Score-Wert werden als wenig kreditwürdig eingestuft.
Wie genau die Auskunfteien den Score-Wert bilden, fällt unter das Geschäftsgeheimnis. Jede Auskunftei hat ein eigenes Berechnungsverfahren und unterschiedliche Score-Werte.
So speichert eine Auskunftei Informationen über Handy-Verträge, während eine andere sich eher für Ihren Einkauf in einem Onlineshop interessiert.
Warum berechnen Auskunfteien meinen Score-Wert?
Auskunfteien arbeiten mit verschiedenen Unternehmen zusammen. Ihr Score-Wert ist zum Beispiel für Banken, Versicherungen, Versorgungsunternehmen oder Onlinehändler interessant.
Ein Onlinehändler möchte beispielsweise wissen, mit welcher Wahrscheinlichkeit Sie Ihre Raten bei einem Ratenkauf zurückzahlen. Hierfür bittet er die Auskunftei um Informationen.
Score-Wert ermitteln: Ist das erlaubt ?
Ja, Scoring ist erlaubt. Es ist gesetzlich geregelt, welche Daten Auskunfteien in welchem Umfang über Sie sammeln dürfen. Aus legal gewonnenen Daten bilden Auskunfteien einen Score-Wert für Sie.
Verbotene Daten sind zum Beispiel: Angaben zum Beruf, zur Höhe Ihres Gehalts, zur persönlichen Lebenssituation, zur Ihrer Religion oder zu Ihrem Arbeitgeber.
Welche Probleme kann es geben?
Anders als von vielen Auskunfteien behauptet, ist der Score-Wert nicht immer zuverlässig. Folgende Probleme können entstehen:
- Datenmissbrauch: Es kann passieren, dass Dritte Ihre Daten missbräuchlich verwenden. Zum Beispiel, um in Ihrem Namen Waren zu bestellen. Oft erfahren die Betroffenen erst von dem Betrug, wenn die Inkassoschreiben eintrudeln. Das ist zu spät – denn die Unternehmen haben zu diesem Zeitpunkt wahrscheinlich schon vertragswidriges Zahlungsverhalten an die Auskunfteien gemeldet.
Wichtig: Melden Sie den Betrug, sobald Sie davon wissen, an die Auskunftei! Wenn ein Unternehmen zukünftig Informationen zur Ihrer Kreditwürdigkeit einholt, wird es über den Sachverhalt informiert und muss Ihren Fall dann gesondert prüfen.
- Veraltete oder unzulässige Daten: Es kann vorkommen, dass veraltete oder unzulässige Daten in Ihrem Profil stehen. Das kann sich zu Ihrem Nachteil auswirken. Prüfen Sie regelmäßig, welche Informationen die Auskunfteien zu Ihnen gesammelt haben. Bestehen Sie im Zweifelsfall auf eine Korrektur.
- Unvollständige Daten: Es kann passieren, dass eine Auskunftei nicht alle relevanten Informationen über Sie hat. Wer kein Konto besitzt, zum Beispiel, gilt als weniger kreditwürdig. Bei einem unvollständigen Profil wird zur Vorsicht oft ein niedriger Score-Wert eingesetzt. Auch hier gilt: Sehen Sie regelmäßig die über Sie gespeicherten Daten ein.
Das können Sie tun
Schritt 1: Prüfen
Fordern Sie mindestens einmal jährlich eine kostenfreie Datenkopie – eine Selbstauskunft - ein. Dieser Auskunftsanspruch steht Ihnen zu. Prüfen Sie die von Ihnen gespeicherten Daten. Die Auskunfteien bieten hierfür auch Online-Formulare an.
Schritt 2: Korrektur
Sind die Daten falsch oder unvollständig? Lassen Sie diese berichtigen. Unzulässige Daten müssen gelöscht werden.
Schritt 3: Unternehmen anschreiben
Wenn ein Unternehmen einen unbegründeten Sachverhalt bei der Auskunftei meldet, der nicht den Tatsachen entspricht, kontaktieren Sie unbedingt auch das Unternehmen selbst. Ihnen steht eine Korrektur oder gegebenenfalls auch die Löschung des Eintrags zu. Senden Sie Kopien Ihres Schreibens an die jeweilige Auskunftei.
Adressen der 4 Auskunfteien
CRIF GmbH
Team Selbstauskunft
Friesenweg 4, Haus 13
22763 Hamburg
Creditreform Boniversum GmbH
Consumer Service
Hammfelddamm 13
41460 Neuss
Online-Formular
selbstauskunft@boniversum.de
(experian)
infoscore Consumer Data GmbH
Abteilung Datenschutz
Rheinstraße 99
76532 Baden-Baden
SCHUFA Holding AG
Privatkunden ServiceCenter
Postfach 10 34 41
50474 Köln
(Datenkopie nach Art. 15 DS-GVO)