Regal oder Kasse - welcher Preis gilt?
Das Wichtigste in Kürze
- Es gilt der in der Kasse hinterlegte Preis.
- Das gleiche Produkt ist woanders billiger: Sie können die Ware nicht einfach zurückgeben.
- Auf Verstöße gegen die Preisangabenverordnung können sich Verbraucher in diesen Fällen nicht berufen.
Shirt und Lebenmittel sind an der Kasse teurer als am Regal oder auf dem Etikett ausgezeichnet. Die gerade gekaufte Küche ist im Werbeprospekt der folgenden Woche deutlich günstiger. Welcher Preis gilt? – Kurz erklärt.
Wie wird der Kaufpreis vereinbart?
Bei Kaufverträgen ist der Preis notwendiger Vertragsbestandteil. Normalerweise einigen sich Käufer und Verkäufer über den Kaufpreis für ein Produkt oder eine Leistung.
Im Supermarkt gilt der an der Kasse hinterlegte Betrag, nicht der am Regal ausgezeichnete Preis. Mit Preisschildern ist es wie mit Angeboten im Schaufenster oder Internet: Sie laden Kunden lediglich zum Kauf ein.
Bei einem Werkvertrag müssen Sie nicht zwangsläufig über den Preis gesprochen haben. Beispiel: Sie beauftragen einen Handwerker, eine Toilettenverstopfung zu beseitigen. Sie müssen die übliche Vergütung zahlen, auch wenn kein Wort zu den Kosten gefallen ist. So sieht es das Gesetz vor.
Preis woanders günstiger – Rückgabe der Ware möglich?
Kurz nach Vertragsschluss stellen Sie fest, dass Sie die Ware bei einem anderen Anbieter viel günstiger erhalten hätten – ärgerlich. Manch ein Käufer geht bei großen preislichen Unterschieden davon aus, dass er den Kaufvertrag rückgängig machen kann. Doch weit gefehlt: Verträge sind grundsätzlich einzuhalten.
Unser Rat: Vergleichen Sie vorab Preise. So vermeiden Sie böse Überraschungen.
Preisstreitigkeiten: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung?
Bei Streitigkeiten über den Preis stoßen viele enttäuschte Kunden bei ihrer Internetrecherche auf die Preisangabenverordnung (PAngV). Die Verordnung regelt unter anderem, wie Händler Preise gegenüber Kunden anzugeben haben. Gemäß der Preisangabenverordnung müssen Preise immer eindeutig und wahrheitsgemäß der jeweiligen Ware zugeordnet werden können.
Wird gegen die Preisangabenverordnung verstoßen, so liegt im rechtlichen Sinne ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vor, also zum Beispiel ein Verstoß gegen das Verbot irreführender Werbung. In diesen Fällen haben Konkurrenten und Verbraucherverbände das Recht, gegen den Verstoß vorzugeben und abzumahnen. Sie als Endverbraucher können sich allerdings bei den oben genannten Beispielen nicht auf die Wettbewerbsverletzung berufen, da Sie keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche besitzen und demnach nicht klagebefugt sind.
Das neu beschlossene Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht, welches am 28. Mai 2022 in Kraft getreten ist, gibt dem Verbraucher einen Anspruch auf Schadensersatz in Fällen von Verletzungen von Verbraucherinteressen durch unlautere geschäftliche Handlungen. Dieser Schadensersatzanspruch könnte bei einer Vielzahl von betroffenen Verbrauchern auch zu Sammelklagen und Massenverfahren führen. Bis solche Klagen aber tatsächlich erhoben werden, wird es noch einige Jahre dauern.
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