Paket-Ärger: Wenn Pakete und Päckchen zu spät oder beschädigt ankommen
Das Wichtigste in Kürze
- Ist das Paket verspätet, setzen Sie dem Verkäufer eine Nachfrist.
- Nehmen Sie im Zweifel keine beschädigten Pakete an.
- Beim Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur können Sie sich beschweren.
Rechtzeitig zum feierlichen Anlass haben Sie die Geschenke bestellt. Doch die Pakete verspäten sich, landen beim Nachbarn oder sind beschädigt - ärgerlich. Lesen Sie, was Sie in solch einem Fall tun können.
Paket verspätet
Bestellen Sie Produkte online oder per Katalog? Das Risiko für verlorene oder beschädigte Ware trägt der Verkäufer – bis zur Übergabe an Sie. Ausnahme: Haben Sie als Käufer sich für ein extra Transportunternehmen entschieden, welches nicht vom Verkäufer zur Auswahl angeboten wurde, geht die Gefahr des Versendens schon beim Versand auf Sie über.
Kommt also das Paket bei Ihnen nicht an, teilen Sie dies dem Verkäufer mit. Setzen Sie ihm schriftlich eine Nachfrist zur Lieferung. Zwei Wochen gelten in der Regel als angemessen. Verwenden Sie hierfür gern unseren Musterbrief.
Paket beschädigt
Manche Verpackung ist bereits von außen erkennbar beschädigt. Nehmen Sie das Paket im Zweifel nicht an - auch nicht für einen Nachbarn. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie nicht nur den Empfang, sondern auch die ordnungsgemäße Lieferung.
Sie stellen den Schaden erst nach Öffnung des Pakets fest? Dokumentieren Sie ihn anhand von Fotos und wenden sich schnellstmöglich an den Absender. Nehmen Sie aus Beweisgründen am besten schriftlich Kontakt auf, zum Beispiel per E-Mail oder Einschreiben.
Kontaktlose Zustellung
Paketdienste wie DHL oder UPS fragen vermehrt nach Abstellgenehmigungen, die auch für einzelne Paketsendungen oder für alle zukünftigen erteilt werden können. Auch andere Optionen sind denkbar:
Verbraucher unterschreiben auf dem Adressaufkleber, dieses Quittieren sichert der Zusteller durch ein Foto . Manchmal wird das Paket auch einfach in den Hausflur gestellt oder nach Absprache mit dem Aufzug in die Wohnetage des Verbrauchers geschickt. Weitere Infos finden Sie in unserem Artikel: Kontaktlose Zustellung: Wie läuft das mit den Paketen?
Wo Sie sich beschweren können
Bei Problemen mit Paketlieferungen schieben Händler und Transportunternehmen die Schuld häufig auf den jeweils anderen. Bei Fragen zu steht Ihnen der Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur zur Verfügung.
Oder nutzen Sie unser Online-Beschwerde-Tool bei Ärger mit dem Post- oder Paketzusteller. Mit diesem Tool erhalten Sie eine rechtlichen Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.